• Du musst dich registrieren, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf Jetzt registrieren!, um den Registrierungsprozess zu starten. Registrierte User surfen werbefrei, können Suchen durchführen und sehen die volle Darstellung des Forums mit vielen anderen Unterforen!!!

Rechtliches: Überall grillen, fernab von Zivilisationen?

AeroTwo

Metzgermeister
15+ Jahre im GSV
Guten Tag,

bei der Planung zum letzten Sonntagsausflug stellte sich die Frage, ob ich meinen Son of Hibachi endlich mal einweihe.
Wir wollten Richtung Alpen fahren und irgendwo an der Isar ein Picknick veranstalten. Nun stellt sich die Frage: Dürfte ich da meinen Grill am Ufer hinstellen? Natürlich unter Beachtung der feuertechnischen Themen, kein Müll usw.
In den Städten und Wohngegenden ist Grillen ja meist geregelt, aber wie ist es auf dem platten Land fernab von jeglicher Zivilisation? Wir leben ja in Deutschland und da wird es doch bestimmt etwas zu geben?

Gruß Uli
 
Jedes Stück Land, auch fernab jeglicher Zivilisation gehört in Deutschland zu einer Kommune, also Gemeinde oder Stadt. Und in jeder Gemeinde oder Stadt ist sowas in einer "ordnungsbehördlichen Verordnung", "Polizeiverordnung" oder wie auch immer das in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt heißt, geregelt. Erkundige Dich also vorher beim Ordnungsamt, sonst hast Du wenn Du Pech hast, schnell das Ordnungsamt oder die Blauen/Grünen da.

:prost:

Edit sagt gerade, dass z.B. im Wald oder in Natur- bzw. Landschaftsschutzgebieten auch das höherrangige Recht, also ein Landes- oder Bundesgesetz (beispielsweise Forstgesetze für Waldgebiete) bzw. eine Landes- oder Bundesverordnung (beispielsweise für bestimmte Landschaftsschutzgebiete) gelten können. Die "überstimmen" sozusagen eine Satzung einer Gemeidne.
Wie auch immer: Entweder erkundigen oder: No risk, no fun... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Dort findet man dann auch weitere Details unter http://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDANTID=1&FORMID=2912

Ich werde jetzt nicht beim Landratsamt eine Sondergenehmigung erfragen, sondern es ging einfach nur um die Frage: In Deutschland ist alles geregelt; auch das Grillen an der Isar (außerhalb von bewohnten Gebieten)? Und wenn ja, dann wie?

Danke für die vielen Kommentare!
 
Such dir raus, zu welcher Kommune der beabsichtigte Grillplatz gehört, ruf dort an und frage nach. Kostet ein paar Minuten und gut isses. Unwissenheit schützt vor Geldbuße nicht (im schlimmsten Fall).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich zerstör ja auch nix wenn ich mich nicht anschnalle aber verboten is es trotzdem
Besser nachdragen oder mit dem SOH am öffentlichen grillplatz grillen

du erleidest aber bei kleinsten unfällen verletzungen die mit gurt vermieden werden können und die allgemeinheit die behandlungskosten dann zu tragen hat. du wirst ja nicht sagen, nachdem du bei nem lapidaren auffahrer die windschutzscheibe geküsst hast, ok ich war nicht angeschnallt, die behandlung für gebrochene nase bezahle ich aus der eigenen tasche und für die krankheitstage verzichte ich auf mein einkommen :-) das gleiche gilt für die helmfplicht, die kosten für die behandlung des schädelbruchs zahlt ja dann auch die allgemeinheit über ihre versicherungsbeiträge.

nicht mehr und nicht weniger ist es :-)

denk auch, wenn überhaupt, dann auf die gemeinde- bzw. stadtverordung schauen und auf die waldbrangeschichte achten.

aber ich denke auch, wo kein kläger, da kein richter :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist eigentlich "relativ" klar geregelt.
Ich würde lieber trotzdem nachfragen wie das mit den Abständen zu Bäumen ist usw.
Ein Grill ist aber meines Wissens nach, kein offenes Feuer.
 
Laiendefinition:

- offen: nicht bedeckt, im Wind flackernd, man kann sich in der Flamme verbrennen,
- Feuer: Glut - und Flammenbildung

Da brauch ich kein Staatsexamen zum Verstehen.

Analog bitte hieraus deine Schlüsse ziehen und vielleicht meinen letzten Beitrag beachten, dann kann nix schief gehen.:prost:

Die Inhalte des Dokumentes werden in Bayern nicht großartig unterschiedlich von Kommune zu Kommune gehandhabt werden, glaub mir.
 
Zurück
Oben Unten