...nö, die bleibt.
...weil 1,2V ja nicht so schlimm sein können...
"Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn sie "[...] nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen."(§3 BImschG). "
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