genau das Gleiche Verständnis habe ich auch von der CE Kennzeichnung> kann jeder sich draufkleben nur wenn was passiert und man entspricht nicht der Richtlinie oder es gibt gar keine dann wird der Schuß gewaltig nach hinten losgehen...
Nein, das ist falsch, ein CE Zeichen auf ein Produkt kleben, für das es keine Richtlinie gibt, die das fordert, ist verboten.
Du darfst kein CE Zeichen auf den Grill kleben.
die
DIN EN 1860-1 ist top und das TÜV Zeichen gibt den Verbraucher auch sicherlich das Gefühl von Sicherheit> das kannn man sich aber immer noch überlegen. > mir geht es eher um die Mindestanforderung
Was du immer erfüllen musst ist das Produktsicherheitsgsetz
Da steht aber nur drin, dass keinem was passieren darf, also die Schutzziele.
Was genau du machen musst steht da nicht drin
Das steht in der DIN EN 1860-1 drin, zumindest der Stand der Technik.,
Das hat nichts mit TÜV zu tun.
Du darfst dir diese Norm kaufen und führst die Prüfungen durch.
Da stehen so Sachen drin, wie:
- Es darf keine glühende Asche runterfallen
- darf nicht umfallen, wenn er 15° schief steht
- Die Griffe dürfen nur so und so heiss werden
- Belastbarkeit mit soundsoviel kg pro m² Grillfläche
- Erforderliche Aufschriften
- was muss in der Bedienungsanleitung stehen
etc, ich habe da schon 10 Jahre nicht mehr da reingeschaut, aber so ähnlich war das.
Wenn du dem TÜV deinen Grill gibts zusammen mit einem Prüfauftrag und ein paar tausend EUROS, dann macht der TÜV diese Prüfung für dich und bestätigt dir das.
Das ist aber nicht vorgeschrieben, du darfst das gerne selber machen.
Diese Messergebnisse hebst du auf für den Fall der Fälle und du kannst ruhig schlafen.
Wie gesagt, in der Norm steht der Stand der Technik für Holzkohlegrills drin.
Es ist von Vorteil für dich, wenn du dich daran hältst.
Beispiel, du verkaufst einen Grill, der Griff wird zu heiß, es verbrennt sich einer.
Der verklagt dich.
Der Richter wird fragen (bzw. der Sachverständige): Was haben sie getan, damit der Griff nicht zu heiß wird.
Wenn du dann sagen kannst: "Ich habe mich an die gültige Norm gehalten, die den Stand der Technik abbildet", ist der Richter froher mit dir als wenn du sagst.
"Ääähhh, äääh, ääähh, weiß nicht, ... der Depp hätte halt sollen Handschuhe anziehen..."
Du kannst natürlich bauen was du willst und den Markt damit überschwemmen ohne Prüfung.
Dann bist du aber Schuld, wobei Schuld bist du immer, der Unterschie dist, ob du grob fahrlässig warst oder nur leicht.
Boh, viel Gesabber jetzt bin ich müde, N8