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Baugenehmigung Ramster

Rauchzeichen

Landesgrillminister
10+ Jahre im GSV
Moin Moin,
ich habe hier mal an die Fachleute eine wichtige Frage. Mir offenbahrte heute unsere Schornsteinfegemeisterin inoffiziell das ich eine Baugenehmigung zum Betreiben meines Ramster schon aus Versicherungsteschnischen Gründen benötige. Sie sagte mir das diesbezüglich das ein Kamin (Edelstahl oder gemauert) voraussetzung für den Gebrauch seien. Kann mir evt. jemand genauere Infos geben. Auf dem Bild seht hier den aktuellen Stand.
Viele dank schon mal im vorraus.
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Hier in Bayern ist nichts dergleichen nötig. Die Feuerstelle bzw.- stätte an sich , wie sie ein Holzbackofen oder auch ein Grill darstellt ist nicht genehmigungpflichtig, im Freien
Das Gebäude/ Überdachung je nach Bundesland und/oder Gemeide unter Umständen schon.
 
Da ist mit Sicherheit je nach Bundesland etwas einzuhalten. Aber Bauantrag?
Brandschutz, Höhe Kamin vs. Fester der Nachbarn.

Stell das Ding auf Rollen...

Grüße

Christian
 
Also ich (wohnhaft in Rheinland-Pfalz) habe meinen Ramster nebst der Grillhütte meinem Bezirksschornsteinfegermeister gezeigt. Bekam von ihm zur Auskunft:"Wenn sie wollen kann ich ja mal ab und zu das Ofenrohr durchbürsten. Aber dies könne Sie ja auch selbst machen" und da war die Sache gelaufen. Brauchte seitens Brandschutz keine Genehmigung für mein Sportgerät.
 
Wenn sie wollen kann ich ja mal ab und zu das Ofenrohr durchbürsten. Aber dies könne Sie ja auch selbst machen
Das war im Grunde auch die Aussage meiner Schornsteinfegermeisterin. Jetzt kommt aber das aber. Sie meinte das die jetzigen Rohre keinen Brand aushalten würden und wenn da keine Genehmigung vorliegen könnte ich bei dem Falle eines Brandes eine Anzeige wegen vorsätzlicher Brandstiftung erhalten. Mit Genehmigung(natürlich nach Umbau) würde dieses mir nicht passieren.
 
Schau mal hier:
http://www.grillsportverein.de/forum/threads/verordnungen-zum-hbo-bau.234394/

ähnliche Bauparagrafen gibt's bestimmt auch in Eurer LBO

Für den Ramster brauchst Du keine Baugenehmigung, weil es sich um kein "Gebäude" handelt.
Steht der Ramster nicht in Verbindung mit einem Gebäude (Auch nicht das Ofenrohr irgendwo an einem Gebäude festgeschraubt) und sind alle Abstände zu brennbaren Objekten eingehalten -was bei deinem Objekt schwierig sein dürfte - dann hat noch nicht mal der Schwarze Mann -in deinem Falle die schwarze Frau- was zu sagen. Dann fällt nämlich Dein Ramster in die Fraktion "Gartengrill"
Geh mit dem Abgasrohr senkrecht durchs Dach, mauer einen Kamin aus Backsteinen drumrum, isolier den Hohlraum zwischen Rohr und Kamin mit Perlite, so daß der Kamin außen nicht warm wird (Brandschutz) und verpaß ihm oben auf dem Dach eine Haube und einen Regenkragen. Dann kann eigentlich nix mehr schiefgehen und die schwarze Frau wird ihn abnicken.
 
Hallo Holger,

ohne mich jetzt aus dem Fenster lehnen zu wollen:

Du kommst ja aus Schleswig-Holstein. Dort ist die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(LBO)1) Vom 22. Januar 2009 imho noch aktuell:

http://www.gesetze-rechtsprechung.s...rod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BauOSH2009pP62

unter §62/63ff findet sich:

14. untergeordnete bauliche Anlagen bis zu 30 m³ - im Außenbereich bis zu 10 m³ - umbauten Raumes,

ich würde es ganz frei hier drunter eingruppieren, dann wäre es genehmigungsfrei.


Ein Anruf bei deiner Genehmigugngsbehörde schafft Klarheit. Alles andere halte ich für grob fahrlässig.

 
Ich glaub's ja echt nicht ... :o
Aber schnaufen dürfen wir schon noch in Deutschland ohne eine Genehmigung einholen zu müssen ... :blinky:
Sorry, aber das ist doch alles nicht mehr normal ...
Man man man :frust:
 
Warum richtest du deine Anfrage nicht einfach an deine untere oder obere Baubehörde, also Gemeinde oder Landratsamt.
Letztendlich können lokale/regionale Auflagen nur dort erläutert werden, bzw. dich darauf hinweisen.

:prost:
 
@PuMod ... Prinzipiell gebe ich dir Recht, aber man sollte mal die Kirche im Dorf lassen und nicht päpstlicher sein als der Papst.
Hier geht es um einen "kleinen Ofen" der irgendwo überdacht im Garten steht . Und das verstehe ich nicht dass man für so etwas eine Genehmigung braucht.
Da kann man ja froh sein dass man für seinen Kohle-Grill nicht irgendwann eine ASU braucht ...
Sorry ist wirklich nicht böse gemeint, aber sowas "oberbürokratisches" nervt mich einfach.
 
:trinkbrueder-smilie_text:thumb2:
 
Grundsätzlich würde ich das Thema schon ernst nehmen. Je nach Bundesland brauchst du keine Baugenehmigung musst es aber dennoch genehmigen lassen.

Bin gerade leider in einer ähnlichen Lage. Ich wurde aufgrund meiner Überdachung vom Bauamt angeschrieben. Angeblich dokumentieren dies Luftaufnahmen. Ich habe mich an die Fläche ebenfalls unter 30qm gehalten um keine Baugenehmigung zu benötigen.
Es muss aber dennoch genehmigt werden. Bspw müssen abstandsflächen zum Nachbarn eingehalten werden. Dies stellt bei uns kein Problem dar, da wir uns gegenseitig eine Genehmigung erteilt haben.
Leider müssen aber Brandschutzbestimmungen eingehalten werden. Ich muss jetzt zu meinen Nachbarn Brandschutzwände (f-90) errichten lassen.

Wenn du jemand in der Nachbarschaft haben solltest den es stört, kannst auch du unter Umständen Post bekommen.
 
Warum richtest du deine Anfrage nicht einfach an deine untere oder obere Baubehörde, also Gemeinde oder Landratsamt.
Gebe ich dir voll und ganz recht. Aber bevor ich da aufschlage und schlafende Hunde wecke wollte(ist ja schon in Betrieb) ich hier nur einmal Erfahrungswete einholen.
 
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass "Behörden" gerne mehr verlangen wie das oft undurchschaubare Gesetz verlangt.

Trotzdem bin ich am Ende immer noch mit denen klar gekommen.

Trotzdem sollte man sich selbst absichern und mit Tips in die Verhandlung gehen.

Und solche Tips holt man sich im Forum.

@
Mein Carport ist Baugenehmigungs frei, aber meine Versicherung wollte nach Nachfrage von mir, gerne eine Lageplan Kopie mit dem Standort haben.
Jetzt ist das Carport mit versichert. Was aus meiner Sicht das wichtigste ist.

Vllt. wäre das ja für dich auch eine Option.
 
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