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Nachträgliches Verbot Gasgrill rechtens?

Enroth186

Militanter Veganer
Hallo zusammen!

Folgende Situation:
Wir wohnen jetzt seit ca. 1,5 Jahren in der neuen Mietwohnung mit großem Balkon.
Die Vermieter (ein Rentner-Ehepaar) wohnen direkt in der Wohnung unter uns.
In unserer Hausordnung steht der Passus: "Das Grillen auf Balkon und Terrasse ist untersagt".
Bei Einzug haben wir mit den Vermietern darüber grsprochen. Wir wollten uns gerne einen Gasgrill anschaffen zum Grillen auf dem Balkon. Dies wurde uns dann ausdrücklich mündlich erlaubt, mit dem Hinweis, dass sie schon immer ihren Mietern erlaubt hätten zu grillen, das wäre ja gar kein Problem.

Nach einem halben Jahr Grillen, melden sich aber die Vermieter bei uns mit dem Hinweis, sie hätten erst jetzt realisiert, dass bei einem Gasgrill ja eine Gasflasche auf dem Balkon steht und von Gas höre man ja immer, dass es so gefährlich sei, und gerade jetzt in der Sommerhitze hätten sie große Angst dass die Gasflasche durch die Hitze explodiert und das ganze Haus explodiert/beschädigt wird. Daraufhin habe ich den Vermietern einige Seiten Information über die Hitzebeständigkeit und das Sicherheitsventil bei Gasflaschen etc. vorbeigebracht und darauf verwiesen, dass Gasflaschen beim Händler auch im freien in der Sonne gelagert werden und dies völlig ungefährtlich sei. Sie lasen sich auch die Informationen durch, aber sagten dann später zu mir, dies wären ja nur irgendwelche Seiten aus dem Internet, ohne Briefkopf und Unterschrift, das könnten sie so nicht glauben/akzeptieren.

Ihr Wunsch wäre es, dass wir den Gasgrill verkaufen/verschrotten und uns einen Elektrogrill zulegen. Generell hätten Sie und die Nachbarn nach wie vor auch gar kein Problem mit Geruch/Rauch, es ginge nur um die Angst vor dem Gas/Feuer.
Mein Vorschlag, dass sie uns dann bitte den Anschaffungspreis des Gasgrills erstatten, da wir diese ja erst angeschafft hatten, nachdem Sie uns ausdrücklich die Erlaubnis dafür gegeben hatten, und sich um die Entsorgung/Verkauf des Grills kümmern sollten, wurde dann jedoch abgelehnt, "man sie ja nicht blöde/man lasse sich nicht über den Tisch ziehen".

Sie wollen jetzt demnächst einen Brandschutzexperten von der Stadt kommen lassen, der Ihnen schriftlich erklären soll, ob die Gasflasche auf dem Balkon erlaubt/ungefährlich sei, oder ob eine Gefahr besteht und wir den Grill auf unsere Kosten entsorgen müssen.

Jetzt bin ich ratlos wie ich weiter vorgehen soll. Können Sie mir dazu Informationen geben, welche Rechte und Pflichten ich haben?

Viele Grüße, Enroth
 
Alles schriftlich geben lassen, nur mündlich bist immer der Verlierer, abwarten auf denn Brandschutz Experten und dessen Aussage. Und dann alles schriftlich geben lassen.
 
Genau wie's @zellingwolf sagt, alles Andere wäre wertlos.
 
Du hast doch sowieso keine Chance, da im Vertrag schriftlich festgehalten ist, dass Du nicht Grillen darfst. Da sitzt du am kürzeren Hebel, warum sollte der Vermieter jetzt „nachgeben“, wenn er es nicht will?
 
Wie Falkenstadl vorschlägt, ruf mal den Bezirksschonsteinfeger an und rede mal mit dem.
Vielleicht lässt er sich erweichen (gegen eine kleine Unkostenerstattung) mit dem Vermieter zu reden, wenn er auch der Meinung ist, dass das bei sachgemäßer Handhabung in Ordnung sei.

Bei einem „Streit“ verlierst du, schriftliche Hausordnung zählt.
 
...das ist ein psychologisches Problem. Musst halt irgendwie die Vermieter überzeugen, dass das unbedenklich ist. Grad ältere Leute ticken nicht immer rational. Ein Gasmann, ein Schornsteinfeger, ein Feuerwehrmann wären z.B. gute Überzeuger. Gehs defensiv und feinfühlig an, sonst machen die Vermieter die Klappe zu...
 
Naja, gibt es ein verbot für Gasflaschen? Derzeit sehe ich keines, wenn er sich quer stellt, kannste immer noch ‚mit der etwas unfreundlichen Andeutung kommen, den Grill zu verkaufen und dir dafür 20 Glasflaschen auf den Balkon zu stellen. Mal sehen wie er dann reagiert.
 
Man kann versuchen es ruhig & vernünftig mit den Vermietern zu klären, doch wenn sie persé nicht wollen, dann bleibt Dir wohl nur noch die Kündigung.
Das wäre evtl. dann Dein finales Argument.
 
Naja, gibt es ein verbot für Gasflaschen? Derzeit sehe ich keines, wenn er sich quer stellt, kannste immer noch ‚mit der etwas unfreundlichen Andeutung kommen, den Grill zu verkaufen und dir dafür 20 Glasflaschen auf den Balkon zu stellen. Mal sehen wie er dann reagiert.

Liest sich ja erstmal schräg, könnte aber „ein letztes“ Mittel sein :D

Aber wie schon geschrieben wurde, gerade ältere... lassen sich eher von „Amtspersonen“ beeinflussen..
 
@Enroth186
hab mir da jetzt schon auch ein paar Gedanken gmacht, aber dein Grundsatz ... Gasgrill nachträglich verboten ... ist so nicht ganz richtig.
Er war ja nie erlaubt, zumindest am Papier.
Von daher, Überzeugungsarbeit leisten bei den Vermietern, daß Gasflaschen per se keine Gefahr darstellen, auch wenns in der Sonne stehen.
Ansonsten :_denken1:
schwierig
:weizen:
 
Naja, gibt es ein verbot für Gasflaschen? Derzeit sehe ich keines
Das eigentliche Verbot steht im Mietvertrag; und das ist schriftlich abgesegnet, weil beide Parteien unterschrieben haben.
Gasflasche ist nicht verboten: aber deren Gebrauch zum Grillen.
 
Gasflasche ist nicht verboten: aber deren Gebrauch zum Grillen.
soll heißen, eine Gasflasche in der Sonne am Balkon ist ungefährlicher, als eine, die in der Sonne am Balkon steht und auch in Betrieb ist :D
net so eng sehen :D
:weizen:
 
Bevor da eine Kündigung seitens der Vermieter kommt: würde ich mal wirklich bei der Feuerwehr um Hilfe und Besuch bitten. Die machen das sicherlich; zumindest hier; gegen paar Koteletts vom Grill...…
Die sind immer eigentlich sehr hilfsbereit, wenn sie nicht sehr beansprucht sind.
Fakt ist aber der Mietvertrag.
Habe nochmal nachgelesen: wohl doch nicht - sondern in der HAUSORDNUNG?????
DIE hängt dann ja wohl im Treppenhaus, und ob die zum Mietvertrag gehört?

Mich interessiert auch mal, wie ALT die Vermieter sind? Ich habe auch gerade die 60 überschritten, aber keine Mieter.
 
@marcu
Hausordnung sollte/müsste eigentlich Bestandteil des Mietvertrages sein ....
:weizen:
 
Sie wollen jetzt demnächst einen Brandschutzexperten von der Stadt kommen lassen, der Ihnen schriftlich erklären soll, ob die Gasflasche auf dem Balkon erlaubt/ungefährlich sei, oder ob eine Gefahr besteht und wir den Grill auf unsere Kosten entsorgen müssen.
Das klingt doch sehr positiv. Deine Vermieter scheinen ja bereit zu sein, sich von der Ungefährlichkeit überzeugen zu lassen, wenn sie aus deren Meinung nach kompetenten Mund kommt.

Fakt ist, dass das Grillen gemäß Hausordnung offensichtlich verboten ist. Und die habt Ihr ja mit dem Mietvertrag akzeptiert. Fakt ist aber auch, dass sie Euch das Grillen abweichend davon erlaubt haben. Das ist m. E. somit Vertragsbestandteil, wird aber nur schwer zu beweisen sein. Ich würde versuchen, die Beiden auf friedlichem Wege davon zu überzeugen (z. B. mit Hilfe des "Brandschutzexperten", oder durch jemanden von Feuerwehr o. ä.). Vielleicht dabei gleich zum Grillen einladen;).

Ich drücke die Daumen, dass sich das zum Positiven einrenkt.
 
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