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Mallorca 2020 All-Inklusive Verbot - schon gebucht

Spießer84

Grillkaiser
Moin, wir haben im letzten Dezember mit 7 Personen einen All-Inklusive Urlaub auf Mallorca (Playa de Palma) im Mai 2020 gebucht, leider ohne Reise-Rücktritts-Versicherung.
Jetzt hat die Regierung ja angeblich ein Gesetz erlassen, das untersagt, das die Hotels in Magaluf und Playa de Palma nur noch "rationiert" Bier und Wein während der Mahlzeiten ausschenken dürfen.
Unser Reisebüro kümmert sich einfach nicht um unser Anliegen und der Veranstalter verweist nur aufs Reisebüro.
Kann mir jemand sagen, ob wir irgendwelche Möglichkeiten haben, wie z.B.:
- Rücktritt?
- Minderung?
- Anspruch auf andere Urlaubsregion?
Rechtschutzversicherung ist zur Not vorhanden.
Aus unserer Sicht werden die gebuchten Leistungen ja nicht mehr erfüllt?

Danke im Voraus
 
Ich würde erst mal hinfahren und schauen was dann wirklich passiert, gilt ja auch nur in bestimmten Bereichen. Wenn dann tatsächlich entgegen der Buchung die Getränke bezahlt werden müssen, die Belege aufheben und später in dieser höhe Schadenersatz fordern ( ist ja Belegt:-)) :anstoޥn:
 
Egal, Schaden ist Schaden :anstoޥn:
Sehr einfach gesagt wenn man nicht involviert ist.
Genau für solche Dinge buche ich jegliche Reisen im Reisebüro, sollen die sich drum bemühen. Wenn es tatsächlich im Reisebüro gebucht wurde, frage ich mich, was das für ein schlechter Laden ist...

Ich würde es auch vorher wissen wollen. Im Hotel ist das Bier sicher teurer als aus der selbst gefüllten Minibar oder die zig happy hour Läden.
Hinterher Geld wieder bekommen ist halt nicht so easy.
 
Seit wann ist der Bierkönig ein Hotel :anstoޥn: Wenns nur für Hotels gilt who cares
 
Seit dem 1. Juli 2018 sind auch die vom Reiseveranstalter nicht beeinflussbaren Risiken (wie Bürgerkrieg, Terroranschlag, Tropensturm) ein Reisemangel, weil der Reiseveranstalter nunmehr verschuldensunabhängig haftet (§ 651i Abs. 1 BGB).[8] Gemäß § 651h Abs. 1 und 3 BGB kann der Reisende oder der Reiseveranstalter vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag entschädigungslos zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (höhere Gewalt). Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Wikipedia


Trifft etwas davon zu ?
 
Wieviel wollt ihr während der Mahlzeiten saufen? Denn in deinem Beitrag geht es um "rationiert" bei den Mahlzeiten. Und selbst wenn Du eine RRKV hättest, die lacht dich aus, wenn sie die Stornokosten bezahlen soll wegen zu wenig Bier beim Mittagessen. Würde es wie von Bruder Moe beschrieben machen. Hinfahren und schauen, wann ihr Getränke im Hotel bezahlen müsst und diese Belege sammeln. Idealerweise die Reklamation nach dem ersten Beleg vor Ort bei der Reiseleitung schriftlich anmelden. Denn wenn AI bestätigt ist (mal genau nachlesen wie das auf der Bestätigung steht und was genau bestätigt ist) solltet ihr das auch erhalten. Vorab habt ihr da schlechte Karten und die werden erst besser, wenn ihr tatsächlich etwas nicht erhaltet, was euch auf der Bestätigung zugesichert ist.
 
Ich glaube ihr solltet die Gesetzestexte nochmals lesen, was man so liest gibt es für alkoholische Getränke gar kein All-In mehr....
  • außerhalb der Mahlzeiten muss jedes Getränk bezahlt werden
  • während der Mahlzeiten maximal drei Getränke pro Gast
Somit ist euer Problem ein bisschen größer als bisher angenommen...... :o
 
ändert immer noch nichts, nur dass man entsprechend seinem Durst zunächst mehr Geld für die Reise verauslagen muss:anstoޥn:
 
Unter AI verstehe ich, wie aus vorherigen Urlauben, von z.B. 10 Uhr bis 24 Uhr so viel wie reinpasst, und nicht wie jetzt per Gesetz 3 Getränke zu den Mahlzeiten :hmmmm:
Trotzdem Danke erstmal für eure Hinweise/Tips
 
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