Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA)

Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA)

Dies sind gebietstypische Weine, die nur von genehmigten Rebflächen und zugelassenen Rebsorten stammen dürfen. An den Reifegrad der Trauben und an die Herkunft werden weitergehende Anforderungen gestellt. Ein Qualitätswein darf nur aus einem der 13 Anbaugebiete stammen und muss in einer amtlichen Qualitätsprüfung vorgestellt und geprüft werden. Die erteilte amtliche Prüfnummer (A.P.-Nr.) muss auf dem Etikett stehen.

Siehe Deutscher Wein und seine Qualitäten


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