Hallo Grillgemeinde, ich plane im Garten eine Grillecke von 50 qm und hebe im Moment die Ecke für den Sitzplatz aus, welchen ich Pflastern werde. Die Küche soll ein Innenmaß von 3 m Breite und 2 m Tiefe haben. Habt ihr eigentlich einen Bauantrag gestellt. Ich bleibe zwar 3 m von der Grenze weg, aber gibt es da trotzdem Auflagen? Auf der Grenze darf man ja sowieso offiziell nur Abstell und Unterstellfläche bauen. Aber bekanntlich heißt es ja...wo kein Kläger...da ist kein Richter. Vielen Dank für eure Antworten, Michael