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Transportschaden bei Lieferung

andy1983

Militanter Veganer
Hallo Zusammen,

letzten Freitag habe ich mit freude meinen neuen OTP - Special Edition in Empfang genommen.
Leider musste ich nach dem Auspacken feststellen, dass die obere und untere Kugelhälfte deformiert/verkratzt ist... Sogar der Anzündkamin ist verbogen...

Nun habe ich mit dem Onlineversandhaus Kontakt aufgenommen (Weber Grill » Lizensierter Weber-Grill Vertrieb).
Hier wurde mir mitgeteilt, das ich 1 Monat lange warten müsste bis ich einen Ersatz bekomme und ich den Grill so wie er ist verwenden dürfte...
Das ich durch die Deformierung weitere Teile beschädige bzw. nicht beurteilen kann ob weitere Teile defekt sind - daran denken die wohl nicht wirklich...

Ich will doch als Kunde nicht 4 Wochen warten, dann feststellen das weitere Teile defekt sind und nochmal warten...

Kennt jemand von euch Weber Grill » Lizensierter Weber-Grill Vertrieb ?
Wie sind eure Erfahrungen mit diesem "Lizensierten Weber Grill Vertrieb"?

Ich hab jetzt eine Beschwerde an Weber Grill » Lizensierter Weber-Grill Vertrieb geschrieben und werde von meinem 14 tägigen Rückgaberecht gebrauch machen, wenn da morgen keine Einsicht kommt...

Die Bidler stelle ich heute Abend mal rein... Allein wie es verpackt wurde ist schon äussert komisch. (Verpackung geöffnet - den bestellten Grillanzünder oben drauf gelegt und dann mit Tesa - pyramidenförmig - zusammengeklebt... Das der Karton somit nicht mehr wirklich stabil ist sollte auch klar sein.

Kennt jemand von euch ein vertrauenswürdiges Versandhaus? Ich bin erlich gesagt schon etwas enttäuscht über den obigen Anbieter...

Grüße,
Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Kennt jemand von euch ein vertrauenswürdiges Versandhaus? Ich bin erlich gesagt schon etwas enttäuscht über den obigen Anbieter...

Ich hab da keine Erfahrungen im www. Wenn ich was brauch hol ich das bei Stocki oder bei einem Andern Händler aus den Forum.
Da weiß ich dann das ich das Theater nicht hab.
 
Hallo,

ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen aber hättest du den Grill bei einem Fachhändler vor Ort oder bei Stocki gekauft hättest du mit Sicherheit diese Probleme nicht.
Egal der Schaden ist da wende dich wenn der " Händler " nicht schneller reagiert direkt an Weber und beschwere dich dort über ihn vielleicht schicken die dir dann schneller die beschädigten Teile.

Ich verkaufe selber Webergrills aber 4 Wochen Wartezeit bei einer Reklamation ist ein no go ohne wenn und aber.

schönen Tag noch

Dirk
 
Mit eine Vorstellung aus der dein Wohnort hervorgeht könnte man dir etwas besser helfen.
sonst halt :
BBQ-Profi
 
@kirdesso: Wenn es hart auf hart kommt trete ich einfach vom Kaufvertrag zurück - kann ich ja per Gesetz innerhalb von 2 Wochen. Dann schick ich den Schrott unfrei zurück und mach eine Rücklastschrift auf meinem Konto ;-)
Wenn ich mich dann noch irgendwoanders beschweren muss usw. reg ich mich blos noch mehr auf. Und für solche Fälle gibt es ja auch dieses Gesetz.

Bisher hatte ich eigentlich relativ wenig Probleme bei Onlinbestellungen... Aber bei so was muss man wohl wirklich vor Ort einkaufen oder einen vertrauenswürdigen Lieferanten an der Hand haben.

Bei einer Beschädigung durch Lieferung erwarte ich eigentlich einen sofortigen Wieder-Versand der kompletten Bestellung.
Wenn ich nachträgliche kleinere Mängel feststelle, dann kann es von mir aus auch über den Standardreklamationsweg erfolgen und etwas dauern.

@Cheaf: sorry, hab ich vergessen. Ich wohne in Heilbronn (74081).
 
@Cheaf: sorry, hab ich vergessen. Ich wohne in Heilbronn (74081)

Dann würde ich an deiner Stelle das Ding zurückschicken und in Stuttgart Feuerbach die Kapfenburgstraße 26 ansteuern.
Da werden sie geholfen.
Vielleicht noch vorher kurz anrufen ob das gewünschte da ist.
 
und ich den Grill so wie er ist verwenden dürfte...

passt doch, dann hast Du eine ersatzkugel ( oder ich entsorge Dir dann die deformierte Kugel :D )

Ich würde warten und aufbauen oder zurückschicken und gut.

Das musst Du alleine entscheiden, Transportschäden sind immer ärgerlich :motz:
 
@kirdesso: Wenn es hart auf hart kommt trete ich einfach vom Kaufvertrag zurück - kann ich ja per Gesetz innerhalb von 2 Wochen. Dann schick ich den Schrott unfrei zurück und mach eine Rücklastschrift auf meinem Konto ;-)
QUOTE]


Welches Gestz soll das denn sein???
Poste mal bitte Gestzbuch und Paragraph. Wäre mir echt wichtig. Hatte das nämlich mal mit nem KFZ in ähnlicher Form.

Und da galt das:
Der weit verbreitete Glaube es gelte immer ein vierzehntägiges Rückgaberecht stimmt nicht. Der in § 433 BGB normierte Kaufvertrag legt beiden Vertragsparteien Pflichten auf, die sie zu erfüllen haben und aus denen sie nur unter besonderen Umständen freikommen.
Der Rücktritt von einem Kaufvertrag ist nur unter besonderen Umständen möglich. § 323 BGB sieht ein Rücktrittsrecht immer dann vor, wenn die fällige Leistung einer Partei nicht oder nicht so wie vereinbart erbracht wurde. Jedoch muss der nicht- bzw. schlecht leistenden Partei eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung eingeräumt werden. (Dieser Text ist nicht von mir.www.geldmachtspass.de)

Und da ist das Problem. Angemessene Zeit ist nicht definiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Internetangeboten gibt es ein 14 Tägiges Rückgabelrecht.
Aber frag mich bitte nicht nach Paragraphen.
 
AAHHH! Internetkauf.
Ok da liegt die Sache anders.
Danke das wußte ich gar nicht.



Grüße aus der Wetterau.
 
Ich würde den Händler über die Rücksendung informieren.
In den meisten Fällen schicken diese dann einen Rücksendeschein und überweisen den Betrag zurück.
Das ist für beide Parteien eine faire Lösung. Unfreie Sendungen werden in der Regel gar nicht angenommen.

Wenn es dann Probleme mit der Rückzahlung gibt, dann kannst Du immer noch zurück buchen lassen.
 
Hi,

eigentlich ist es doch einfach, lies kurz auf der Homepage deines Verkäufers, welche Rechte er Dir als Käufer einräumt, da steht ja auch unter anderem, wie du widerrufen kannst und das die sachen, da ja jetzt nicht mehr transportfähig, sogar bei Dir abgeholt werden ....

ABER: Die Frage bei Transportschäden ist ja leider immer, wo und wann und wodurch verursacht. Ich weiss nicht, wie Dein Grill angeliefert wurde, nicht das Du da was unterzeichnet hast, was Dir jetzt das Genick brechen könnte :motz:

Ansonsten verweise die AGB des I-Net-Händlers und gebe denen die Möglichkeit der Abholung und Rückabwicklung.

Pass aber auf, dass Du ja jetzt keinen Formfehler begehst .... sonst stellt sich Dein Händler ggf. noch bockig an
 
Hier noch die versprochenen Bilder... :(

01_Karton1.JPG


02_Karton2.JPG


03_Karton3.JPG


04_Kessel_Unterteil_Griff_verbogen1.JPG


05_Kessel_Unterteil_Griff_verbogen2.JPG


06_Kessel_Unterteil_Griff_verbogen3.JPG


07_Kessel_Unterteil_Beschaedigung.JPG


08_Kessel_Unterteil_verformt1.JPG


09_Kessel_Unterteil_verformt2.JPG


10_Kessel_Unterteil_verformt3.JPG


11_Kessel_Unterteil_verformt4.JPG


12_Kessel_Oberteil_verformt1.JPG


13_Kessel_Oberteil_verformt2.JPG


14_Kessel_Oberteil_verformt3.JPG


15_Kessel_Oberteil_verformt4.JPG


16_Kessel_Oberteil_beschädigt1.JPG


17_Kessel_Oberteil_beschädigt2.JPG


18_Kessel_Oberteil_beschädigt3.JPG


19_Kessel_Oberteil_beschädigt4.JPG





Hab jetzt auch nochmal mit dem Lieferanten telefoniert...
Am Schluss des Gespräches hat er eingelenkt, dass eine Reklamationsabwicklung die 1 Monat andauert keinen Sinn macht...
Morgen früh soll sich jemand bei mir melden.
Wenn da nix dabei herauskommt sende ich das Teil zurück und kaufe es in Stuttgart...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu deiner unfreien Rücksendung.
Vergiss das am besten.
Der Händler muss unfrei versandte Ware nicht annehmen und wird das idR auch nicht tun.
Wenn Rücksendung dann entweder per vom Händler erhaltenen Rücksendeschein oder ausreichend frei machen.
Die Versandgebühren muss er dir allerdings zurück erstatten.

edit sagt: Thumbnails klicken macht kein Spaß :(
;)
 
M.E. ist das nicht so leicht, da es sich um beschädigte Ware handelt! Eine Rücksendung von besch. Ware und ein daraus resultierendes Rücktrittsrecht vom Vertrag bezweifele ich.

Wenn, dann hast Du zunächsteinmal einen Anspruch gegenüber dem Transportunternehmen, bei dem Du den Schadenfall UNVERZÜGLICH anmelden mußt, da ggf. gem. AGB´s des Transpoteurs der Anspruch verfällt wenn Du das nicht machst.

Der Händler wird sich sicherlich darauf berufen, dass er die Ware in einwandfreiem Zustand versand hat. Ob die Verpackung (Fotos machen) als ausreichend anzusehen ist entscheidet das Transportunternehmen (s. AGBs des Transportunternehmens z.b. DHL). Wenn nein, werden sie den Anspruch ablehnen. Dann hast Du u.U. ein Problem. :domina:

Prüfe mal anhand der Dir vorliegenden AGB´s des Händlers welches Rücktrittsrecht er Dir auf Grund des Fernabsatzgesetzes einräumt. Die AGB´s muß er Dir ausgehändigt haben (in welcher Form auch immer). UND morgen erstmal ab zum Transportunternehmen und Schaden anmelden. (Komplette Verpackung mitnehmen).

Wenn es hart auf hart kommt hast Du nen Rechtsstreit an der Backe.

Der v.g. Text stellt lediglich meine persönliche Meinung dar und ist in keinster Weise als Rechtsberatung zu sehen. Aufgrund des in Deutschland herschenden Rechtsberatungsverbotes, dürfen rechtsrelevante Aussagen nur von Rechtsanwäten oder Notaren gemacht werden.


Gruß
Uwe

:gs-rulez:
 
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