Hallo zusammen,
ich packe es mal hier rein, wüsste nicht wo es sonst besser passt...
Da ja vor kurzem der TM5 von Thermomix überraschend vorgestellt wurde, wollen viele TM31 Besitzer ihr Gerät verkaufen und sich den neuen zulegen. Man merkt das jetzt schon, auf den bekannten Verkaufsplattformen sind bereits jetzt mehr als sonst üblich TM31 Anzeigen zu finden.
Teilweise sind dabei Geräte gerade mal 1-2 Monate alt. Das ist natürlich für jemand der mit dem Gedanken spielt sehr verlockend, denn so hat man ein fast nagelneues Gerät bis zu 200€ unter Neupreis.
Eine Sache sollte man dabei aber beachten:
Jedes dieser Anzeigen spricht von Restgarantie, inkl. Rechnung. Das stimmt so aber leider nicht!!
Ich kann dabei nur aus eigener Erfahrung berichten, da wir uns vor kurzem einen 1 Monat alten TM31 gekauft haben und ich bei Vorwerk die Rechnung "umschreiben" lassen wollte, da ich das lt. Verkäufer nur tun müsste damit ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen kann.
Jetzt kommt es, Vorwerk lehnt das ab. Sie beruft sich darauf dass es ein Vertrag zwischen 2 Parteien ist und das da keine Berücksichtigung für Dritte mit drin ist. Das bedeutet dass man sich im Ernstfall an den Verkäufer wenden muss, der dann die Gewährleistung bei Vorwerk beansprucht (das war wortgenau der Rat des Kundenservice)!
Ihr solltet also auf alle Fälle diesen Umstand in ein Kaufvertrag o.ä. festhalten, damit der Verkäufer sich da später (bis zu 23 Monate fliesst viel Wasser den Rhein runter...) nicht rauswinden kann. Daher rate ich euch dringendst davon ab ein Gerät zu kaufen wo der Verkäufer weit weg von einem wohnt...
Es ist fraglich ob Vorwerk im Fall der Fälle mit dieser Haltung durchkommt, da a) nirgends in den Vetragsunterlagen bei der Bestellung eines Neugeräts eben diese "Abtretung der Gewährleistung" ausgeschlossen wird und b) das OLG Hamm bereits in einem ähnlichen Fall eine solche Klausel verboten hat: http://www.it-recht-kanzlei.de/abtretungsklausel-agb.html
Die Frage ist nur: habe ich Bock auf diesen Ärger? Dann ist die Variante mit dem Verkäufer vielleicht einfacher...
Daher, behaltet es, falls Kauf beabsichtigt, im Hinterkopf und beugt böse Überraschungen vor.
Viele Grüße,
DJ Chase
ich packe es mal hier rein, wüsste nicht wo es sonst besser passt...
Da ja vor kurzem der TM5 von Thermomix überraschend vorgestellt wurde, wollen viele TM31 Besitzer ihr Gerät verkaufen und sich den neuen zulegen. Man merkt das jetzt schon, auf den bekannten Verkaufsplattformen sind bereits jetzt mehr als sonst üblich TM31 Anzeigen zu finden.
Teilweise sind dabei Geräte gerade mal 1-2 Monate alt. Das ist natürlich für jemand der mit dem Gedanken spielt sehr verlockend, denn so hat man ein fast nagelneues Gerät bis zu 200€ unter Neupreis.
Eine Sache sollte man dabei aber beachten:
Jedes dieser Anzeigen spricht von Restgarantie, inkl. Rechnung. Das stimmt so aber leider nicht!!
Ich kann dabei nur aus eigener Erfahrung berichten, da wir uns vor kurzem einen 1 Monat alten TM31 gekauft haben und ich bei Vorwerk die Rechnung "umschreiben" lassen wollte, da ich das lt. Verkäufer nur tun müsste damit ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen kann.
Jetzt kommt es, Vorwerk lehnt das ab. Sie beruft sich darauf dass es ein Vertrag zwischen 2 Parteien ist und das da keine Berücksichtigung für Dritte mit drin ist. Das bedeutet dass man sich im Ernstfall an den Verkäufer wenden muss, der dann die Gewährleistung bei Vorwerk beansprucht (das war wortgenau der Rat des Kundenservice)!
Ihr solltet also auf alle Fälle diesen Umstand in ein Kaufvertrag o.ä. festhalten, damit der Verkäufer sich da später (bis zu 23 Monate fliesst viel Wasser den Rhein runter...) nicht rauswinden kann. Daher rate ich euch dringendst davon ab ein Gerät zu kaufen wo der Verkäufer weit weg von einem wohnt...
Es ist fraglich ob Vorwerk im Fall der Fälle mit dieser Haltung durchkommt, da a) nirgends in den Vetragsunterlagen bei der Bestellung eines Neugeräts eben diese "Abtretung der Gewährleistung" ausgeschlossen wird und b) das OLG Hamm bereits in einem ähnlichen Fall eine solche Klausel verboten hat: http://www.it-recht-kanzlei.de/abtretungsklausel-agb.html
Die Frage ist nur: habe ich Bock auf diesen Ärger? Dann ist die Variante mit dem Verkäufer vielleicht einfacher...
Daher, behaltet es, falls Kauf beabsichtigt, im Hinterkopf und beugt böse Überraschungen vor.
Viele Grüße,
DJ Chase