Ich bin zwar auch Eigenheimbesitzer mit genügend Abstand zu Nachbarn, aber was ich nicht verstehe: Ihr seit alles Eigentümer, also auch eine Eigentümergemeinschaft. In der Hausordnung ist explizit Gas/Elektrogrillen erlaubt. Wenn sich jetzt jemand beschwert, geht das doch über eine Eigentümerversammlung, wo über diesen Punkt der Hausordnung gesprochen werden kann oder vor Gericht (wo mit vorliegender Genehmigung der HO meist ein Maß an erlaubtem Grillen festgelegt wird.Genau ich bin Eigentümer
Oder sehe ich das mit Eigentümergemeinschaft falsch?
Wünsch dir viel Glück, würde aber selbst auch nicht vorschnell klein beigeben und es ggf. rechtlich prüfen lassen.
. Außerdem muss konkret bewiesen werden, dass Du die Duftquelle bist....
