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3.500 kg, 7.800 cm Smokermonster

Servus,

da bleibe ich auch mal dran. Geiles Teil :respekt:
 
Ich dachte schon wieder es wird nichts mehr neues im Eigenbau Forum eingestellt,
dann sowas!!!
Allergrößten Respekt für die bisher geleistete Arbeit!

Und wo kommen sie wieder her??? Aus dem Harz!
Da kenn ich schon so nen Verrückten!!!

Gruß,Andi
 
Echt verwirrend.

Also, wenn muss er seinen alten dreier umschreiben lassen.

Es scheint dann tatsächlich so zu sein:

DE_Licence_2013_Back.jpg


Bei BE bzw. C1E sind deutlich vier separate Achsen zu erkennen! Und das geht nur mit Deichsel und Lenkachse am Anhänger.

Dennoch würde ich zur Erkundigung z.B. bei einer Fahrschule raten.

Was @Höllerie mit der Schlüsselnummer 79 meinte ist dies:

10453-F%C3%BChrerschein-jpg


Dann bliebe der Ofen aus.

Zusammenfassung:

Mit dem alten dreier m.E. nicht. Und wenn auf dem EU Lappen die Nummer 79 auftaucht, dann auch nicht.

Nein wieder Quatsch. Das sind die C1 12 Tonnen Züge. Bei BE steht die 79 nicht. Geht also doch.

Zum irre werden.

Da stimme ich wieder zu.
Aber mit BE geht es tatsächlich. 3,5to Fahrzeug mit 3,5 to Hänger egal wieviele Achsen.
Geht mit C1E auch mit einem Zug bis 12 to.
 
Und ich will einen 24zoll bauen. Respekt das wird eine riesige Kiste
 
LMAA!!
Die vermisste Schwester von @DerHoss 'es dicken Berta is aufgetaucht...

Und wenn Du denkst es geht nix mehr, kommt irgendwo ein gröss'rer her...

Bin sprachlos...
Also das scheint ja eher mal das Elternpaar zu sein. Man wie verrückt ist das denn. :o

Gruß Andy
 
Na Andi du weisst doch im Harz wird die Luft dünn.........:lach:
da schauen wir mal was da noch kommt

Gruss
Jürgen
 
Rutscht mal ein Stück, da setz ich mich dazu .
 
Huui das wird ein feines Sportgerät, Mehrkampftauglich auf jeden Fall!
Rutscht mal ein Stück auf der Bank!
 
Moin, dann müsste das Zugfahrzeug leer mehr als 3500kg wiegen :cop:,
Grüße,
Dirk
wiso bei einen Gebremsten anhänger kann der anhänger bis zu 1,5 mal schwärer sein als das zugfahrzeug wenn das zugfahrzeug für 3,5 tonnen anhängelast zugelassen ist.
 
Also es gab da eine Änderung, mit Klasse B darf mann:

Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.


Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).


Dann die Klasse BE:

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von
mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
(Quelle Tüv Nord)


Also wenn der Anhänger tatsächlich nicht mehr als 3,5t wiegt darf man ihn mit BE Fahren. (Achslasten eingehalten? VA nicht überladen?)
 
habe mich da auf den Beitrag von Höllerie bezogen, 1,5fache Masse des Anhängers zum Leergewicht des Zugfahrzeugs, Gesamt max 12000kg bei Klasse C1E,
bei Klasse B sind doch nur 3 Achsen erlaubt oder ?,
darf man denn mit BE 4 Achsen fahren ?
Das mit der 1,5fachen Anhängelast zum Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs hat nichts mit den Führerscheinklassen zu tun.
mit dem alten Klasse 3, durfte man ein 7,5t Zugfahrzeug mit 11,75t Anhänger bei durchgehender Bremse und max 3-Achsen fahren.
 
Also es gab da eine Änderung, mit Klasse B darf mann:

Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss aufpassen. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.


Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).


Dann die Klasse BE:

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von
mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg


Also wenn der Anhänger tatsächlich nicht mehr als 3,5t wiegt darf man ihn mit BE Fahren. (Achslasten eingehalten? VA nicht überladen?)

Hab meinen Lappen seit 1998, da ist BE eingetragen. Puhh, für einen Moment bin ich echt ins Grübeln gekommen. Wir haben um die Ecke die Firma blyss sitzen, der Hänger wurde dort speziell für unsere Anforderungen gebaut. Dort wurde mir auch bestätigt, dass ich ihn fahren kann. Wir übersteigen das Gewicht von 3,5 T inkl. Hänger nicht. Das Zugfahrzeug wird ein modifizierter Wrangler...
image.jpg

Anhängerlast auf 3,5 T erhöht, Achsübersetzung wurde auch geändert. Er hat somit in niedrigen Drehzahlen viel mehr Kraft.

LG und einen schönen Restsonntag

Petti
 

Anhänge

  • image.jpg
    image.jpg
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du kannst bei Klasse B auch 10 Achsen fahren, darfst nur nicht über 3,5t zGG

bei Klasse C1E sieht es so aus:

Klasse C1E


Klasse C1

Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr
als 12000 kg
(bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war)

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

(Quelle: Tüv Nord)
 
Und wo kommen sie wieder her??? Aus dem Harz!
Da kenn ich schon so nen Verrückten!!!
So was geht auch nur dort, wo du den Wald zum verfeuern direkt vor der Haustür hast. Hoffentlich macht ihr "Verrückten" nicht noch ne Steppe draus. Eigentlich fallt ihr ja mit den Geräten schon unter das Klimaschutzabkommen :lach::lach::lach:

Gruß Andy
 
Auf der Bank noch ein Platz frei? Hut ab,was für ein Geschoss :thumb2:
 
Da schau ich gerne auch mal vorbei un nehme platz...
 
think big - was für ein Riesen Teil. Du wirst dir bei der Grössenausrichtung sicher Gedanken über die Auslastung gemacht haben....für ein PP schmeisst man die Kiste sicher nicht an. Bin Gespannt auf welchen Grossveranstaltungen man das Monster sieht.
Hat es denn schon einem Namen? Mama Bertha? Big Mama?
 
Schwede, alter König - das ist mal ein Projekt! Ich setze mich auch mit auf die Bank. Hat schon einer Bier dabei? Naja egal, ich schmeiß erstmal ein 50er und bleibe dran! :weizen::respekt:
Und wenn im Harz das Holz ausgeht, könnt ihr gerne zu uns in den Solling kommen - wir haben noch genug davon :-)
 
:respekt::respekt: man, geiles Teil.
 
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