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Produkttest: Grillknorzen

Wir haben noch mehr

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Die original Knorzemichel Grillschürze. Ist eben ein Original. Gesticktes Logo Größenverstellbar und sieht echt klasse aus, abgesehen davon hält sie auch noch Fettspritzer ab.

Gruß Knorzemichel
 
So, jetzt bin ich langsam ziemlich interessiert, jetzt will ich auch knorzen... Dh. werd ich mir mal ne Fuhre bestellen, Große zum Grillen und kleine, die ich dann in Whisky einlege für Aromarauch.
Und weil er so umwegslos hergekommen ist und so nett schreibt natürlich nur beim Michel :D
 
Natural Born Griller schrieb:

Zufällig hab ich dazu heute das hier gefunden:

http://www.anwalt-suchservice.de/urteildestages/index_5806.html

Man muß halt wissen, womit man sich die Konkurrenz vom Leib hält... :D

Obwohl, das geht hier auch vice versa. Mein lieber Knorzemichel, da mußt Du noch mal an Deine Homepage ran. Widerrufsbelehrung ist Pflicht im Onlinehandel!
 
Hallo Knorzemichel

Auch ich kämpfe jeden Tag mit "Nachahmern und Plagiaten"
Aber es gibt Gegenmittel.

Wenn Du gewerbl. bist, lege Deiner Kundschaft ein sog.
Werkszeugnis od eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei.

Das könnte in Deinem Fall etwa so aussehen.
Du mußt Dir sicher sein, daß Dein Holz keine Rückstände
(Pestizide etc.) aufweist.Ein Umweltlabor aufsuchen und eine
GC-Untersuchung machen lassen. die dann ausgestellte Expertise darfst Du vervielfältigen mit Deiner Unterschrift,
Stempel und Steuernummer. Der Test ist garnicht so teuer
wie die meisten denken.
Vielleicht ist jemand hier im Forum der sowas machen kann, oder vermitteln.

Diese Investition lohnt sich in jedem Fall.
"Vorsprung durch Expertise" :thumb1:

gruß praktifix :prost:
 
Auch Sokrates hat sich ab und zu geirrt.
 
Vielen Dank für die guten Tipps!

Werde meine Seite entsprechend modernisieren. Wobei Rückgaberecht ? Soll ich die Asche dann auch wieder zurück nehmen ?? *grins*

Gruß Knorzemichel
 
Knorzemichel schrieb:
Wobei Rückgaberecht ? Soll ich die Asche dann auch wieder zurück nehmen ?? *grins*

Naja, nur Gebinde, die nicht angebrochen sind. Außerdem würde ich gleich reinschreiben, daß der Kunde bei Rücksendungen bis 40 € Warenwert die Versandkosten selbst tragen muß; ist mittlerweile zulässig.
 
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