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Selbstständig mit Grillservice/BBQ Catering

grill‘n chill

Militanter Veganer
Hier gibt es doch bestimmt ein paar Mitglieder die sich in den letzten Monaten/Jahren mit einem Smoker- BBQ Service selbstständig gemacht haben und bei Kunden vor Ort Pulled Pork oder ähnliche Leckereien zubereiten.
Ich hätte dazu die ein oder andere Frage und freue mich sehr über eure Rückmeldungen, gerne auch direkt über eine PN.
Vielen Dank schon mal vorab.
 
Was möchtest in etwa wissen? Ich baue ja Regelmäßig Geräte für den Zweck . Hab dazu auch etwas hintergrundwissen
 
Danke für den Hinweis. Das habe ich bereits gemacht allerdings gibts hier nicht so viele Infos wie in den ganzen anderen Bereichen. ;-)

Es wäre toll über folgende Fragen verbindlich eine Antwort zu erhalten:
- welche Schulungen und Seminare muss man zwingend besuchen
- wie läuft es mit dem Thema HWK oder IHK und wie sind die Kosten
- was ist schon beim ausfüllen des Gewerbescheins zu beachten
- wie verhält es sich wenn man das Fleisch fertig vom Metzger würzen und vakuumieren lässt bzgl. dem Thema eigener Produktionsstätte/Küche
- darf selbst ein Salat z.b. nicht in der privaten Küche zubereitet werden
- was kostet eine Betriebshaftpflicht wenn man als Kleinunternehmer tätig ist und der Umsatz dauerhaft unter 10.000 Euro bleibt
- benötigt man überall vor Ort tatsächlich fliesendes Wasser und eine Spüle
- was gibt es sonst an wichtigen Infos welche es zu beachten gilt

Würd mich sehr freuen wenn sich jemand per PN meldet der sich spezialisiert auf die Zubereitung von pulled pork oder sonstigen burgern oder Grillen bei Kunden vor Ort selbstständig gemacht hat. Danke vorab.
 
Sry, wenn aber schon Grundlagen eine selbstständigen Tätigkeit fehlen, sollte man die eigentliche nicht als Erwerbsquelle in betracht ziehen.
Zitat: Kleinunternehmer und 10k- diese Regel gibt es so nicht.

Begründung:
Viele der Fragen kann und sollte man in der heutigen Zeit, auch Dank Internet, allein klären können.
Wer glaubt, das Forum sei ein Selbstbedienungsladen, unterliegt diesem Irrtum leider auch später in der Realität.

Vulgo: Ohne Plan - Finger weg!!!!!!
 
Fleisch fertig gewürzt vom Metzger passt... zuhause würzen brauchst extra Gastro Küche....
Kleinichkeiten kannst zum beispiel vor Ort zubereiten ...(Salate) der Boden muss dabei wischbar sein (plane reicht) und überdacht also Party Zelt..

das ist mal das was ich algemein wißßen aber das kann ja auch regional unterschiedlich sein .frag am besten mal bei dir im Amt. da gehört mehr dazu als machma mal so schnell
 
:hmmmm:

Wenn Du sowas machen willst, empfehle ich, Dich als "Leihkoch" anzumelden. Das habe ich auch so gemacht.
Als Caterer brauchst Du zwingend eine Gastroküche samt Kühl- und Lagerräumlichkeiten !
Dem Amt kannst Du da erzählen was Du willst ( von wegen beim Metzger abholen ) , denn das ist nicht prüfbar !!!!!
Der Leihkoch nutzt die Gegebenheiten der Location zu der er gebucht wurde.

Die Hygieneverordnung ist unbedingt einzuhalten ! Handwaschbecken MUSS sein ;)

Wenn Du irgendwo öffentlich einen Stand machst gibt es die Möglichkeit einer Einzelschankgenehmigung ( an der Gemeinde anfragen ) , aber auch hier sind die Hygienebestimmungen einzuhalten ! Handwaschbecken, Toiletten, Homogene Fussböden ( Rasen oder Schotter geht gar nicht ! ) Homogene Arbeitsflächen usw.

Du musst den Kurs am Landratsamt mitmachen.......
 
Danke für diese Auskunft.
Für die Infektionsschutzbelehrung habe ich mich bereits angemeldet.
Was die Hygieneschulung betrifft muss ich mal noch schauen, diese kann ja mittlerweile auch online gemacht werden.
Von meiner Versicherung habe ich eine Info erhalten, dass ich für ein Betriebshaftpflichtversicherung mit rund 150 Euro planen muss wobei ich nicht weiß wie das im Vergleich zu anderen Versicherern preislich liegt.
 
Da hat wohl jemand die Weisheit mit Löffeln gefressen. Danke für die Antwort aber sowas kann man sich meines Erachtens im Forum auch sparen. Für was gibt es sowas wen solche Fragen verwerflich sind?
Und warum soll es keine Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG geben? das ich angebe das der Umsatz dauerhaft unter 10k bleiben soll ist davon auch unabhängig.

Ich habe bereits einige Infos allerdings liest man vieles was widersprüchlich ist. Deshalb ist es toll ne Antwort zu erhalten falls das selbst jemand gemacht hat. Soviel zu diesem Thema ...
Weiß auch nicht was das mit einem Selbstbedienungsladen zu tun haben soll.
Mag natürlich auch Menschen geben die es einfach „schwarz“ abwickeln was aber nicht in meinem Interesse ist. Schönen Feiertag noch ;-)

Toller Einstand als Foren-Neuling!

Wer entweder nicht in der Lage oder zu bequem ist, sich fundierte Informationen aus verlässlichen, öffentlichen Quellen zu besorgen, der sollte sich im Klaren sein, dass er entweder in der Insolvenz landen wird oder erhebliche Probleme bekommt! (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.)
Leider Tausendfach bewiesen.

Einmal im I-Net suchen, viele Treffer, u.a. beim BMWi Existensgründerportal.
Was dort Widersprüchlich sein soll???

B.t.w. Bitte zeige mir im §19 UStG den von dir genannten Betrag von 10.000,-
Defacto ist von 17.500 im Gründungsjahr und 50.000 in den Folgejahren die Rede.
Da du anscheinend Probleme hast, so etwas im I-Net zubinden:
WWW.gesetze-im-Internet.de. Ein Service des BMJV

Ende und Aus.
 
Sorry bisher hatte ich hier nur sehr positive Erfahrungen gemacht.
Der Neuling möchte sich vielfach entschuldigen das er solch blöde Fragen gestellt hat.
Wenn ich schreibe das ich unter 10.000 Euro bleibe dann kann ich doch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Verstehe nicht was daran falsch ist ...
laut meinem Versicherer hat der Beitrag einfach mit dem Umsatz zu tun.
Aber entschuldige, hat sich somit erledigt. Danke trotzdem für die ein oder andere Unterstützung von denen die mir bisher auch sehr freundlich geschrieben haben.
 
Immer locker durch die Hose atmen.
Nix Onerlehrer, eher ein gut gemeinter Hinweis.
Schade nur, daß aus Überzeugung- oder auch Habenwollenreflex- solche Hinweise als destruktive Kritik gewertet werden.
 
Danke für den Hinweis. Das habe ich bereits gemacht allerdings gibts hier nicht so viele Infos wie in den ganzen anderen Bereichen. ;-)

Es wäre toll über folgende Fragen verbindlich eine Antwort zu erhalten:
- welche Schulungen und Seminare muss man zwingend besuchen
- wie läuft es mit dem Thema HWK oder IHK und wie sind die Kosten
- was ist schon beim ausfüllen des Gewerbescheins zu beachten
- wie verhält es sich wenn man das Fleisch fertig vom Metzger würzen und vakuumieren lässt bzgl. dem Thema eigener Produktionsstätte/Küche
- darf selbst ein Salat z.b. nicht in der privaten Küche zubereitet werden
- was kostet eine Betriebshaftpflicht wenn man als Kleinunternehmer tätig ist und der Umsatz dauerhaft unter 10.000 Euro bleibt
- benötigt man überall vor Ort tatsächlich fliesendes Wasser und eine Spüle
- was gibt es sonst an wichtigen Infos welche es zu beachten gilt

Würd mich sehr freuen wenn sich jemand per PN meldet der sich spezialisiert auf die Zubereitung von pulled pork oder sonstigen burgern oder Grillen bei Kunden vor Ort selbstständig gemacht hat. Danke vorab.

Verbindliche Antworten erhältst du von öffentlichen Stellen (z.B. IHK, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht, Finanzamt etc. Da muss man aber teils persönlich vorsprechen, da selbst der Zoll online teilweise die Antworten nur unverbindlich gibt).
Verbindliche Antworten von den Mitgliedern eines Forum zu erwarten/verlangen....... ( :hmmmm: evtl. etwas viel verlangt?)


Des Weiteren frage ich mich, wo dein, von mir in Post #9 zitierte, Beitrag abgeblieben ist?
Wenn ich mich richtig erinnere, war das deine Reaktion auf Post #5?

Ist das Löschen von Beiträgen der neue "Stil", wenn man merkt, dass man nicht gut ankommt?
Klasse "Stil". 👍


Da meine Freizeit endlich und mir kostbar ist, werde ich künftg dich und deine Beiträge nicht mehr beachtenswert finden.

Habe die Ehre.
 
:hmmmm:

Der TO hat nach Erfahrungen gefragt.
Sicherlich kann man Einiges selbst recherchieren, ich denke, dass der TO dies bereits auch gemacht hatte........
Den Hinweis zum "Leihkoch" wird aber Niemand finden.....Erfahrungswerte halt.

OK.....ich habe auch meine Ecken und Kanten.....aber einen neuen User derart zu Belehren ?


Naja........der wird sich nicht mehr rühren....vergrault :( Schade

Von dem hätte man vllt. auch was lernen können........
 
Alles gut! :thumb2:
Danke für diese Infos, auf sowas habe ich gehofft.

Das Thema ist eben ziemlich komplex, habe mich nämlich schon viel damit beschäftigt aber auch schon einige unterschiedliche Auskünfte erhalten, deshalb hab ich das Wort verbindlich verwendet was nicht sehr sinnvoll war.

Habe hier auf jeden Fall keine böse Absicht und möchte mich nur austauschen, Spaß haben und dazu lernen sowie von manchen Erfahrenen profitieren. Das hat bisher auch gut funktioniert.
Vielleicht einfach ein Missverständnis gewesen was leider beim Schreiben immer mal schnell passieren kann. Als Neuling muss man wohl sehr vorsichtig sein und besser zwei mal nachdenken bevor man schreibt ...
 
Das Thema ist eben ziemlich komplex, habe mich nämlich schon viel damit beschäftigt aber auch schon einige unterschiedliche Auskünfte erhalten,....

Das kann daran liegen, dass das Länderrecht ist und so in jeden Bundesland anders gehandhabt wird.

Du wirst also nicht drum rum kommen, bei dir selber auf der Gemeinde nach zu hören.
 
Wer entweder nicht in der Lage oder zu bequem ist, sich fundierte Informationen aus verlässlichen, öffentlichen Quellen zu besorgen, der sollte sich im Klaren sein, dass er entweder in der Insolvenz landen wird oder erhebliche Probleme bekommt! (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.)
Leider Tausendfach bewiesen.
Dafür gibt es dann Frank Rosin und Co. ;)
 
Ich erinnere mich gern daran das Hossberg 2017 auszurichten.

Waren teils absurde Auflagen in der Genehmigung.

Aber immerhin hat keiner den Rasen unter den Ständen angezweifelt.

Dann wäre gleich Schluss gewesen

Viel Erfolg.

Und in der Belegung nach Hygiene Gesetz geht es um Händewaschen. Das Wort Kühlkette kommt nicht vor. Lach.
 
Ist ja was los hier.
Da hier alle Bundesländer, sowie Österreich und andere vertreten sind, ist das Thema so diffizil, daß ich auch nur dazu raten kann, die jeweils zuständigen örtlichen Behörden auszufragen.
Das kann aber auch Spaß machen.
Mit ein bißchen Telefontalent, etwas Grundwissen in der Materie, dem Willen zum Zuhören, einer Prise Humor und Aufrichtigkeit bekommt man sogar Empfehlungen für den 'dunkelweissen' Bereich.
Grüße Nicolai
 
Das Thema ist so umfassend, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen und wo ich aufhören soll.
Ich bin seit knapp 10 Jahren als Mietkoch im Grillgewerbe tätig und habe mir damals auch alles erarbeiten müssen. Ein Vorteil war, dass ich von seit Anfang der 90iger des letzten Jahrtausends im Gastrogewerbe gejobbt habe.
Nehmen wir alleine Hygiene/Lebensmittelkontrolle. Das ist Kommunensache. Was in Stuttgart geht, kann im Würzburg dazu führen, dass dein Stand geschlossen wird. Und auch als Mietkoch wirst du gefragt, wo hast du das vorbereitet, wenn du einen Verkaufsstand hast. Die Kontrolleure sind nicht dumm, wenn du sagst, das PP war fertig gewürzt vom Metzger, kommt die Frage, wo wurde es zubereitet, oder war das fertig gegrillt.
Dazu kommt noch die ganze Buchhaltung. EÜR wahrscheinlich als Kleinunternehmer.

Um dir zu helfen wäre die Sache eher andersrum hilfreicher. Was hast du gemacht, wie ist dein Plan. Dann könnte man das verbessern, oder nach Fehlern abklopfen.
 
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