Hallo,
mein kleines Mausibärchen hatte gestern ein für sie fast schon traumatisches Erlebnis. Sie kam an einer Unfallstelle vorbei, wo ein Reh angefahren und wohl schwer verletzt wurde, jedoch noch nicht tot war. Es lag auf der Straße und hat ziemlich gezuckt. Das Auto war ziemlich beschädigt, der Fahrer jedoch unverletzt, und die Polizei war auch schon am Anrollen.
Was mich jetzt interessieren würde, ist, ob denn das Tier denn auch von der Polizei (die ja schon da ist) erlöst werden darf oder ob das nur ein Jäger darf???
Wißt ihr da vielleicht was genaueres?
Der Lausbua
mein kleines Mausibärchen hatte gestern ein für sie fast schon traumatisches Erlebnis. Sie kam an einer Unfallstelle vorbei, wo ein Reh angefahren und wohl schwer verletzt wurde, jedoch noch nicht tot war. Es lag auf der Straße und hat ziemlich gezuckt. Das Auto war ziemlich beschädigt, der Fahrer jedoch unverletzt, und die Polizei war auch schon am Anrollen.
Was mich jetzt interessieren würde, ist, ob denn das Tier denn auch von der Polizei (die ja schon da ist) erlöst werden darf oder ob das nur ein Jäger darf???
Wißt ihr da vielleicht was genaueres?
Der Lausbua