• Du musst dich registrieren, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf Jetzt registrieren!, um den Registrierungsprozess zu starten. Registrierte User surfen werbefrei, können Suchen durchführen und sehen die volle Darstellung des Forums mit vielen anderen Unterforen!!!

Zuständigkeit bei Wildunfall?? Polizei oder Jäger

lausbua

Fleischesser
10+ Jahre im GSV
Hallo,

mein kleines Mausibärchen hatte gestern ein für sie fast schon traumatisches Erlebnis. Sie kam an einer Unfallstelle vorbei, wo ein Reh angefahren und wohl schwer verletzt wurde, jedoch noch nicht tot war. Es lag auf der Straße und hat ziemlich gezuckt. Das Auto war ziemlich beschädigt, der Fahrer jedoch unverletzt, und die Polizei war auch schon am Anrollen.

Was mich jetzt interessieren würde, ist, ob denn das Tier denn auch von der Polizei (die ja schon da ist) erlöst werden darf oder ob das nur ein Jäger darf???
Wißt ihr da vielleicht was genaueres?

Der Lausbua
 
Also ich hab mal einen Bericht gesehen
da hat der Polizist das Tier erschossen.
Das wäre ja Tierquälerei zu warten bis
der Jäger mal seinen Arsch herbewegt.

Grüße
Grillpapst
 
Ok, danke für eure Antworten. Wobei meine Holde (ich wahrscheinlich auch) wohl eher die Krise kriegen würde, das Viecherl mit dem Wagenheber oder dem Radkreuz erschlagen zu müssen. ;)

Woher weiß man eigentlich, wer der zuständige Jäger ist??

Ich habe bei uns schon Schwierigkeiten zu wissen, welcher Förster für welchen Wald zuständig ist :-? Weiß sowas die Polizei?
 
lausbua schrieb:
Ok, danke für eure Antworten. Wobei meine Holde (ich wahrscheinlich auch) wohl eher die Krise kriegen würde, das Viecherl mit dem Wagenheber oder dem Radkreuz erschlagen zu müssen. ;) quote]



Rückwärtsgang!!


*joke*

Gruß, Pepper
 
Ja, da sage ich mal danke für die Infos.

Hoffe mal, daß ich nie in die Situation komme.
 
Wie cbo sagte, stimmt es:
Pozilei anrufen, in den seltensten Fällen kennt man den Jagdpächter persönlich, sodass man ihn anrufen könnte.
Wenn das Tier noch lebt: Übergesetzlicher Notstand, das Tier sollte man erlösen, wenn man es sich zutraut. Einfach ein Messer nehmen und den Brustkorb aufschneiden. Die Lungen kollabieren, das Tier ist in kürzester Zeit tot.
 
Mr. Pink schrieb:
Einfach ein Messer nehmen und den Brustkorb aufschneiden. Die Lungen kollabieren, das Tier ist in kürzester Zeit tot.

Hi Mr. Pink:

"den Brustkorb aufschneiden" bedeutet das: einen Stich zwischen die Rippen in jeden Lungenflügel? Und den Stich offenhalten, damit sie kollabieren?

Ich hab' keine Ahnung, ob ich das kann, aber wenn ich weiß, wie's geht, bin ich schon einen Schritt weiter.

Grüße
brändi
 
Oje bloß nicht!!!
Das mit dem Brustkorb aufschneiden würd ich ganz schnell vergessen!!!
Damit ihr bis zur Lunge vorstoßt bräuchtet ihr ein ziemlich langes Messer....
Das Wild kann man auch humaner von seinem Leid erlösen.
Entweder professionell in dem man am Nacken den Wirbel durchschneidet,wobei dafür relativ viel Erfahrung notwendig ist oder mein Tipp: Mit einem spitzen Messer die Halsschlagader öffnen.
Das Tier verblutet dann innerhalb weniger sekunden.
Wo die Halsschlagader liegt kann man einfach fühlen.Der Puls wird bei einem angefahrenen Tier leicht zu finden sein.
Das ist die schnellste und humanste Art die ich kenne.
 
smokebubble schrieb:
mein Tipp: Mit einem spitzen Messer die Halsschlagader öffnen.
Das Tier verblutet dann innerhalb weniger sekunden.
Wo die Halsschlagader liegt kann man einfach fühlen.Der Puls wird bei einem angefahrenen Tier leicht zu finden sein.
Das ist die schnellste und humanste Art die ich kenne.

Notfalls kann man ja den Schnitt ja etwas länger ziehn ähnlich wie es Rambo macht wenn er sich von hinten anschleicht :-?
Aber wer fährt schon mit einem ordentlich scharfen größerem Messer durch die Gegend? Oder wer würde sich trauen ein zuckendes quiekendes Vieh mit einem Taschenmesser zu töten?

:hmmmm:
 
Rambo hätte ihm die Luftröhre durchgebissen 8)
 
Hallo,

ich hab hier laenger nicht rein geschaut, hab aber auch was zu sagen:

Zur Sache Wildunfall -> immer die Rennleitung bevorzugen. Die Unfallbescheinigung vom Jagdausuebungsberechtigten muss von der Versicherung NICHT anerkannt werden. Wenn das Wild vom Jagdausuebungsberechtigten entsorgt werden muss, kann er das euch in Rechnung stellen.

Das *erloesen* von noch lebenden Wild soll vom *Fachmann* erledigt werden. Wie schon geschrieben wurde, darf aufgrund der Notsituation jeder z.b. mit dem Radkreuz zuschlagen, aber die wenigsten schaffen das. Meist besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Ich bin selbst Jaeger und wir hatten immer so 10-15 Rehe und 1-2 Sauen pro Jahr als Fallwild. Idr liegen die und sind tot, oder aber das Rueckrad ist gebrochen und die sitzen da und kommen nicht mehr hoch. Wer da ran geht, *zum Puls fuehlen* oder *Brustkorb aufschneiden* hat schonmal schnell ein gebrochenes Schienbein...
 
Zurück
Oben Unten