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Backofen - Baugenehmigung

carlin

Militanter Veganer
Hallo an Alle,

ich habe da mal eine Frage:

Weiß jemand ob ich in Niedersachsen eine Baugenehmigung für einen Holzbackofen benötige?
Habe mir zwar "Der Lehmbackofen ; Bauanleitung und Backideen" und "Holzbacköfen im Garten" zugelegt, werde aber nicht wirklich schlau drauß, was ich bzgl. Schornsteinfeger und Genehmigung machen muss.


Danke euch
Gruß
Carsten
 
Dein Schornsteinfeger und/oder die Gemeindeverwaltung sollte da am besten Bescheid wissen.
Niedersachsen ist ja auch nicht gerade ein Dorf. Regionale Unterschiede sind gewiß.

:prost:
 
eins vorweg:
grundsätzlich ist die errichtung einer baulichen anlage genehmigungspflichtig. darunter fallen auch steinöfen.
dabei gibt es aber ausnahmen. ich hab mir gerade mal niedersachsens bauordnung mit anhang angeguckt. darin hab ich allerings keine ausnahme für steinöfen gefunden.

ich muss aber dazu sagen, dass ich das ganze jetzt nur überflogen habe und dir sowieso keine verbindlichen auskünfte geben kann/darf. machs am besten, wie cruiser sagt und frag an offizieller stelle nach. dann hast du gewissheit.
 
Grüß Dich,

Die Genehmigung von Feuerstättenanlagen sind grundsätzlich Ländersache.

Alles andere sind Absprachen "auf dem kurzen Dienstweg" ( z.B. mit Bzsfm)

Es gibt verschiedene Arten von Holzbacköfen ;-) ;-) , auch genehmigungsfreie :mosh:

Kannst mir ja gerne mal eine PM schicken.


Grüße
Thomas
 
Danke euch erst mal. Werde dann wohl erst mal mit unserem Schornsteinfeger reden.

@ Backwahn: Werde mich demnächst mal bei dir melden.

Momentan bin ich zunächst an dem Sitzplatz rund um den Backofen dran. Bilder werden folgen.

Viele Grüße
Carsten :)
 
Also idR. ist ein Holzbackofen einem Grill gleichgesetzt, es darf eine bestimmte Größe ummauerter Raum nicht überschritten werden (so wie bei Gartenhäusern) und das war es schon. Bedenke mal die Gartengrillkamine, die man in jedem Baumarkt bekommt und auf einer Terrasse oder im Garten aufgestellt werden können (darin könnte man mit einer Türe davor auch backen und räuchern) - nix Baugenehmigung, nix Schornsteinfeger.
Einzig den Aufstellungsort würde ich mit Rücksicht auf Nachbarn sorgfältig überdenken.
 
rheingriller schrieb:
Also idR. ist ein Holzbackofen einem Grill gleichgesetzt, es darf eine bestimmte Größe ummauerter Raum nicht überschritten werden (so wie bei Gartenhäusern) und das war es schon. Bedenke mal die Gartengrillkamine, die man in jedem Baumarkt bekommt und auf einer Terrasse oder im Garten aufgestellt werden können (darin könnte man mit einer Türe davor auch backen und räuchern) - nix Baugenehmigung, nix Schornsteinfeger.
Einzig den Aufstellungsort würde ich mit Rücksicht auf Nachbarn sorgfältig überdenken.



Genau so und nicht anders :prost:
 
bbq smoker schrieb:
rheingriller schrieb:
Also idR. ist ein Holzbackofen einem Grill gleichgesetzt, es darf eine bestimmte Größe ummauerter Raum nicht überschritten werden (so wie bei Gartenhäusern) und das war es schon. Bedenke mal die Gartengrillkamine, die man in jedem Baumarkt bekommt und auf einer Terrasse oder im Garten aufgestellt werden können (darin könnte man mit einer Türe davor auch backen und räuchern) - nix Baugenehmigung, nix Schornsteinfeger.
Einzig den Aufstellungsort würde ich mit Rücksicht auf Nachbarn sorgfältig überdenken.



Genau so und nicht anders :prost:



Mein lieber Scholli,

:bash: :bash: :bash:


kann ich das irgendwo nachlesen, oder ist es Dir nur so eingefallen.


Grüße
Backwahn

:prost: :prost: :prost:
 
Backwahn schrieb:
Mein lieber Scholli,

:bash: :bash: :bash:


kann ich das irgendwo nachlesen, oder ist es Dir nur so eingefallen.


Grüße
Backwahn

:prost: :prost: :prost:

Er will sich kein Backhaus errichten, sondern einen Backofen, der nix anderes als ein geschlossener Grill ist. Wahrscheinlich in der Grundfläche nicht mal größer als etwas über 2 qm. Wer bitte verlangt für sowas ne Genehmigung :-?
Hier stehen in der Nachbarschaft gleich 2 vergleichbare in den Gärten, und ja - die hatten sich vorher erkundigt. Stell 2 Baumarktkamine rückseitig anneinander und Du hast dasselbe. ;-)
http://www.atelierline.de/gartengrill.htm
 
Kehr- und Überprüfungsordnung:

Ein gemauerter Holzbackofen unterliegt der Kehr- und Überprüfungsordnung. Wird er als Backofen genutzt ist er 4 mal jährlich zu reinigen. Bei geringfügiger Benutzung ist er aber mindestens 1 mal jährlich durch den Kaminkehrer zu reinigen.

Gartengrills sind eine komplett andere Sache, und nicht mit diesen zu vergleichen / verwechseln.

Wenn der Bsfm ein Auge zudrückt, ist das immer von Vorteil.
Ich telefoniere wöchentlich mit Bsfm in der ganzen Republik. Da gibt es Zeitgenossen, mit denen kann man reden, und es gibt andere.

Ich hoffe, mit Deinem kann man reden.


Grüße
Backwahn

:prost: :prost: :prost:
 
Die Anfrage beim Baurechtsamt des Landratsamts ergab, dass freistehende, nicht begehbare Backöfen rechtlich wie Grillstellen zu behandeln sind. Das bedeutet, dass keine Baugenehmigung und keine Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger notwendig ist.

Gibt es Bundesländer, in denen das etwa anders gehandhabt wird? Ist mir nicht bekannt.
 
Bevor das jetzt ausartet, denkt bitte daran, das es Ländersache ist.
Bei uns in NRW ist keine Genehmigung erforderlich solange eine bestimmte Größe nicht überschritten wird.
Die genaue Größe habe ich nicht im Kopf, das ging aber weit in den gewerblichen Bereich.

Glückauf!

Frank :prost:
 
Backwahn schrieb:
Ich kann mich nur wiederholen:

Les Dir die Kehr- und Überprüfungsordnung durch.

Dann wiederhole ich mich auch mal:

rheingriller schrieb:
Die Anfrage beim Baurechtsamt des Landratsamts ergab, dass freistehende, nicht begehbare Backöfen rechtlich wie Grillstellen zu behandeln sind. Das bedeutet, dass keine Baugenehmigung und keine Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger notwendig ist.

Aber jetzt ist gut, carlin sollte mal die Anfrage an sein zuständiges Bau-/Landratsamt wie im Zitat durchführen und fertig. Wer zuviel fragt, bekommt zuviele Antworten... :roll: :prost:
 
Grüß Dich Carsten,


zuerst mal find ich Deine Idee mit dem Holzbackofen ganz klasse. Du wirst sehen, man kann unwahrscheinlich viel Freude damit haben.

Zum anderen:

Ich weiß nicht, welche Erfahrung andere Gsv`ler mit Bsfm und welches Berufsbild jene besitzen.

Ich kann Dir nur empfehlen, binde den Kaminkehrer frühzeitig in Dein Projekt ein, und sattle nicht Dein Pferd von hinten auf. Du glaubst gar nicht, wie manche Kaminkehrer reagieren, wenn sie sich übergangen fühlen.

Also zuerst Kaminkehrer ( eigentlich nur den Kaminkehrer ). Wenn ihr bei Euch keine Genehmigung braucht, weiß das der Kehrer und wird auch keine verlangen. Wenn ihr jedoch eine braucht, sieht vielleicht der Kehrer darüber hinweg. Wenn Du vernünftig mit ihm redest, wird er sich auch überzeugen lassen, Deinen Kamin nicht zu kehren.

Also, ich gehe jetzt einfach davon aus, Du weißt was zu machen ist ;-)


Grüße
Backwahn


:prost: :prost: :prost:
 
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