Hallo zusammen!
Folgende Situation:
Wir wohnen jetzt seit ca. 1,5 Jahren in der neuen Mietwohnung mit großem Balkon.
Die Vermieter (ein Rentner-Ehepaar) wohnen direkt in der Wohnung unter uns.
In unserer Hausordnung steht der Passus: "Das Grillen auf Balkon und Terrasse ist untersagt".
Bei Einzug haben wir mit den Vermietern darüber grsprochen. Wir wollten uns gerne einen Gasgrill anschaffen zum Grillen auf dem Balkon. Dies wurde uns dann ausdrücklich mündlich erlaubt, mit dem Hinweis, dass sie schon immer ihren Mietern erlaubt hätten zu grillen, das wäre ja gar kein Problem.
Nach einem halben Jahr Grillen, melden sich aber die Vermieter bei uns mit dem Hinweis, sie hätten erst jetzt realisiert, dass bei einem Gasgrill ja eine Gasflasche auf dem Balkon steht und von Gas höre man ja immer, dass es so gefährlich sei, und gerade jetzt in der Sommerhitze hätten sie große Angst dass die Gasflasche durch die Hitze explodiert und das ganze Haus explodiert/beschädigt wird. Daraufhin habe ich den Vermietern einige Seiten Information über die Hitzebeständigkeit und das Sicherheitsventil bei Gasflaschen etc. vorbeigebracht und darauf verwiesen, dass Gasflaschen beim Händler auch im freien in der Sonne gelagert werden und dies völlig ungefährtlich sei. Sie lasen sich auch die Informationen durch, aber sagten dann später zu mir, dies wären ja nur irgendwelche Seiten aus dem Internet, ohne Briefkopf und Unterschrift, das könnten sie so nicht glauben/akzeptieren.
Ihr Wunsch wäre es, dass wir den Gasgrill verkaufen/verschrotten und uns einen Elektrogrill zulegen. Generell hätten Sie und die Nachbarn nach wie vor auch gar kein Problem mit Geruch/Rauch, es ginge nur um die Angst vor dem Gas/Feuer.
Mein Vorschlag, dass sie uns dann bitte den Anschaffungspreis des Gasgrills erstatten, da wir diese ja erst angeschafft hatten, nachdem Sie uns ausdrücklich die Erlaubnis dafür gegeben hatten, und sich um die Entsorgung/Verkauf des Grills kümmern sollten, wurde dann jedoch abgelehnt, "man sie ja nicht blöde/man lasse sich nicht über den Tisch ziehen".
Sie wollen jetzt demnächst einen Brandschutzexperten von der Stadt kommen lassen, der Ihnen schriftlich erklären soll, ob die Gasflasche auf dem Balkon erlaubt/ungefährlich sei, oder ob eine Gefahr besteht und wir den Grill auf unsere Kosten entsorgen müssen.
Jetzt bin ich ratlos wie ich weiter vorgehen soll. Können Sie mir dazu Informationen geben, welche Rechte und Pflichten ich haben?
Viele Grüße, Enroth
Folgende Situation:
Wir wohnen jetzt seit ca. 1,5 Jahren in der neuen Mietwohnung mit großem Balkon.
Die Vermieter (ein Rentner-Ehepaar) wohnen direkt in der Wohnung unter uns.
In unserer Hausordnung steht der Passus: "Das Grillen auf Balkon und Terrasse ist untersagt".
Bei Einzug haben wir mit den Vermietern darüber grsprochen. Wir wollten uns gerne einen Gasgrill anschaffen zum Grillen auf dem Balkon. Dies wurde uns dann ausdrücklich mündlich erlaubt, mit dem Hinweis, dass sie schon immer ihren Mietern erlaubt hätten zu grillen, das wäre ja gar kein Problem.
Nach einem halben Jahr Grillen, melden sich aber die Vermieter bei uns mit dem Hinweis, sie hätten erst jetzt realisiert, dass bei einem Gasgrill ja eine Gasflasche auf dem Balkon steht und von Gas höre man ja immer, dass es so gefährlich sei, und gerade jetzt in der Sommerhitze hätten sie große Angst dass die Gasflasche durch die Hitze explodiert und das ganze Haus explodiert/beschädigt wird. Daraufhin habe ich den Vermietern einige Seiten Information über die Hitzebeständigkeit und das Sicherheitsventil bei Gasflaschen etc. vorbeigebracht und darauf verwiesen, dass Gasflaschen beim Händler auch im freien in der Sonne gelagert werden und dies völlig ungefährtlich sei. Sie lasen sich auch die Informationen durch, aber sagten dann später zu mir, dies wären ja nur irgendwelche Seiten aus dem Internet, ohne Briefkopf und Unterschrift, das könnten sie so nicht glauben/akzeptieren.
Ihr Wunsch wäre es, dass wir den Gasgrill verkaufen/verschrotten und uns einen Elektrogrill zulegen. Generell hätten Sie und die Nachbarn nach wie vor auch gar kein Problem mit Geruch/Rauch, es ginge nur um die Angst vor dem Gas/Feuer.
Mein Vorschlag, dass sie uns dann bitte den Anschaffungspreis des Gasgrills erstatten, da wir diese ja erst angeschafft hatten, nachdem Sie uns ausdrücklich die Erlaubnis dafür gegeben hatten, und sich um die Entsorgung/Verkauf des Grills kümmern sollten, wurde dann jedoch abgelehnt, "man sie ja nicht blöde/man lasse sich nicht über den Tisch ziehen".
Sie wollen jetzt demnächst einen Brandschutzexperten von der Stadt kommen lassen, der Ihnen schriftlich erklären soll, ob die Gasflasche auf dem Balkon erlaubt/ungefährlich sei, oder ob eine Gefahr besteht und wir den Grill auf unsere Kosten entsorgen müssen.
Jetzt bin ich ratlos wie ich weiter vorgehen soll. Können Sie mir dazu Informationen geben, welche Rechte und Pflichten ich haben?
Viele Grüße, Enroth


