@bbq4you
Sag mal, warum bist Du denn so aggressiv unterwegs? Hast Du Dir die Verordnung und die beiden Normen durchgelesen, vermutlich nicht.
Das steht u. a.:
Artikel 3
Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
(1) Geräte dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt und in Betrieb genommen werden, wenn sie bei
vorschriftsmäßiger Verwendung dieser Verordnung entsprechen.
(2) Ausrüstungen dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie dieser Verordnung entsprechen.
Artikel 9
Verpflichtungen der Einführer
(1) Die Einführer bringen nur konforme Geräte oder Ausrüstungen in Verkehr.
(2) Bevor sie ein Gerät in Verkehr bringen, gewährleisten die Einführer, dass das betreffende Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 14 vom Hersteller durchgeführt wurde. Sie gewährleisten, dass der Hersteller die technischen
Unterlagen erstellt hat, dass das Gerät mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, dass ihm die Gebrauchsanleitung und
Sicherheitsinformationen gemäß Anhang I Nummer 1.5 beigefügt sind und dass der Hersteller die Anforderungen von
Artikel 7 Absätze 5 und 6 erfüllt hat.
Artikel 14
Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte und Ausrüstungen
(1) Bevor ein Gerät oder eine Ausrüstung in Verkehr gebracht wird, unterzieht der Hersteller es/sie einem Konformitätsbewertungsverfahren gemäß dem Absatz 2 oder 3.
(2) Die Konformität der in Serienfertigung hergestellten Geräte und Ausrüstungen mit den Anforderungen dieser
Verordnung wird durch die EU-Baumusterprüfung (Modul B — Baumuster) gemäß Anhang III Nummer 1 in Verbindung
mit einem der folgenden Module nach Wahl des Herstellers bewertet
...
Wie die Baumusterprüfungen durchgeführt werdn müssen und welche technischen Voraussetzungen gegeben sein müssen ist in den beioden DIN EN Normen 484 und 498 festgelegt.
Und ja, wenn Geräte nicht der Gasrichtlinie 2016/426 EG entsprechen, bzw. nicht die technischen Vorgaben der beiden Normen entsprechen, dürfen sie in DE/Europa nicht verkauft werden.
Es werden viele Grillgeräte, egeal womit befeuert, in DE illegal verkauft. Aber, wo kein kläger, da kein Richter.
Wer kennt sich dennn schon wirklich mit den Details aus und kann beurteilen, was legal ist, und was nicht? Du?
Die bekannten Marken lassen ihre Produkte i. d. R. CE-zertifizieren um sie in Europa verkaufen zu können/dürfen, aber auch da kann man sich nie 100% sicher sein.
Over and Out.
Ich bin nicht aggressiv und kenne selbstverständlich alle Normen zum Betrieb von Gasgrills in der EU.
Ich stelle ganz einfache Fragen zu deinen Behauptungen und du weichst ständig aus und kopierst Texte aus dem Internet die nichts mit den Fragen zu tun haben. Da kann sich jeder seine Gedanken machenwarum das so ist.
Du stellst weiter neue falsche Behauptungen auf in dem du sagst, Hersteller lassen ihre Geräte CE zertifizieren. Das ist falsch, weil der Hersteller mit dem Prüfzeichen lediglich die Konformität bestätigt und keine amtliche/behördliche Stelle in der EU dieses prüft oder zertifiziert/Genehmigungen erteilt.
Richtig ist vielmehr, daß alle Geräte denen der Hersteller die Konformität bestätigt, in die EU eingeführt uns selbstverständlich betrieben werden dürfen. Richtig ist auch, daß man jeden dieser Grills unabhängig vom Gasdruck innerhalb der EU frei handeln und betreiben darf. Es kann ohne Einschränkung und Gefahr ein Gasgrill z.B. von Weber für den deutschen Markt in Spanien verkauft und betrieben werden, obwohl Grills für den spanischen Markt einen anderen Gasdruck haben. Das gilt natürlich auch umgekehrt.
Bitte höre auf bei einem für viele empfindlichen Thema weiter solche Falschmeldungen zu verbreiten und bei den Menschen Befürchtungen und Ängste zu schüren. Danke.
Cheers
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