Servus,
da bleibe ich auch mal dran. Geiles Teil
da bleibe ich auch mal dran. Geiles Teil
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Echt verwirrend.
Also, wenn muss er seinen alten dreier umschreiben lassen.
Es scheint dann tatsächlich so zu sein:
Bei BE bzw. C1E sind deutlich vier separate Achsen zu erkennen! Und das geht nur mit Deichsel und Lenkachse am Anhänger.
Dennoch würde ich zur Erkundigung z.B. bei einer Fahrschule raten.
Was @Höllerie mit der Schlüsselnummer 79 meinte ist dies:
Dann bliebe der Ofen aus.
Zusammenfassung:
Mit dem alten dreier m.E. nicht. Und wenn auf dem EU Lappen die Nummer 79 auftaucht, dann auch nicht.
Nein wieder Quatsch. Das sind die C1 12 Tonnen Züge. Bei BE steht die 79 nicht. Geht also doch.
Zum irre werden.
Also das scheint ja eher mal das Elternpaar zu sein. Man wie verrückt ist das denn.LMAA!!
Die vermisste Schwester von @DerHoss 'es dicken Berta is aufgetaucht...
Und wenn Du denkst es geht nix mehr, kommt irgendwo ein gröss'rer her...
Bin sprachlos...
wiso bei einen Gebremsten anhänger kann der anhänger bis zu 1,5 mal schwärer sein als das zugfahrzeug wenn das zugfahrzeug für 3,5 tonnen anhängelast zugelassen ist.Moin, dann müsste das Zugfahrzeug leer mehr als 3500kg wiegen ,
Grüße,
Dirk
Also es gab da eine Änderung, mit Klasse B darf mann:
Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.
Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).
Dann die Klasse BE:
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit
einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von
mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Also wenn der Anhänger tatsächlich nicht mehr als 3,5t wiegt darf man ihn mit BE Fahren. (Achslasten eingehalten? VA nicht überladen?)
So was geht auch nur dort, wo du den Wald zum verfeuern direkt vor der Haustür hast. Hoffentlich macht ihr "Verrückten" nicht noch ne Steppe draus. Eigentlich fallt ihr ja mit den Geräten schon unter das KlimaschutzabkommenUnd wo kommen sie wieder her??? Aus dem Harz!
Da kenn ich schon so nen Verrückten!!!