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Weber Gasgrill schon bei der Lieferung defekt - Qualitätskontrolle?

CoolHH

Militanter Veganer
Moin,
ich wollte endlich mal ins Gasgrillen einsteigen und habe mich, nach langer Orientierungsphase und vielen Nachfragen in der Nachbarschaft, endlich für einen Weber Spirit e210 Original entschieden.
Also bestellt bei von Weber empfohlenen Premium Händler, geliefert letzten Donnerstag.
Ausgepackt (Karton war äußerlich unbeschädigt!) und angefangen zusammenzubauen.
Mein Fehler: ich habe nicht alles ausgepackt, sondern nur der Reihe nach das, was zusammengebaut wird.

Dann der Schreck, der eigentliche Grill (Kochbox (?) und Deckel) fühlen sich schon beim Rausnehmen aus dem Karton so komisch an: Der Deckel hängt nur an einer Seite, auf der anderen Seite ist das untere Gussteil am Scharnier gebrochen!

Natürlich habe ich gleich den Händler angerufen, der zum Glück noch Abends erreichbar war. Der hat Fotos und SNr angefordert und alles zu Weber geschickt. Ich soll wohl, wenn Reklamation anerkannt, ein neues Teil bekommen...
Jetzt ist seit Donnerstagabend erstmal Funkstille, auch eine Mail-Nachfrage von Samstag wurde noch nicht beantwortet.

So, jetzt steht der halb zusammengebaute Grill in meinem Wohnzimmer, das Probegrillen am WE ist ausgefallen, die Party am Vatertag in Gefahr!
Nutzen kann ich den Grill auf keinen Fall, auch der weitere Zusammenbau erscheint sinnlos.

Ich frage mich natürlich, ob das Qualitätsversprechen von Weber vielleicht nur ein Werbespruch ist.
Wie kann es passieren, dass ein Grill mit so einem kapitalen Schaden auf den Weg geht?
Muss ich wirklich warten bis Weber den Fall als Reklamation bearbeitet?

Ich lese hier teilweise von beängstigenden Bearbeitungszeiten bei Weber.
Habe ich vielleicht doch die falsche Marke gewählt?
Hätte ich mich vielleicht doch vor 2 Wochen bei einem Discounter anstellen sollen?

Derzeit bin ich vor allem von der Qualität der Ware schwer enttäuscht und frustriert. Ob der Kundendienst das ausgleichen kann, weiß ich noch nicht. Aber er müsste sich schon beeilen...

Viele Grüße
CoolHH
 
Mal noch nicht verzagen, ich glaube das wird schnell geregelt.
Da ich glaube, dass das wird definitiv geregelt wird - vielleicht hat dein Premium Händler ja noch ein Gerät auf Lager, das er dir schon mal geben könnte und er selbst auf den Weber Service wartet!? Fragen kostet nichts ;)
 
Mal nicht die Flinte ins Korn schmeißen bevor es abgeerntet ist.
Du wirst bestimmt geholfen.
 
Also von Donnerstag Abend her gesehen lag dazwischen ja nur 1 Werktag, der Rest ist nunmal tote Zeit.
Ich würde den Händler ansprechen ob er die Teile die Beschädigt sind am Lager hat und schon tauschen kann. Wenn Weber natürlich darauf besteht alle Reklamationen selber zu machen hast du schlechte Karten. Wenn die ganze Gusswanne gebrochen ist, dann hast du für deine Zeitplanung auch schlechte Karten. Ich weiß von einem Händler bei uns, dass er für solche Fälle in denen es beim Hersteller hakt einen „Notfallgrill“ zum Verleihen hat.
 
Statusupdate:
Die Hotline meines Händler hat bei Weber nochmal nachgehakt und auf die Dringlichkeit hingewiesen. Mehr könnten Sie z. Zt. auch nicht tun, sagt die durchaus freundliche und bemühte Dame.
Infos kommen sofort, wenn sich am Status etwas ändert.
Dummerweise sitzt der Händler in Hessen und ich in HH. Daher kann man nicht mal eben vorbeifahren und einen Grill ausleihen.
Ich telefoniere schon den Bekanntenkreis durch und bekomme wahrscheinlich was geliehen. Insofern bin ich schon etwas ruhiger.

Aber trotzdem: Wie kann sowas passieren? Das muss doch Weber auch wichtig sein, dass der Kunde von Anfang an funktionsfähige Ware bekommt.
Wenn mir das zu blöd wird, trete ich zurück und kauf mir was anderes (dann bestimmt kein Weber mehr).

Danke für's Mutmachen :-)
 
So was passiert halt schonmal.
Weber ist das biestimmt auch nicht recht.
Solltest Du tatsächlich zurücktreten, gibt derzeit 15% Rabatt auf NAPOLEON Grill's.
GutscheinCode: grillen
Evtl. wäre das ja was für Dich: https://www./napoleon-r425-1-schwarz.html
 
So was passiert halt schonmal.
Weber ist das biestimmt auch nicht recht.
Solltest Du tatsächlich zurücktreten, gibt derzeit 15% Rabatt auf NAPOLEON Grill's.
GutscheinCode: grillen
Evtl. wäre das ja was für Dich: https://www./napoleon-r425-1-schwarz.html

Danke für Deinen zahlreichen Hinweise. *Hüstel*
 
Mal an den TE,
was sollen die Deiner Meinung nach wieder gutmachen? Ist das hier nur ein Bashing?
Fragen über Fragen-kann eine Enttäuschung verstehen, aber nicht Deine Frage.
 
Das Problem liegt am Händler...bei Media Markt, Saturn etc geht die Wäre ungesehen an den Hersteller zurück, wenn der Karton beschädigt ist. Für mich als Kunden ist das vielleicht nicht so schön, weil ich dann länger auf die Ware warten muss (wir hatten das Problem mit einem großen Kühlschrank) habe dann aber die Gewissheit, das die angelieferte Wäre zumindest keinen Transportschaden hat. versteckte Fehler sind dadurch natürlich nicht ausgeschlossen.
Der Händler hätte den Grill mit dem beschädigten Karton nicht annehmen dürfen oder der Schaden ist auf dem Weg vom Händler zu Dir entstanden. Weber oder die Weber Garantie haben damit nichts zu tun.
 
Wenn das Gehäuse verkratzt wäre, ein Loch nicht durchgebohrt wäre oder ein technisches Bauteil nicht dunktionieren würde, dann könnte man von mangelnder Qualitätskontrolle sprechen.

Ein gebrochenes Schanier klingt mir eher nach eine Transportschaden und kann 10000 Gründe haben.

Ich würde hier eher dem Händler Dampf machen da er ein beschädigtes Gerät ausgeliefert hat.
 
In Sachen Gewährleistungsrecht hat der Kunde immer erstmal die A-Karte. Einfach nen neuen Grill verlangen etc. ist nicht. Der Händler muss in annehmbarer Zeitspanne (Fristsetzung) eine Nachbesserung (bis zu 2x) vornehmen können. Wenn jetzt Weber das Teil für den Händler in akzeptabler Zeit nicht bereit stellen kann und der Händler keine Option hat (austausch Grill etc.), dann kann man vom Kauf zurück treten. Kosten für Rücknahme (Transport) geht zu Lasten des Händlers.

Aber das fiese ist, dass nicht 100% geklärt ist welche Zeit angemessen ist.... das kann von wenigen Tagen bis 1-2 Monate sein. Je nach Objekt etc.
 
In Sachen Gewährleistungsrecht hat der Kunde immer erstmal die A-Karte. Einfach nen neuen Grill verlangen etc. ist nicht. Der Händler muss in annehmbarer Zeitspanne (Fristsetzung) eine Nachbesserung (bis zu 2x) vornehmen können. Wenn jetzt Weber das Teil für den Händler in akzeptabler Zeit nicht bereit stellen kann und der Händler keine Option hat (austausch Grill etc.), dann kann man vom Kauf zurück treten. Kosten für Rücknahme (Transport) geht zu Lasten des Händlers.

Aber das fiese ist, dass nicht 100% geklärt ist welche Zeit angemessen ist.... das kann von wenigen Tagen bis 1-2 Monate sein. Je nach Objekt etc.


Ich will hier keine rechtliche Diskussion vom Zaun brechen. Aber der Grill wurde geliefert also gehe ich mal von einem Onlinekauf aus. Ergo Fernabsatz --> 14 uneingeschränktes Rücktrittsrecht.
Dabei darf die Ware ausgepackt und in Augenschein genommen werden.

Natürlich hilft ihm das alles nix wenn der Händler das rauszögert wie es manche tun und er so oder so erst in Wochen seinen Grill oder sein Geld wiederbekommt.
 
Richtig... Fernabsatzregelung gibt es... aber wie ich das gelesen habe, ist ja anstelle eines Rückstritts (Fernabsatzklausel) eine Mängelrüge erfolgt. Hier bin ich nicht sicher, ob man (weil es einem zu lange dauert) so einfach die Reisleine zuehen kann und direkt zurück treten kann und mit dem Fernabsatzgesetz um die Ecke kommt..
 
Richtig... Fernabsatzregelung gibt es... aber wie ich das gelesen habe, ist ja anstelle eines Rückstritts (Fernabsatzklausel) eine Mängelrüge erfolgt. Hier bin ich nicht sicher, ob man (weil es einem zu lange dauert) so einfach die Reisleine zuehen kann und direkt zurück treten kann und mit dem Fernabsatzgesetz um die Ecke kommt..

Da hast Du vermutlich Recht.

Ich wollte in meinem ursprünglichen Beitrag auch weniger Verfahrenstipps geben als zum Ausdruck bringen, dass hier meiner Meinung nach 1. falsch vorgegangen wurde und 2. etwas vorschnell mit dem Finger gezeigt wird.

P.S.: Ich habe keinen Weber Gasgrill :)
 
Das Problem liegt am Händler...bei Media Markt, Saturn etc geht die Wäre ungesehen an den Hersteller zurück, wenn der Karton beschädigt ist. Für mich als Kunden ist das vielleicht nicht so schön, weil ich dann länger auf die Ware warten muss (wir hatten das Problem mit einem großen Kühlschrank) habe dann aber die Gewissheit, das die angelieferte Wäre zumindest keinen Transportschaden hat. versteckte Fehler sind dadurch natürlich nicht ausgeschlossen.
Der Händler hätte den Grill mit dem beschädigten Karton nicht annehmen dürfen oder der Schaden ist auf dem Weg vom Händler zu Dir entstanden. Weber oder die Weber Garantie haben damit nichts zu tun.

Der Karton war doch unbeschädigt :confused:

Transportschäden können eben passieren.
 
Moin,
damit ihr nicht spekulieren müsst, hier noch ein paar Anmerkungen:
- Ja, es ist ein Online-Kauf.
- Der Karton war unbeschädigt, deshalb vermute ich keinen Transportschaden.
- Es gab keinen Hinweis, dass der Karton schon mal geöffnet wurde, daher meine Vermutung, dass Weber einen defekten Grill verpackt hat.
- Nach Feststellen des Schaden wurde sofort der Händler kontaktiert. Der hat Fotos und SNr verlangt und den Schaden an Weber gemeldet. Insofern ist das eine Mängelrüge. Hättet ihr das anders gemacht?
- Der Grill ist zur Hälfte zusammengebaut. Nach meiner Info kann man z.B. die Räder nicht so auseinanderbauen, dass alle Teile wieder im Neuzustand sind. Das wäre mir aber egal, nicht meine Schuld.

Es geht mir hier nicht um ein Weber-Bashing, sondern um einen Erfahrungsbericht meinerseits und Erfahrungsaustausch mit euch. Ich dachte, dafür darf man das Forum nutzen.

Übrigens: Aktuell noch keine weitere Reaktion von Händler oder Weber.

Grüße
 
@CoolHH

Aus meiner Sicht alles richtig gemacht. Nur musst du dem Händler halt jetzt eine Frist zur Mängelbeseitigung einräumen. Das können locker 2-4 Wochen sein. Da hat der Gesetzgeber keinen festen Zeitpunkt genannt.....
 
Danke für den Hinweis.
Ich frage mich / euch: Wenn ich jetzt eine Frist setze, würde ich mir die Option zum Rücktritt nach Fernabsatzgesetz nicht versperren?
Bislang hat ja nur der Händler gesagt, er möchte nachbessern. Ich habe das noch nicht gefordert.

Eigentlich hab ich keinen Bock auf das ganze Getue: Ich wollte einfach nur einen guten Gasgrill kaufen und war auch bereit Geld in die Hand zu nehmen, mehr nicht.
Und ich habe darauf vertraut, dass ich beim Weber Premium-Händler an der richtigen Adresse bin und der Weber Grill ein Top Produkt ist.
Schade...
 
Nochmal... da kann der Händler nix dafür. Da du aber einen Kaufvertrag mit Ihm hast, hat er nun die Aufgabe dir den Mangel zu beseitigen. Und anscheinend macht er das ja auch. Du kannst fragen ob er dir das Teil aus einem seiner Lagerware ggf senden kann. Dann bist du als Kunde erstmal zufrieden gestellt und er kann das im Nachhinein mit Weber direkt klären. So würde ich das als Verkäufer machen - aber da tickt jeder anders. Hat er keinen Grill da von dem er das Teil nehmen kann, muss er versuchen das Teil in einer kurzen Frist von Weber zu bekommen und dir zukommen zu lassen. Wenn du die Aussage bekommst, dass der Liefertermin unbekannt ist, dann kann man vom Kauf zurück treten.

Widerruf nach Fernabsatz ist meiner Meinung vom Tisch. Den Mangel hast du ja bereits angezeigt. Aber ich denke man kann durch ein freundliches Telefonat einiges mehr bewegen,,,,

Wie gesagt ich bin kein Jurist... hab aber länger solche Fälle in einem Unternehmen bearbeitet und mit den Kunden/Herstellern sowas abgesprochen.
 
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