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Broil King Baron 590

Ich gehöre jetzt zu den glücklichen Baron 590 Besitzern.
Leider ist die Feuerbox bei mir nicht in sonderlich schönem Zustand. Wo der Deckel befestigt wird, ist das Gussteil auf der linken Seite verbogen und es sind überall Lackabplatzer und Macken. Ich bin gespannt ob das als Reklamation anerkannt wird.

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Warum sollte das keine Reklamation sein?
Ich würde die Teile gar nicht erst verbauen, sondern gleich dem Händler wieder auf den Tresen legen!
 
Ich gehöre jetzt zu den glücklichen Baron 590 Besitzern.
Leider ist die Feuerbox bei mir nicht in sonderlich schönem Zustand. Wo der Deckel befestigt wird, ist das Gussteil auf der linken Seite verbogen und es sind überall Lackabplatzer und Macken. Ich bin gespannt ob das als Reklamation anerkannt wird.

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Die Lackabplatzer sollten und dürften nicht sein, würde ich reklamieren und erst gar nicht verbauen. Mein Regal hat keines solcher Macken.
 
Ich wollte euch mal auf dem laufenden halten:
Broil King hat mir als Entschädigung einen 150€ Warengutschein für ihr Zubehör angeboten. Die Funktion wäre nicht eingeschränkt. Ich habe dankend abgelehnt und mitgeteilt das ich gerne ein Teil in neuwertigem Zustand erwarte.

Mal sehen was jetzt kommt.
 
In diesem konkreten Fall wäre der Verkäufer der richtige Ansprechpartner gewesen.
 
Ich wollte euch mal auf dem laufenden halten:
Broil King hat mir als Entschädigung einen 150€ Warengutschein für ihr Zubehör angeboten. Die Funktion wäre nicht eingeschränkt. Ich habe dankend abgelehnt und mitgeteilt das ich gerne ein Teil in neuwertigem Zustand erwarte.

Mal sehen was jetzt kommt.
Und wieso die Teile nicht einfach dem Verkäufer auf den Tisch legen und Ersatz fordern?
Broil King muß hier nur im Rahmen der von Ihnen selbst definierten Garantiebedingungen Ersatz leisten. Ich gehe davon aus, daß da Lackabplatzer nicht abgedeckt sind.
Geh‘ zum Händler und laß‘ Dir Ersatz geben, er ist definitiv dazu verpflichtet (Gewährleistung, Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum).
Hatte ich aber schon am Montag geschrieben.
 
Der Händler ist leider nicht um die Ecke und zeitlich bekomme ich es nicht hin mal kurz eben dahin zu fahren. Deswegen bin ich erst mal per Mail mit dem Händler in Kontakt.
Ich denke es wird sich auf das wie von dir beschriebenen rauslaufen.

Zur Info, das alles läuft über den Händler. Ich habe kein direkten Kontakt mit Broil King.
 
Nun, dann ist die Antwort vom Broil King Service auch erst mal irrelevant für Dich.
Einfachste Lösung: der Händler gibt Dir einfach aus einem anderen Karton die betroffenen Teile in unbeschädigter Ausführung, alles weitere (wie und ob der Händler dann die Teile oder das Geld von BK ersetzt bekommt), braucht Dich eh‘ nicht zu interessieren.
Und so riesig weit weg von zuhause wirst Du hoffentlich nicht gekauft haben, da ist so ein Samstag eine gute Gelegenheit, den Austausch umzusetzen.
Wie weit weg von zuhause hast Du denn den Grill gekauft? Gibt es bei Dir in der Gegend keine Fachhändler?
 
Der Händler ist ca 45min von Zuhause mit dem Auto. Also nicht sooo weit weg. Zeitlich, zumindest im Moment, schwierig. Aber ich gehe mal davon aus das es eine Lösung geben wird. Ich bin noch relativ entspannt.
Ich habe bewusst nicht bei einem Händler Online gekauft.
 
Auch ein Online-Händler muss sich an geltende Gesetze halten😉.
 
Mag sein, aber oft ist es x-mal schwieriger, seine Rechte durchzusetzen oder auch nur in direkten Kontakt zu treten.
 
Ist letztendlich auch wurscht, wer Abhilfe schafft.... Ich habe es vor Jahren auch direkt gleich über BK erledigt...
War unkompliziert und kompetent....
Würde es wieder so machen....
 
Du hattest auch Lackabplatzer wie der OP?
 
Nun, bei funktionalen Fehlern scheint BK kulant zu sein, nicht bei optischen Fehlern...
Aber wie gesagt, in den ersten 6 Monaten nach Kauf geht man zum Verkäufer, da hat man wenigstens vollwertige Ansprüche
 
Und wie ich sagte, ist es mir egal, wer Abhilfe schafft.... "geht man", "macht man" ist mir erstmal egal...
Häufig macht es der Hersteller besser und einfacher....
Deine Meinung ist da ziemlich irrelevant, Du hast faktisch gegen den Hersteller nur die Ansprüche aus der vom Hersteller selbst definierten Garantievereinbarung.
Gegen den Händler (aka Verkäufer) hingegen hast Du vollständige Ansprüche auf ein völlig einwandfreies Gerät, die sich innerhalb der ersten 6 Monate normalerweise auch problemlos durchsetzen lassen.
Hier hat sich der Defekt sogar schon allem Anschein nach noch vor dem Zusammenbau gezeigt - also kein Problem.
Erst nach den 6 Monaten wird die Garantie wirklich interessant, denn dann müßte man selbst nachweisen, daß der Defekt schon beim Kauf sozusagen „angelegt“ war.
Zudem deckt die Garantie mitunter dann auch evtl. (je nach Hersteller) Defekte ab, die als Verschleiß-Fälle von einer Gewährleistung spätestens nach den 6 Monaten nicht mehr abgedeckt sind.
 
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