Hallo Dany! Ich bin bei Dir!
Bei uns definiert sich ein Gebäude so:
(Landesbauordnung Baden- Württemberg --> ist aber in fas allen Bundesländern gleich)
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Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet sind, dem Schutz von Menschen, Tieren, oder Sachen zu dienen.
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Also ist Dein HBO kein "Gebäude", weil Du den ja nicht betreten kannst. Die Betonung liegt da auf "....betreten werden können und dem Schutz..."
Schau Dir mal Eure Gesetze an, betreffs der Definitionen.