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Weil Nachbar „fast jeden Tag“ grillt: Mann erreicht wegweisendes Gerichtsurteil – „Thema endlich mal geklärt“

Ich würde daraufhin meine Küche umbauen und das Abluftrohr vom Dunstabzug in des Nachbarn Richtung leiten.
Dann jeden Tag Rosenkohl kochen, Bacon braten, Käse in der Pfanne anbrennen lassen........ :cool:
 
"Denn obwohl sein Nachbar einen Elektrogrill benutzte, zog der Bruzel-Rauch über die Terrasse in die Wohnung von Heinz J., wie er schildert."

Michaelsa!? @Bruzzelfee hast DU was mit der Sache zu tun? 🧐
 
"Denn obwohl sein Nachbar einen Elektrogrill benutzte, zog der Bruzel-Rauch über die Terrasse in die Wohnung von Heinz J., wie er schildert."

Michaelsa!? @Bruzzelfee hast DU was mit der Sache zu tun? 🧐
muslim silence GIF by fadilah

Da war meine Tarnung wohl nicht gut genug... :hammer:
 
und jetzt schauen wir uns mal das Bild des Herrn J. genau an, ein Balkon. Ich vermute in einem großen Mieterhaus. Ergo einer Zwangsgemeinschaft in der jeder auf den anderen Rücksicht nehmen muss.
Ich kann diesen Herren verstehen wenn der Nachbar ständig gillt und ich bei schönstem Wetter meine Wohnung verschließen muss. Würde auch mir die Hutschnur platzen.
 
Frittieren Ist nicht grillen, oder? :camouflage:

Wir können die Situation vor Ort nicht beurteilen und sind wahrscheinlich auch nicht repräsentativ, aber wenn sich so ein Thema nur gerichtlich klären lässt, läuft in der Nachbarschaft wahrscheinlich noch mehr schief.
Ich vermeide, den Smoker bei Ostwind anzuwerfen, damit dem Nachbarn auf der Terrasse nicht das Wasser im Mund zusammen läuft und ich nix vom eigenen Grillgut abbekomme.
Mir tun beide Seiten leid.
 
Nur weil einer täglich grillt, muss er es noch lange nicht können.


Ganz ehrlich ?
Wenn in meiner unmittelbaren Nachbarschaft Jemand ständig unangenehme Gerüche produziert welche ständig in meine Wohnung ziehen würde ich wohl auch dagegen vor gehen.

Auch wenn man gerne grillt kann man auf seine Mitmenschen Rücksicht nehmen.




Edit: In meinem Claim, der GSD nicht von einem Kleingartenverein betreut wird, grille, backe, smoke und koche ich sehr viel, versuche aber immer die Geruchsbelästigung der Nachbarschaft auf nahezu Null zu bringen.......das ist nicht immer möglich aber Qualm reduziere ich aufs Minimum.....und bisher gab es keinen Unfrieden....im Gegenteil, die betteln teils um ne frische Pizza :pfeif:
 
und jetzt schauen wir uns mal das Bild des Herrn J. genau an, ein Balkon. Ich vermute in einem großen Mieterhaus. Ergo einer Zwangsgemeinschaft in der jeder auf den anderen Rücksicht nehmen muss.
Ich kann diesen Herren verstehen wenn der Nachbar ständig gillt und ich bei schönstem Wetter meine Wohnung verschließen muss. Würde auch mir die Hutschnur platzen.
Sehe ich genau so :thumb2:
 
Wir haben in meiner Kindheit in einem Mehrfamilienhaus gelebt. Die über uns spielte Nachts Klavier, Nebenan haben sie geraucht und wir haben im Sommer gegrillt. Schlimm ist doch nur, das so etwas per Gericht geklärt werden muss. Können die Leute nicht mehr miteinander reden und gemeinsam eine Lösung finden. Nur noch egoistisch Ihren Willen durchsetzen auf Teufel komm raus, echt schlimm. Der Eine wie der andere.
 
Habe auch keine Straßenbeleuchtung. Wenn es draußen dunkel wird ist es hier auch dunkel.
 
Schlimm ist doch nur, das so etwas per Gericht geklärt werden muss.
Ich glaube, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten erst vor Gericht landen, wenn alle Versuche einer Schlichtung gescheitert sind und dafür müssen die Seiten schon sehr verhärtet sein. Und vor Gericht endets dann auch eher in einem Vergleich.
Daher halte ich das Urteil auch weder für "wegweisend", noch dass es "Klarheit verschafft".

Der Bericht wirft ohnehin weitere Fragen aus. Das Foto sieht für mich nach mindestens 2. Stockwerk aus. Der Griller wohnt im Erdgschoss, sonst könnte der Grillgeruch nicht "über die Terrasse" zu dem Kläger ziehen. Was ist denn mit der Partei, die im ersten Stock wohnt und denen daneben?
Außerdem schreiben sie, der Beklagte dürfe nur noch einmal in der Woche grillen, auch das ist nicht richtig. Er dürfte zumindest einmalig im Monat am Mittwoch, Donnerstag, Freitag und dann noch Samstag grillen. Das verbietet das Urteil nicht.
Und wie man auf das Androhen eines Bußgeldes von 250.000 Euro kommt, sei mal dahin gestellt. Kaum ein Mensch ist in der Lage so eine Zahlung zu tätigen. Warum setzt man nicht 1.000 oder 5.000 Euro an? Vielleicht hat der Beklagte keinerlei Einsicht oder Kompromissbereitschaft gezeigt und schon gesagt, dass er sich nicht an das Urteil halten werde. Aber auch das ist natürlich nur reine Spekulation, aber normal ist das Ordnungsgeld jedenfalls nicht.
 
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