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Feuerring im Mini Ei defekt?

pjotr

Waschstraßenbaumeister
10+ Jahre im GSV
Hallo zusammen,

hier mal ein Foto von meinem Feuerring:

Riss oben.jpg



Frage ist nun:

Ist der Ring so defekt, dass er ausgetauscht werden müsste?

Ich vermute, dass er durch den Halter aus Metall für den Deflektor so gespannt wurde, dass er gerissen ist.

Der dehnt sich ja schneller aus als die Keramik und setzt den Ring so unter Spannung.

Dies würde ja bei einem Austausch ohne Änderung wieder passieren.

Vielen Dank für eure Ratschläge.

LG

Peter
 

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    Riss oben.jpg
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Guten morgen Peter,

sieht ja nicht gut aus!!!

Austauschen würde ich den Feuerring erst dann wenn er komplett kaputt ist.
Der Funktionalität tuts keinen Abbruch, sogar dann wenn der Feuerring aus 2 Teilen besteht ;)!!!

Du hast das Mini ja gebraucht gekauft oder?!
In diesem Fall gilt die 25-jährige Garantie von BGE nicht.
Ein neuer Feuerring fürs Mini ist verhältnismäßig teuer ca 50 € (Fire Ring für den Big Green Egg Mini | Grill & BBQ Zubehör > Big Green Egg Zubehör > | Grills un)


Welchen Deflektor hast denn für Dein Mini?!
Hier würde ein Bild im Feuerring helfen.


:prost:
 
Hallo,

so wie es ausschaut, ist der wirklich gerissen...
Aber

ich würde, wie studioweber schon geschrieben hat auch den Ring (noch) nicht tauschen...
Frag doch mal bei BGE freundlich nach? War dein Verkäufer nicht auch ein Händler???

...
Ich vermute, dass er durch den Halter aus Metall für den Deflektor so gespannt wurde, dass er gerissen ist.
...
Dies würde ja bei einem Austausch ohne Änderung wieder passieren.
...

Mein Metallhalter hat auch im heißen Zustand noch luft... Wie groß ist denn bei dir der Luftsplat vom Ring zum Halter im kalten Zustand?
Ist dein Ring ggf. etwas verbogen? => dass er auf einer Seite weniger Luft hat?

Ciao
André
 
Garantie von BGE

:prost:
...
Frag doch mal bei BGE freundlich nach? War dein Verkäufer nicht auch ein Händler???....

Ist das "gebrauchte" Ei älter als ein Jahr oder hat der Verkäufer die Gewährleitung ausgeschlossen, hilft nur die BGE-Garantie über BGE Europe.

BGE Europe ist z.Zt. was "Garantiefälle" angeht nicht wirklich kompromissbereit.
Für die liegt ein Garantiefall erst dann vor, wenn 1 Keramikteil auf einmal aus 2 Teilen besteht.
Risse allein reichen noch nicht aus.

Hab das selber abgeklärt, da mein Mini (gebraucht gekauft) nen minimalen Riss am unteren Korpusboden hat, was aber die Funktionalität nicht beeinträchtigt.

Zudem muss das Ei online (Registration | Big Green Egg - The Ultimate Cooking Experience) auf den Erstkäufer registriert sein bevor man den Garantiefall geltend macht.
Keine Chance hat man jedoch, wenn man das Ei "gebraucht" kauft und nicht auf der Rechnung als Käufer namentlich genannt ist. Bzw. man überhaupt keine Rechnung hat (dann hilft nicht mal die Online-Registrierung)

Kulanz darf man bei BGE bei sowas leider nicht erwarten, was ich bei diesem Preissegment mehr als ärgerlich finde.

Außerdem erlischt die Garantie, wenn nicht originale BGE-Teile im BGE verwendet werden.....bzw. der Schaden selber verursacht wurde ("ups runtergefallen").

Der Support von Primo und Mono ist da sehr viel kulanter und hilfsbereiter.
Dies liegt wohl daran, dass es in Deutschland Direktimporteure gibt....
Deshalb wird mein nächstes Ei n Mono oder Primo....

Gelinde gesagt ne ziemlich beschissene Situation, aber rechtlich leider nicht zu beanstanden, da ja die Garantie ne freiwillige zusätzliche Leistung ist, welche über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.

Aber probieren kannst das natürlich trotzdem....

Mein Metallhalter hat auch im heißen Zustand noch luft...

--> Bei mir auch!!!!

Ist dein Ring ggf. etwas verbogen? => dass er auf einer Seite weniger Luft hat?

--> könnte sehr gut sein. auf dem Bild sieht es so aus, wie wenn sich was "spitzes" in den Feuerring gedrückt hätte und so den Ring zum Brechen gebracht hat!!!



By the way: 2014 kommt ein Mini-Ei von Mono ;)!!!!

:prost:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Hier noch mal zwei Bilder, die die Lage des Risses zeigen.

Ansicht 1.jpg


Ansicht2.jpg


Er liegt genau auf der Lage der Stütze vom Haltering.

Der geht ziemlich stramm rein, von vorne herein schon.

Von daher dachte in unerfahrener, dass müsste so sein.

Wenn es weiterhin funktioniert, werde ich nur die Halter etwas beschleifen, damit mehr Spiel in die Angelegenheit kommt, und dann abwarten, ob er weiter reißt oder nicht.

Da gebraucht gekauft, ist die ganze Garantiediskussion hinfällig, war auch nicht meine Absicht.

LG

Peter
 

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Guten morgen Peter,

Du hast das Mini ja gebraucht gekauft oder?!
In diesem Fall gilt die 25-jährige Garantie von BGE nicht.

:prost:


Also die Gewährleistungs-bzw. Garantieansprüche des Verkäufers gegen BGE gelten ja weiter; die bleiben von dem Verkauf unberührt. Wenn es keine Kulanzlösung mit BGE geben sollte, müsstest Du Deinen Verkäufer bitten, seine Gewährleistungsansprüche gegen BGE geltend zu machen (falls Du keine Gewährleistungsansprüche gegen Deinen Verkäufer mehr hast). So müsstest Du auf jeden Fall zu einem neuen Feuerring kommen.
 
@ Peter:

Bei mir siehts so aus:
20131009_130537.jpg

Ich würd also wie Dus sowieso vorhast einfach an den Auflageflächen was abschleifen!!!


Also die Gewährleistungs-bzw. Garantieansprüche des Verkäufers gegen BGE gelten ja weiter; die bleiben von dem Verkauf unberührt. Wenn es keine Kulanzlösung mit BGE geben sollte, müsstest Du Deinen Verkäufer bitten, seine Gewährleistungsansprüche gegen BGE geltend zu machen (falls Du keine Gewährleistungsansprüche gegen Deinen Verkäufer mehr hast). So müsstest Du auf jeden Fall zu einem neuen Feuerring kommen.

Nööööö!!!!
Gewährleistungsansprüche werden bei "Weitergabe" konkludent abgetreten.
Gleiches gilt idR für Garantieansprüche.
JEDOCH NUR, wenn dies durch den Garantiegeber nicht ausgeschlossen ist, was bei BGE nun mal so ist.
Dieser Ausschluss ist legal, da ja die gesetzl. Gewährleistungsansprüche nur erweitert werden.
Und der Händlerregress gilt nur im Rahmen der gesetzl. Gewährleistung bzw. je nach individueller Vereinbarung zw. Hersteller und Händler....

Soviel in aller Kürze.

Da Peter aber nicht gegen irgendjemand "vorgehen" will ists auch wurscht....
Ich hab gedacht ich informier nur mal kurz, wie das bei BGE so abläuft....

:prost:
 

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JA, in aller kürze verweise ich auf §443, 398 ff BGB.
Man kann nur den Anspruch abtreten der besteht und welcher Anspruch besteht regelt §443 BGB ;)!!!

:prost:
 
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