• Du musst dich registrieren, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf Jetzt registrieren!, um den Registrierungsprozess zu starten. Registrierte User surfen werbefrei, können Suchen durchführen und sehen die volle Darstellung des Forums mit vielen anderen Unterforen!!!

Biete 20" Smoker

Wirklich schade.
Ich habe am Donnerstag Abend mit meinem Schlosser des Vertrauen gesprochen, und der hat gesagt wenns unter 1.200,- bleibt zuschalgen.
Weil um den Preis könnte er keinen bauen.
Als ich am Freitag schaue, war er schon weg.
Bleibt mir nichts übrig als selber zu bauen.
 
Nicht Kollegial?

Ich Kühl schon mal das Bier ein fürs "Abholteam":saufen2:

GEFÄLLT MIR!
Werde heute um ca. 16.00 Uhr anrücken.

Sorry, aber das beenden von Auktionen mind. 12 Stunden vor Auktion ist in der Bucht absolut legitim (lest mal die AGB´s)
Wie Smoke-Diver bereits sagte, das Angebot gibt es bereits seit über 3 Monat, wo niemand Interesse gezeigt hat!
UND er hat mir sogar noch einen grosszügigen GSV Rabatt gegeben! Wenn das nicht Kollegial ist?

VIELEN DANK nochmals an Harry, bist gerne gesehen bei der nächsten Gelegenheit zu Vergrillen.:anstoßen:

mfg
 
GEFÄLLT MIR!
Werde heute um ca. 16.00 Uhr anrücken.

Sorry, aber das beenden von Auktionen mind. 12 Stunden vor Auktion ist in der Bucht absolut legitim (lest mal die AGB´s)
Wie Smoke-Diver bereits sagte, das Angebot gibt es bereits seit über 3 Monat, wo niemand Interesse gezeigt hat!
UND er hat mir sogar noch einen grosszügigen GSV Rabatt gegeben! Wenn das nicht Kollegial ist?

VIELEN DANK nochmals an Harry, bist gerne gesehen bei der nächsten Gelegenheit zu Vergrillen.:anstoßen:

mfg

nochmal abschliessend und dann werde ich auch nichts mehr posten.

Dass dem Käufer das gefällt ist doch logisch.

für das Zurückziehen eines Gebots muss es

1. einen Grund geben

Auszug aus den AGB:

Wenn Sie einen Artikel auf der eBay-Website einstellen, geben Sie grundsätzlich ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab und sind für die Angebotsdauer dieses Angebots gebunden. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie ein Angebot vorzeitig beenden müssen, zum Beispiel, wenn Sie feststellen, dass Sie sich beim Einstellen des Artikels geirrt haben oder der zu verkaufende Artikel während der Angebotsdauer ohne Ihr Verschulden beschädigt wird oder verlorengeht.

Vor dem Beenden eines Angebots gilt:

Vergewissern Sie sich, dass Ihr Grund für das Beenden des Angebots gültig ist.




Also, der Grund war nicht gegeben, nur die weiteren Voraussetzungen mit den 12 Stunden. Natürlich kannst Du dich geirrt haben - :lach:

ich schreibe das nur weil man das nicht so auf die leichte Schulter nehmen kann - und seit froh wenn der bis dahin Höchstbietende kein Rechtsanwalt oder Hobbyjurist ist.


2. War der Smoker nicht in den Kleinanzeigen angeboten, wo er hingehört hätte sondern in: Biete/ suche Material. Da gucke ich vlt. rein wenn ich ein Rohr suche zum selbst bauen.

So und jetzt freut euch und gebt auf einem evtl. Treffen auf einem OT einen oder zwei Flaschen Obstler aus :tisch:

Gruß
Lorenz
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten