Ja Arno, und genau das ist der Dreh und Angelpunkt. In deinem Eingangspost könne ein Bauherr der sich nicht so gut auskennt, nur nach deinen angegebenen Bauverordnungen halten und wundert sich dann wenn der Schornsteinfeger plötzlich mit anderen Verordnungen daher kommt. Viele kleine, aber wichtige Verordnungen werden nicht in den Bau- Verordnungen geregelt sondern in der z.B. Brandstätten- Verordnung. Mir ist einfach wichtig, daß du den Querverweis mit angibst, daß da noch andere Verordnungen greifen. Wenn du immer nur auf die Bau-Verortungen verweist kommt die Sache ins falsche Licht. Wie Z.B. der Abgasanschluss von @Markus77. Der Kaminanschluss wird nicht in der Bau- Verordnung geregelt sondern in der Brandstätten- Verordnung.
Mensch Arno, im Grunde sind wir uns doch einig. Es stimmt ja alles was du angibst, nur fehlt halt eben der Querverweis.
Ja, Wolfgang, wir sind uns nicht uneinig.
Nur: Wir dürfen uns nicht vor den "Halbgöttern in schwarz", wie Du sie so schön bezeichnet hast, ducken.
Wenn ich bei Google nach "Brandstättenverordnung" suche kommt das:
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Anforderun-gen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung - FeuVO)
Vom 24. November 1995 (GBl. S. 806), zuletzt geändert durch Artikel 226 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 90)
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Und da steht gleich nach dem Inhaltsverzeichnis folgendes:
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Auf Grund von § 73 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 8 Nr. 2 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 8. August 1995 (GBI. S. 617) wird verordnet:
§ 1 Einschränkung des Anwendungsbereichs
Für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt die Verordnung nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind.
<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<
Also greift diese Verordnung bei unseren HBO nicht (wenn sie nicht mit dem Haus verbunden sind, Aber das hatten wir ja schon, da sind wir uns einig)
Edit sagt noch: Der Anschluß von @Markus77 ist ja mit dem Haus verbunden.
...Schade das du es wieder gelöscht hast, daher stehe ich jetzt ganz schön alleine da.
Wolfgang, glaube mir: Ich habe die Bauordnung durch, ich habe die Bims durch und ich habe die Brandstättenverordnung durch, sogar die Kehrordnung bin ich durchgegangen und selbst da wird die Gebäude- Definition aus der LBO §2:Begriffe / Satz2 original wiedergegeben.
Ich würds hier nicht schreiben, wenns nicht so wäre.
Man muß aus den Verordnungen NICHT das rauslesen, was gegen einen spricht, sondern das, was FÜR einen spricht. Dann kann man das, was gegen einen spricht häufig mit den richtigen Definitionen widerlegen.
Der Schornsteinfeger mag wohl wie ein Halbgott daherkommen, und wenn man ihn machen läßt, dann kann er einem das Leben schwer machen. (Bei mir wollte er meinen Kachelofen im SOMMER kehren "Des isch Vorschrift" hat er gemeint, bis ich mich schlau gemacht habe: Jetzt kommt er noch einmal Mitten in der Heizperiode. Vorher 4Mal!!)
Deshalb muß man sich belesen, damit man dem Kollegen die Stirn bieten kann. Letzendlich will der doch nur unser "Bestes" (nämlich unsere Kohle)
Wenn er beim Kehren meines Hauskamines Einwände wegen meinem HBO hat, werde ich ihn darauf hinweisen, daß dieser keine Verbindung zum Haus hat und somit nicht in seine Zuständigkeit fällt. Wenn er Bedenken wegen dem Brandschutz hat, werde ich mich mit ihm darüber unterhalten und versuchen, die eventuellen Fehler zu beheben und feddich. Aber eine "Feuerstättenschau" macht er an meinem HBO nicht.
Und jetzt vertragen wir uns wieder