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Für alle die einen gebrauchten Thermomix kaufen wollen...

DJ Chase

Bundesgrillminister
5+ Jahre im GSV
Hallo zusammen,

ich packe es mal hier rein, wüsste nicht wo es sonst besser passt...

Da ja vor kurzem der TM5 von Thermomix überraschend vorgestellt wurde, wollen viele TM31 Besitzer ihr Gerät verkaufen und sich den neuen zulegen. Man merkt das jetzt schon, auf den bekannten Verkaufsplattformen sind bereits jetzt mehr als sonst üblich TM31 Anzeigen zu finden.

Teilweise sind dabei Geräte gerade mal 1-2 Monate alt. Das ist natürlich für jemand der mit dem Gedanken spielt sehr verlockend, denn so hat man ein fast nagelneues Gerät bis zu 200€ unter Neupreis.

Eine Sache sollte man dabei aber beachten:
Jedes dieser Anzeigen spricht von Restgarantie, inkl. Rechnung. Das stimmt so aber leider nicht!!
Ich kann dabei nur aus eigener Erfahrung berichten, da wir uns vor kurzem einen 1 Monat alten TM31 gekauft haben und ich bei Vorwerk die Rechnung "umschreiben" lassen wollte, da ich das lt. Verkäufer nur tun müsste damit ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen kann.
Jetzt kommt es, Vorwerk lehnt das ab. Sie beruft sich darauf dass es ein Vertrag zwischen 2 Parteien ist und das da keine Berücksichtigung für Dritte mit drin ist. Das bedeutet dass man sich im Ernstfall an den Verkäufer wenden muss, der dann die Gewährleistung bei Vorwerk beansprucht (das war wortgenau der Rat des Kundenservice)!
Ihr solltet also auf alle Fälle diesen Umstand in ein Kaufvertrag o.ä. festhalten, damit der Verkäufer sich da später (bis zu 23 Monate fliesst viel Wasser den Rhein runter...) nicht rauswinden kann. Daher rate ich euch dringendst davon ab ein Gerät zu kaufen wo der Verkäufer weit weg von einem wohnt...

Es ist fraglich ob Vorwerk im Fall der Fälle mit dieser Haltung durchkommt, da a) nirgends in den Vetragsunterlagen bei der Bestellung eines Neugeräts eben diese "Abtretung der Gewährleistung" ausgeschlossen wird und b) das OLG Hamm bereits in einem ähnlichen Fall eine solche Klausel verboten hat: http://www.it-recht-kanzlei.de/abtretungsklausel-agb.html

Die Frage ist nur: habe ich Bock auf diesen Ärger? Dann ist die Variante mit dem Verkäufer vielleicht einfacher...

Daher, behaltet es, falls Kauf beabsichtigt, im Hinterkopf und beugt böse Überraschungen vor. :)

Viele Grüße,
DJ Chase
 
Hatten wir das Thema nicht letztens ähnlich beim Thema Garantie von Webergrills?
 
Ja, das Problem ist allerdings dass Weber eine Garantie anbietet die über die Gewährleistung hinaus geht.
Vorwerk redet auch vertraglich von einer Gewährleistung und schränkt diese lediglich bei B2B auf 1 Jahr ein.

Das ist der Unterschied. Da Weber ja eine eigene erweiterte Garantie anbietet, darf sie da die Spielregeln bestimmen. Bei Gewährleistung sieht das anders aus.
 
Ja genau, so ähnlich hatte ich das auch in Erinnerung. Danke für die Auffrischung der Info :-)
 
Vorwerk lehnt das ab.
beruft sich darauf
es ein Vertrag zwischen 2 Parteien ist und das da keine Berücksichtigung für Dritte mit drin ist.

Das bedeutet dass man sich im Ernstfall an den Verkäufer wenden muss,

der dann die Gewährleistung bei Vorwerk beansprucht (das war wortgenau der Rat des Kundenservice)!

Ihr solltet also auf alle Fälle diesen Umstand in ein Kaufvertrag o.ä. festhalten, damit der Verkäufer sich da später (bis zu 23 Monate fliesst viel Wasser den Rhein runter...) nicht rauswinden kann. Daher rate ich euch dringendst davon ab ein Gerät zu kaufen wo der Verkäufer weit weg von einem wohnt...

Knifflig.

Welche genaue Satz- und Wortwahl sollte also im Vertrag schriftlich stehen?

Gruß
Peter
 
Ja, das ist es eben. In den Vertragsbedingungen die ich vor mir habe (Hinten auf dem Vorwerk-Bestellschein des Verkäufers bei mir) steht gar nichts in der Richtung. daher frage ich mich aufgrund wovon die das bei Vorwerk ablehnen...
Mir fehlt allerdings gerade die Lust und Zeit dazu ein Fass aufzumachen. 2 Anrufe und 1 Post auf Facebook von denen, reicht mir da schon. Der Verkäufer wohnt nicht weit weg und zeigt sich kulant was das angeht...

Oder meinst Du zwischen dem privaten Verkäufer und Dich?
Ich denke da sollte was von Abtretung der Gewährleistung reinkommen und ein Zusatz dass im Falle der Ablehnung seitens Vorwerk der Verkäufer sich verpflichtet die Gewährleistungsansprüche des Käufers unter seinem eigenen Namen durchzusetzen. Oder so ähnlich, da er das Gerät ja unter dem Titel "Mit Restgarantie" an mich verkauft.
Solche die das z.B. so auf eBay einstellen, könnten dann mitunter echt Probleme bekommen, da sie damit ja diese bekannte "Gewährleistung ausgeschlossen da Privatverkauf" aushebeln.
 
Mmh, Knifflig,

wenn du es beim Sandstrand kaufst, ist es ein Privat-Verkäufer,
falls er das sagt. Klingt irgendwie noch nach Anwalt ...
Sollte man sich das antun?

Mein Rat: Nimms als "Bug" und schnick es weit weg,
und gehe ohne das Teil leichter weiter.


Es ist deine Entscheidung, was du daraus machst.
Gruß
Peter
 
Oh nein, das Teil behalte ich. :D ;)
Das hier war nur als allgemeiner Hinweis zu verstehen für die, die es sich überlegen eins zu kaufen. :)
 
Schön, wie immer und immer wieder Gewährleistung und Garantie vermischt und verwechselt wird.
Gewährleistung ist das, was das Gesetz vorschreibt. Garantie ist eine freiwillige Leistung. Der gesetzl. Gewährleistung kann man sich auch mit einem noch so tollen Vertrag nicht entziehen, da ein Gesetz die Gewährleistung regelt. Die Garantiebedingungen kann jeder Garantiegeber selbst festsetzen.
 
Ich weiss das. Aber bis man das entsprechend durchgesetzt hat und Vorwerk einen hilft, ist einiges an Zeit und Ärger gewesen.
Vorwerk redet sich mit Kundenkonto und personenbezogen raus. Eine Gewährleistung auf ein technisches Gerät kann aber nicht personenbezogen sein, richtig?
 
Ja... stimmt (fast)


Schön, wie immer und immer wieder Gewährleistung und Garantie vermischt und verwechselt wird.
Gewährleistung ist das, was das Gesetz vorschreibt. Garantie ist eine freiwillige Leistung. Der gesetzl. Gewährleistung kann man sich auch mit einem noch so tollen Vertrag nicht entziehen, da ein Gesetz die Gewährleistung regelt. Die Garantiebedingungen kann jeder Garantiegeber selbst festsetzen.

Was hier fehlt....

Gewährleistung ist zwischen Händler & (erst)Käufer.
Garantie ist zwischen Hersteller & (erst)Käufer.

Und nun das ganz doofe.. Das Gesetzt sagt:

Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.


Wenn der "Erstkäufer" das Teil nun weiter verkauft war es das.
Der Verkäufer (Händler) hat ja nur einen Vertrag mit dem Erstkäufer.

Der Händler hat keinen Vertrag mit dem, der das gebrauchte Teil gekauft hat.

Der Händler kann einer Abtretung solcher Ansprüche zustimmen (schriftlich geben lassen)... MUSS es aber NICHT!

Edith sagt.....
Das oben geschriebene hat kein Anrecht auf Richtigkeit.
So habe ich es mir selber erlesen und so habe ich es verstanden.
 
Moin moin,

grundsätzlich kann man unter Privatleuten die gesetzl. Gewährleistung ausklammern. Macht man keinen Vertrag packt der Gesetzliche.
Das bedeutet dann 24 Monate. Die wenigsten Menschen machen das bei Dingen. Bei Autos hat es sich mittlerweile rumgesprochen, daß die alte Kiste "Probegefahren und gekauft wie gesehen" nicht den Zettel wert ist, auf den das geschriebeen ist.

Trotzdem hat man rein rechtlich nur 6 Monate Gewährleitung auch beim Händler.

Die ersten 6 Monate und danch greift die Umkehr der Beweislast.

Aber googelt das selbst, ist viel Text.

Das Gesetz schreibt auch, das die Gewährleistung nur zwischen den Vertragspartnern rechtlich durch zu setzen ist.
Trotzdem finde ich das hier von Vorwerk kleinkariert.

Und wegen 200 € sparen, kaufe ich keinen "kaum" genutzten Thermo Mix.
 
Jein. Siehe Link zum Urteil des OLG Hamm. So fest verankert ist das auch nicht, solange es die Gewährleistung nicht ausdehnt sondern nur verlagert. ;)

Es sollte nur als Hinweis dienen für diejenigen die es sich überlegen. Es dürfte genügend geben die sich eben doch wg. 20% Ersparnis ein 1 Monat altes Gerät kaufen, vor allem wenn eben der Verkäufer vollmundig von 23 Monate Restgarantie spricht.
Und genau deshalb dieser Hinweis.

Darf auch gerne gelöscht werden, wollte hiermit keine Garantie vs. Gewährleistung-Diskussion vom Zaun treten.
 
Dann viel Spaß vor Gericht!

Da dieses Gewährleistungsgesetz nicht zuende gedacht wurde, wird es sicherlich schwierig werden.
Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Im Bekanntenkreis gab es bei BMW Motorrädern (Anschlußgarantie) und den teuren Cannondale Fahrrädern Ärger.


 
Ja.
Die Abtretung pauschal zu verweigern (in dem man es z.b. in die AGB schreibst) ist verboten.
Aber dennoch müssen die (für den Einzelfall) zustimmen.

Dann muss eben jedes mal neu geprüft und NEIN! gesagt werden. ;)


Und wenn schon verkauft und dann ein schaden und dann fragen ob Abtretung ok ist, geht definitiv in die Hose. ;)
 
Interessantes Thema hier.
Verkaufe auch gerade hier auf GSV einen und wurdere mich gerade erheblich.
Werde morgen mit der Verkäuferin von Vorwerk mal sprechen und notfalls den ganzen Spaß auf den potentiellen Käufer umschreiben lassen (sonst wird es die Verkäuferin schwer haben mir den neuen TM5 zu verkaufen).
Vielen Dank für die Info :thumb2:
 
Interessantes Thema hier.

Das ist sehr Interessant, weil auflärend.

Da verkauft man Privatperson etwas, schreibt im besten Fall nur eine Quittung ohne Kaufvertrag der die Gerährleistung von Privat = Privat ausklammert, und schwupps gibt man dem Käufer Gewährleitung 2 Jahre.

Das kann mal schön in die Hose gehen, wenn man sein Dachboden/Garage räumt und plötzlich flattern Reparaturansprüche ins Haus.
Ich wundere mich auch immer in Ebay/Kleinanzeigen wenn dort Mitglieder die Gewährleistung im Angebot nicht ausklammern.

Nicht ausschließen = Gewährleistung.
 
Das ist sehr Interessant, weil auflärend.

Da verkauft man Privatperson etwas, schreibt im besten Fall nur eine Quittung ohne Kaufvertrag der die Gerährleistung von Privat = Privat ausklammert, und schwupps gibt man dem Käufer Gewährleitung 2 Jahre.

Das kann mal schön in die Hose gehen, wenn man sein Dachboden/Garage räumt und plötzlich flattern Reparaturansprüche ins Haus.
Ich wundere mich auch immer in Ebay/Kleinanzeigen wenn dort Mitglieder die Gewährleistung im Angebot nicht ausklammern.

Nicht ausschließen = Gewährleistung.


Deswegen sollte bei sowas immer der Satz mit drin stehen: "Dies ist ein Privatverkauf, ....." die übliche Klausel wenn man diese Ansprüche ausschließen will.

Am besten kauft man sich das Teil mit mehr als 2 Jahren, dann hat man das Problem nicht und ob ich mir für 200,-€ diesen möglichen Ärger mit einem gebrauchten Gerät mitkaufen will??? Na ich weis nicht, ich denke eher nicht.
Aber das muss jeder selber wissen.
 
Deswegen ja der Hinweis an dieser Stelle, da alle Anzeigen vollmundig mit Restgarantie in der Überschrift werben. ;)
 
Am besten kauft man sich das Teil mit mehr als 2 Jahren, dann hat man das Problem nicht

Bedingt richtig.

Wenn Jemand einen 5 Jahren alten Grill verkauft, und dies ohne Kaufvertrag, ohne Klausel keine Gewährleistung an Privat verkauft, so gibt Dieser autom. wieder neu Gewährleistung!!

Tut euch den Gefallen und macht euch schlau.

Das ist ähnl. wie bei den privaten Mietverträgen. Macht man keinen, greift der Gesetzliche. Und das ist nicht immer der beste Weg.
Ausnahmen natürlich Vollkaufleute. Bei denen greift noch die mündl. Absprache, wenn man dies Beweisen (Zeugen) kann.
 
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