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"Der Reinheitsschmäh" - Außensicht auf 500 Jahre dt. Reinheitsgebot

Allium

Master-Fermenter
10+ Jahre im GSV
Ich versteh ehrlich gesagt das Problem nicht, was der offensichtlich austro-konservative Verfasser des Artikels zu vermitteln versucht.
Wer kein Bier nach dem Reinheitsgebot kaufen will, wird ja nicht dazu gezwungen - er hat mittlerweile genug Alternativen.

Danke aber für den Link.
 
Servus,

was der Autor des Artikels aussagen will ist mir immer noch unklar.

Aber es gibt unterschiedliche Reinheitsgebote im altreich.

Als erstes Deutsches Reinheitsgebot, das einheitlich für das ganze Land anzuwenden war, gilt das von Kaiser Wilhelm 1906 für das Deutsche Reich erlassene Reinheitsgebot. Derzeit ist das in der Neufassung des Vorläufigen Biergesetzes vom 29.07.93 enthaltene Reinheitsgebot für Deutschland gültig. Darin wird festgelegt, dass für die Herstellung von untergärigem Bier nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden dürfen. Bei der Herstellung von obergärigem Bier darf zusätzlich anderes Malz und reiner Rohr-, Rüben- und Invertzucker zugesetzt werden. Außerdem ist ein Farbmittel aus Stärkezucker bzw. aus einem dem als Zutat erlaubten Zuckerarten zulässig.

Das Bayerische Reinheitsgebot hingegen gilt bereits seit 1516 und wird auch heute noch in Bayern angewandt. Nach wie vor ist in Bayern bei der Herstellung obergäriger Biere die Verwendung des Rohr-, Rüben oder Invertzuckers verboten. Dies gilt selbstverständlich auch für bayerische Biere, die ausgeführt werden. Die weitere Anwendung des Bayerischen Reinheitsgebot für die bayerischen Braustätten wurde 1918 beim Eintritt Bayerns in die Weimarer Republik rechtlich gesichert. Nach diesem Reinheitsgebot wird bis heute in Bayern gebraut!
 
heute hat das Gebot eine andere Bedeutung, damals gings darum dass die Bäcker noch Getreide hatten um zu backen (1516 war eben eine andere Zeit)
 
Der erste Grund des Reinheitsgebotes von 1516 war der, dass die Brauer keinen Weizen, Roggen verwenden durften, nur noch Gerste.
Und warum?
Dass den Bäckern noch Getreide übrig bleibt


Zum einen das,
zum anderen bedarf das Bierbrauen ein gehöriges Maß an Sauberkeit bzw. Hygiene.
Wenn um 1500 rum ein Brauvorgang wegen Schlampigkeit des Brauers schief ging, wurden gerne Hexen dafür verantwortlich gemacht ... und verbrannt. :)
Dazu wurde mit allem Möglichen experimentiert in der Hoffnung, schief gegangene Brauvorgänge vertuschen zu können, was nicht immer zur Bekömmlichkeit des Bieres beitrug.
Auch um diesen ganzen Wildwuchs Einhalt zu gebieten wurde das Reinheitsgebot geschaffen.

Aber der österreichische Autor scheint noch nicht mal zu wissen, was Malz ist. :eek:

Zumindest seinen einleitenden Sätzen nach, dass er im Reinheitsgebot gar kein Malz sondern nur Gerste gefunden habe ... :rolleyes:
:rolleyes::rolleyes:

Viele Grüße
Onkelchen
 
Das bayerische Reinheitsgebot wurde u.a. auch deshalb erlassen, weil laut einer kürzlich in einem im BR3 gesendeten Beitrag dazu Herzog Wilhelm IV, der es für ganz Bayern verpflichtend machte, fast am "Genuss" einer oder wahrscheinlich eher mehrerer Maß des damals üblichen Gebräus gestorben wäre. Es war nämlich damals üblich, dem Bier verschiedene halluzinogene und sogar giftige Stoffe (Schierling, Fliegenpilz, das in dem Beitrag von @Allium erwähnte Bilsenkraut und weiss der Geier, was noch alles) zuzusetzen, um die Wirkung zu erhöhen. Die Dosierung war wahrscheinlich auch eher Pi mal Daumen. Und ähnlich, wie es heute noch ist, sobald ein wirklich "Großkopferter" der Leidtragende war, wurden rigorose Konsequenzen gezogen. :-) Diese Gründe mussten natürlich nicht an die große Glocke gehängt werden.
http://www.private-brauereien.de/de/reinheitsgebot/was-ist-das-reinheitsgebot-von-1516/index.php
 
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