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Nachbar fühlt sich vom Gasgrill gestört

Wenn noch nicht vorhanden, dann unbedingt eine Rechtschutzversicherung abschließen!!! Dafür ist es nie zu spät! Wenn der wirklich rechtliche Schritte unternehmen sollte, wird es ohne RSV sehr schnell sehr teuer ...
Dann die Sache ein paar Monate etwas ruhiger angehen lassen (max. 1x im Monat Grillen; gucken, wann er nicht da ist; etc.). Und dann die Sache wieder langsam steigern. Evtl. auch Buch führen, wann du wie lange den Grill an hast (Datum, Uhrzeit von/bis und Anzahl der Personen). Und natürlich - wie von anderen hier vorgeschlagen - sich in der Eigentümerversammlung möglichst viele Freunde machen.

Andererseits, wenn du wirklich mehrmals die Woche über mehrere Stunden den Grill laufen hast, hat der Nachbar ja vielleicht Recht mit seiner Beschwerde.
 
Ich kann mir das gar nicht vorstellen in einem Mehrparteienhaus intensiv dem Grillsport nachzugehen. Wir haben ein riesiges Grundstück und ich hab ab und zu ein schlechtes Gewissen wenn Rauch bei ungünstigem Wind zum Nachbarn zieht! Bin da aber ca. 30 - 40 Meter vom nächsten Haus entfernt. Vielleicht gibt es bei dem Haus eine Grünfläche wo man den Grill etwas abseits der Nachbarn betreiben kann?

Lg Alex
 
Wenn noch nicht vorhanden, dann unbedingt eine Rechtschutzversicherung abschließen!!! Dafür ist es nie zu spät! Wenn der wirklich rechtliche Schritte unternehmen sollte, wird es ohne RSV sehr schnell sehr teuer ...
Doch, dafür ist es jetzt (für diesen Fall) zu spät. Egal wie oft du das schreibst und wie viele Ausrufezeichen du dabei verwendest.
 
Meine Nachbarn haben auch bereits angemerkt das sie meinen Smoker jetzt gar nicht mal soooo gut finden ;).
Wir wohnen in einem Reienendhaus und unser Garten endet in den Wald.

Zum Glück ist das Verhältnis zu den Nachbarn sehr gut und ich gebe vor dem Smoken immer bescheid das alle Fenster geschlossen werden können.
Man muss dazu sagen das wir im Sommer fast täglich und im Winter mindestens 3 mal die Woche Grillen (nicht Smoken) und die Nachbarschaft somit schon Geruchs und Raucherprobt ist :).

Das Problem ist, wenn es vor Gericht geht wirst du nur noch in Maßen Grillen dürfen und das ist nach den letzten Urteilen leider recht selten (1-2 mal im Monat).
Ich hatte mich da vorsichtshalber mal eingelesen.

Ich Wünsche dir viel Erfolg und hoffe das du dein Hobby nicht einschränken musst.
 
Es wird ja noch krasser, über meiner Terrasse ist seine riesen Terrasse mit bestimmt 25-30qm.

Dann kommt die Küche und das Wohnzimmer….

Beim Schlafzimmer oder so…hätte ich es ja noch verstanden…aber es ist echt….
Die Anordnung spielt erst mal keine große Rolle. Wenn der Nachbar lüftet und durch eine ungünstige Topologie zieht der Geruch in seine Wohnung, dann hast Du den Salat.
Hier wird nur das Umstellen des Grills und ein Verzicht auf zu geruchsintensive Events helfen. Rauch oder Qualm (z.B. von einer Räucherbox oder von fettigen, brennenden Würstchen) wird da wohl dann überhaupt nicht mehr toleriert werden.
Eine Erlaubnis für das Grillen mit Gas rührt ja eher daher, daß dann kein Brandgeruch von der Holzkohle zu erwarten ist, und auch kein Qualm vom Anzünden. Damit ist aber noch nicht alles andere erlaubt.
Hier muß ich @Jeverschluck völlig recht geben, am Ende hängt es auch ganz stark von der in der WEG verabschiedeten Hausordnung ab.
 
Nein, es nicht noch nicht zu spät für die RSV. Der Nachbar hat damit gedroht, rechtliche Schritte einzuleiten, er hat es also noch nicht getan! Ausserdem habe ich geschrieben, es langsam anzugehen und ihn jetzt erstmal nicht weiter provozieren. Wenn er dann in einem halben Jahr wieder anfängt zu stänkern und seine Drohung mit den rechtlichen Schritten wahr macht, kann sich die Versicherung darum kümmern!
 
So einfach geht das nicht. Der Rechtsfall ist jetzt eingetreten und nicht erst in einem halben Jahr. Man muß davon ausgehen, daß der Nachbar bei einer juristischen Auseinandersetzung auf seine Aufzeichnungen zurückgreift, spätestens dann ist die Rechtsschutzversicherung raus aus der Leistung.
Ich denke, Du siehst das sehr naiv.
Ich würde es jedenfalls erst gar nicht darauf ankommen lassen, sondern mich einigen. Ich kenne die Hausordnung nicht, da fällt es schwer etwas zu den Bedingungen einer Einigung zu raten.
 
Egal, was wir Laien hier schreiben, es gibt nur 2 Möglichkeiten für dich:
1. Du wartest ab, was die Eigentümergemeinschaft sagt bzw. ob der Nachbar seine Drohung wahr macht
2. Du gehst gleich zum Anwalt und lässt dich beraten.

Es gibt zwar Urteile, dass man im Monat eine gewisse Anzahl Grillgänge aushalten muss, aber vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand (sagt der Atheist ;) )
 
... Der Rechtsfall ist jetzt eingetreten und nicht erst in einem halben Jahr. Man muß davon ausgehen, daß der Nachbar bei einer juristischen Auseinandersetzung auf seine Aufzeichnungen zurückgreift, spätestens dann ist die Rechtsschutzversicherung raus aus der Leistung.
..
Das wird auf jeden Fall seine Rechtschutzversicherung entscheiden. Und eine private Aufzeichnung ist ohne Zeugen wohl zumindest anfechtbar.
 
Darum geht es gar nicht. Der Nachbar hat eigene Aufzeichnungen, hat sich jetzt (!) bei der Hausverwaltung beschwert und damit ist jetzt der Rechtsfall eingetreten.
Wenn der OP jetzt noch keine Rechtsschutzversicherung hat, wird ihm eine jetzt abgeschlossene hier nicht mehr helfen.
 
Ja kann alles sein. Wie schon gesagt die Menge macht das Gift. Aber jeden zweiten Tag wird nicht gehen. Einmal die Woche schon. RA und Gericht hin und hier. Denke über eine Esse mit Kamin nach. Grüße
 
Mach doch mal ein Foto von der Lage. Und nicht den Nachbarn mit drauf
 
@Athamio
Also vor dem Bau meines hbo hatte ich mich dazu schlau gemacht.

gegen einen Grill / hbo/ sonstiges spricht nix.
Das ist in Deutschland in keinem Gesetz geregelt. Immissionsgesetz trifft da auch nicht zu. Die Feuerstelle ist zu klein.

sowas kann nur per Schlichtung , Richterspruch geregelt werden, Verbote gibt schon mal gar nicht nur Einschränkungen. Dies war die Aussage seiner Zeit zu mir.
 
Meine Eltern hatten mal Nachbarn (getrennte Grundstücke viel Platz) die den ganzen Tag Brennholz auf einer selbstgebauten Säge geschnitten haben. Zack das Holz klemmt dann wieder zurück gerissen. Der Motor „heeuulll“ wieder hoch. Und weiter.
Meine Eltern haben nicht oft Gartenfeste gegeben. Und trotzdem wurde weiter gesägt. Infernalischer Krach. Mein alter Herr: kannst du heute nicht einmal Ruhe geben? Pah. Never. Und weiter Krach.

Gewehplatte aus Beton raus und mit der großen Flex und Stein Scheibe mal 10 Schnitte direkt durch den Zaun gemacht. War kaum noch was vom Nachbarn zu sehen.
Dann war Ruhe. Und nie wieder ein Wort. Danach sind die alle irgendwie verstorben. So gehts auch.
Lach.
 
Traurig was in Deutschland alles so abgeht. Gluecklicherweise gibt es bei uns solche Gesetze mit Geruchs- und Laermbelaestigung nicht. Bin froh dass ich hier am Sonntag flexen, maehen oder haemmern kann. Und wenn vom Nachbar die Rauchschwade vom Grill rueber zieht dann reiche ich ihm schon mal ein Bier ueber den Zaun damit ihm das Essen gleich besser schmeckt.
 
Habe ich es überlesen oder hat der TE sich noch gar nicht zu einer eventuell bereits vorhandenen Rechtschutzversicherung geäußert? Ansonsten gab es bis jetzt nur eine Beschwerde bei der Hausverwaltung, wenn hier nichts weiter fsolgt, gibt es auch keinen Rechtstreit. Also Versicherung abschließen und das nächstes 3/4Jahr den Ball flach halten. Sollte sich dann warum auch immer der Nachbar zu einer Klage hinreißen lassen, liegt ein Rechtstreit vor. Wenn mich mein Nachbar wegen einem zu großen Baum verklagt, habe ich auch Rechtschutz, obwohl ich den schon vor Jahren gepflanzt habe. Ungeachtet dessen, ist ein Rechtstreit mit dem Nachbarn die größte Shice, egal wie er ausgeht, man hat immer verloren, wenn man nur noch stark eingeschränkt zu Hause grillen kann aber auch.
Beste Möglichkeit also, wie schon geschrieben, als Kompromiss einen gebrauchten Gewerbe-Dunstabzug installieren, hier sofort die Hausverwaltung und den Nachbarn mit ins Boot holen, da wahrscheinlich die Eigentümergemeinschaft zu genehmigen hat. Weiterer Vorteil, wenn sich der Nachbar hier Querstellt, hat er schon mal deutlich schlechtere Karten vor Gericht.:anstoޥn:
 
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