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Abklärung DIN 1860

Octogrill

Militanter Veganer
Guten Tag zusammen,

der aktuelle Stand: Prototyp ist gebaut > Funktion ist getestet > Verbesserungen sind eingepflegt > und nochmal getestet

jetzt sollen die restlichen Rahmenbedingungen geschaffen werde. ( Gewerbe usw.)

meine Frage ist was zu beachten ist wenn ich so einen Holzbackofengrill auf den Markt bringen möchte.
reicht ein Sicherheitsdatenblatt wie gerade hinstellen nicht an Wänden aufstellen zum anzünden kein Benzin hernehmen usw... oder benötige ich ein CE Zeichen?

was sind die Hürden ?

MfG der Achteckige Grill
 
@Octogrill,
willkommen im Club der :ballaballa:
Da fragst Du am besten einen Anwalt, der sich damit auskennst.
Hier wird das nichts.
Wir machen das hier als Hobby.
 
Wenn ein Holz- oder Kohlegrill im Freien verwendet wird, gibt es keinen Bedarf für ein CE Zeichen.
Bei Verwendung in Räumen müssen verschiedene Vorschriften beachtet werden.

Cheers
.
 
Guten Abend,

ich möchte auf gar keinen Fall eine juristische Beratung von einem Forum wo gegrillt und getrunken wird ;-)
das mit dem TÜV habe ich auch schon gelesen, da steht aber nur drin was es für Vorteile bringt wenn ich ein topt qualifizierte Expertenteam damit beauftragt ein Feuer in dem eckigen Grill zu machen- ich denke das so eine Prüfung auf jeden Fall im mittleren 4 stelligen Berich liegt je nachdem ob man das Q auch noch haben möchte...
und die Frage aller Fragen ist: benötigt ein Grill eine Zulassung > ich frage nicht nach einem Juristischem Rat sonder nach eurer Meinung oder hören sagen... siehe bbq4you

danke euch allen für die Diskussion

ich konnte nämlich leider nichts weites finden.

MfG der Eckig
 
ich frage nicht nach einem Juristischem Rat sonder nach eurer Meinung


Deine Überschrift sagt aber was Anderes !

Frag doch mal einen Maschinen - oder Stahlbauingineur....
Vllt. mal bei Thüros anfragen...es geht ja um Betriebssicherheit, oder ?
 
Ich würde mir mal anschauen, welche Zertifikate die mir bekannten Hersteller auf der Verpackung und Betriebsanleitung stehen. Frechheit siegt in der Regel, deshalb bei den Deutschen mal anrufen und fragen. Am besten in der Technik anrufen denen ist es meist Wurst und wissen mehr in die Tiefe.
Alles andere kann man ja trotzdem machen.
 
Hallo zusammen,
Deine Überschrift sagt aber was Anderes !

Frag doch mal einen Maschinen - oder Stahlbauingineur....
Vllt. mal bei Thüros anfragen...es geht ja um Betriebssicherheit, oder ?
ich arbeite selbst in einen Maschinenbau... die Hergestelle Maschine muss geltenen Sicherheitsregeln einhalten aber eine Maschie ist es erst wenn die Bewegung mit Pneumatik Verbrennung oder Strom getrieben wird...

für einen Ofen im Raum (Kamin) gelten natürlich stenge zulassungsregelarien...

ich denke das es eine gute idee ist einen Hersteller anzuschreiben. obwohl ich als Hersteller auch sehr skeptisch wäre...

MfG der OCTO
 
Wenn ein Holz- oder Kohlegrill im Freien verwendet wird, gibt es keinen Bedarf für ein CE Zeichen.
Bei Verwendung in Räumen müssen verschiedene Vorschriften beachtet werden.

Cheers
.

Ich wiederhole mich gern, für im Freien zu verwendende Holz- oder Kohlegrills gibt es keine Vorschriften, Genehmigungsverfahren oder Prüfzeichen.

Cheers
.
 
Als Hersteller wäre für Dich das Produkthaftungsgesetz sicherlich auch von Interesse.
 
In jedem Fall solltest du irgendein Prüfverfahren durchlaufen, damit dein Haftpflichtversicherer das Risiko einstufen kann!
Lg
 
Soweit ich mich noch an mein Studium erinnere (bin auch Maschinenbauer), sind die allermeisten dieser "Abzeichen" lediglich Konformitätserklärungen, d.h. du musst dir die entsprechende Dokumentation (meist eine Norm) raussuchen und sicherstellen, dass diese erfüllt ist - dann darfst du dir das entsprechende Zeichen anstecken (also auch eine Konformitätserklärung beilegen).
Anders beim TÜV Siegel - die wollen prüfen, und das kann teuer werden - ist aber glaube ich kein Muss.

Aber wie andere schon geschrieben haben, würde ich zunächst mal in die Bedienungsanleitung etc. von anderen Geräten, die es so auf dem Markt gibt, reinsehen und es dann genauso machen.
 
Du darfst nur ein Konformitätserklärung erstellen und ein CE Zeichen anbringen, wenn es eine Richtlinie für dein Produkt gibt, die das fordert, andernfalls ist das nicht legal.
Du kannst natürlich eine Übereinstimmungserklärung erstellen oder eine Dokument mit ähnlichem Naman, aber keine Konformitätserklärung, das könnte Ärger geben.
 
Hallo zusammen vielen Dank für die wertvollen Tipps.

ich werde mich auf jeden Fall über das Produkthaftungsgesetz informieren auch natürlich eine ProduktHaftpflicht abschließen die im Fall der Fälle schützt. danke für die Anregungen


@Luse
genau das Gleiche Verständnis habe ich auch von der CE Kennzeichnung> kann jeder sich draufkleben nur wenn was passiert und man entspricht nicht der Richtlinie oder es gibt gar keine dann wird der Schuß gewaltig nach hinten losgehen...


@grillper
die DIN EN 1860-1 ist top und das TÜV Zeichen gibt den Verbraucher auch sicherlich das Gefühl von Sicherheit> das kannn man sich aber immer noch überlegen. > mir geht es eher um die Mindestanforderung.

@Porsche junior
kennst du dich mit Haftpflichtversicherungen aus?

@bbq4you​

Vielen Dank füs wiederholen warscheinlich hast du recht nur (jetzt wird es gemein) wo steht den das :-)

@all ist ja ein Hammer Forum :-)


MfG OCTO
 
genau das Gleiche Verständnis habe ich auch von der CE Kennzeichnung> kann jeder sich draufkleben nur wenn was passiert und man entspricht nicht der Richtlinie oder es gibt gar keine dann wird der Schuß gewaltig nach hinten losgehen...
Nein, das ist falsch, ein CE Zeichen auf ein Produkt kleben, für das es keine Richtlinie gibt, die das fordert, ist verboten.
Du darfst kein CE Zeichen auf den Grill kleben. :cop:
die DIN EN 1860-1 ist top und das TÜV Zeichen gibt den Verbraucher auch sicherlich das Gefühl von Sicherheit> das kannn man sich aber immer noch überlegen. > mir geht es eher um die Mindestanforderung
Was du immer erfüllen musst ist das Produktsicherheitsgsetz
Da steht aber nur drin, dass keinem was passieren darf, also die Schutzziele.
Was genau du machen musst steht da nicht drin

Das steht in der DIN EN 1860-1 drin, zumindest der Stand der Technik.,
Das hat nichts mit TÜV zu tun.
Du darfst dir diese Norm kaufen und führst die Prüfungen durch.
Da stehen so Sachen drin, wie:
  • Es darf keine glühende Asche runterfallen
  • darf nicht umfallen, wenn er 15° schief steht
  • Die Griffe dürfen nur so und so heiss werden
  • Belastbarkeit mit soundsoviel kg pro m² Grillfläche
  • Erforderliche Aufschriften
  • was muss in der Bedienungsanleitung stehen
etc, ich habe da schon 10 Jahre nicht mehr da reingeschaut, aber so ähnlich war das.:D

Wenn du dem TÜV deinen Grill gibts zusammen mit einem Prüfauftrag und ein paar tausend EUROS, dann macht der TÜV diese Prüfung für dich und bestätigt dir das.
Das ist aber nicht vorgeschrieben, du darfst das gerne selber machen.
Diese Messergebnisse hebst du auf für den Fall der Fälle und du kannst ruhig schlafen.

Wie gesagt, in der Norm steht der Stand der Technik für Holzkohlegrills drin.
Es ist von Vorteil für dich, wenn du dich daran hältst.
Beispiel, du verkaufst einen Grill, der Griff wird zu heiß, es verbrennt sich einer.
Der verklagt dich.
Der Richter wird fragen (bzw. der Sachverständige): Was haben sie getan, damit der Griff nicht zu heiß wird.
Wenn du dann sagen kannst: "Ich habe mich an die gültige Norm gehalten, die den Stand der Technik abbildet", ist der Richter froher mit dir als wenn du sagst.
"Ääähhh, äääh, ääähh, weiß nicht, ... der Depp hätte halt sollen Handschuhe anziehen..."

Du kannst natürlich bauen was du willst und den Markt damit überschwemmen ohne Prüfung.
Dann bist du aber Schuld, wobei Schuld bist du immer, der Unterschie dist, ob du grob fahrlässig warst oder nur leicht.

Boh, viel Gesabber jetzt bin ich müde, N8
 
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