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DELETED

Hallo Unbekannt,
schau doch mal bitte hier: DELETED. Da wirst Du fündig!
 
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht :burn: :burn: :burn: .

Das ist in meinen Augen mindestens eine grob fahrlässige, wenn nicht sogar vorsätzliche Körperverletzung !!! Als Koch hätte dieser Vollidiot wissen müssen, was dabei passieren kann !!!

Traurig aber wahr, hier wurden nun drei kleine Kinder schwer verletzt und für ihr weiteres Leben gezeichnet und was macht Justizia, nen Strafbefehl :patsch: , Geld - und sechsmonatige Bewährungsstrafe :burn: .

Steuern hinterziehen ist wahrscheinlich doch grauenvoller in deren Augen :burn: :burn: :burn: !!!

Gruß, Porky :prost:
 
Geh mal davon aus, dass er nicht dachte, dass es so eine Stichflamme geben würde. Manchmal denkt man nicht an die Dinge die bei sowas passieren können. Ist wirklich dumm gelaufen.

Ich will den Mann nicht in Schutz nehmen. Strafe ist schon richtig. Aber man muss immer die Relation bei unserer deutschen Rechtsprechung im Auge behalten. Alkoholisierte "Täter" werden ja auch dauernd wegen unzurechnungsfähigkeit freigesprochen. :-(
Sind ja auch schon offensichtliche Mörder freigesprochen wurden wegen Verfahrensfehlern. Das nenn ich tragisch. Und wieviele Geistesgestörte und Mörder laufen nach Jahren wieder frei herum und machen den Scheiss direkt nochmal.

Gruss
Xabbu
 
@ Xabbu

Zitat: "Geh mal davon aus, dass er nicht dachte, dass es so eine Stichflamme geben würde."

Nene Xabbu ... als Koch MUSS er aber davon ausgehen !!!

Sonst hat er den falschen Beruf erlernt und das hat er :evil:
 
Lernt man in ner Ausbildung zum Koch auch das Grillen? Falls ja, dann hat er sicherlich ganz grossen Bullshit gemacht. Ansonsten kannst Du diese Verfehlung nicht auf den erlernten Job schieben. Dann hat der Kerl keinen Verstand, der ihm sagen konnte, dass Spiritus auf ne offene Flamme ne Stichflamme gibt. Davon mal abgesehen steht es ja auch auf den Pullen drauf. Aber vielleicht konnte er ja nicht lesen. :patsch:
 
Es gibt halt ein paar Sachen die macht man nicht !

Das wär ja so als ob ein Testfahrer von BMW mit
120 Sachen durch ne geschlossene Ortschaft rast
und sich hinterher wundert ein paar Leute übern
Haufen gefahren zu haben.

Ich hätte den eingesperrt ... !

:evil:
 
Xabbu schrieb:
Lernt man in ner Ausbildung zum Koch auch das Grillen? Falls ja, dann hat er sicherlich ganz grossen Bullshit gemacht. Ansonsten kannst Du diese Verfehlung nicht auf den erlernten Job schieben. Dann hat der Kerl keinen Verstand, der ihm sagen konnte, dass Spiritus auf ne offene Flamme ne Stichflamme gibt. Davon mal abgesehen steht es ja auch auf den Pullen drauf. Aber vielleicht konnte er ja nicht lesen. :patsch:

Ist doch völlig egal. Jeder weiss, dass man nicht mit Spiritus o. ä. einen Grill anzündet. Wenn er es nicht wusste frag ich mich aus welchem Loch der wohl gekrochen ist.
 
Genau, es ist keine Frage eines erlernten oder nichterlernten Berufs, sondern eine Frage des Menschenverstandes! Wie üblich sind die Strafen natürlich zu milde....


:burn: :burn: :burn:
 
ihr habt recht, wie dämlich kann ein koch sein, spiritus auf glühende kohlen zu giessen, zumal kinder um den grill herum standen. jeder hobbykoch oder grillsportler sollte das mitbekommen haben. flüssige anzünder und kinder haben am grill nix zu suchen.
 
ChilliCC schrieb:

Sonst hat er den falschen Beruf erlernt und das hat er :evil:

AUSHILFSkoch steht da. Der hat das nicht gelernt. Trotzdem weiß jeder Trottel, daß Sprit gefährlich ist.
 
also ich hab das während meiner ausbildung zum koch net gelernt, auch nicht beim meisterkurs. aber ich für meinen fall nehm schon seit jahren flüssiganzünder her, giess das zeug auf die kohlen oder das holz, und wart halt ne halbe stunde ab, oder trink ein bier dazwischen, und zünd dem ganzen mit dem feuerzeug oder streichholz an. das fängt dann ganz langsam und unspäktakulär zum brennen an. leute die ich zum grillen einlade, und keine ahnung haben (die meisten :evil: ) sind dann immer total geschockt, das ich zum kohlenanzünden nur streichhölzer oder feuerzeug benutze. schfind das macht wesentlich mehr her, als diese pyromanenspielchen, und das hat meiner meinung ne grosse rolle gespielt. da wollt der typ einmal im jahr cool dastehen, und prompt geht´s daneben.
 
davon mal abgesehen, was haben die kinder um den grill verloren. in meinem haus wohnen insgesa,t 5 kinder im alter zwischen 4-7, und wir grillen sehr oft. aber die wissen, das wenn ich den grill anmache sie nix in meiner nähe verloren haben (ok, hab denen mal meine ganzen brandnarben gezeigt)
will diesen "koch" ja net verteidigen, aber es hat auch ne verletzung der aufsichtspflicht stattgefunden, grad in einer kita ist das ein heisses eisen
 
>>es hat auch ne verletzung der aufsichtspflicht stattgefunden, grad in einer kita ist das ein heisses eisen

Aber hallo!

Guckst Du hier:

Bei dem Spiel "Mikado" handelt es sich, jedenfalls soweit es von Kindern unter 7 Jahren gespielt wird, insoweit um ein gefährliches Spielzeug, als der normale Spielverlauf dazu führt, dass die als Spielmaterial dienenden spitzen Holzstäbchen ruckartig aus dem aufzulösenden Gemenge der liegenden Stäbchen nach oben herausgeschleudert werden. Aufsichtspflichtige genügen deshalb, wenn sie schon dieses Spiel Kindern in diesem Alter überlassen, ihrer Aufsichtspflicht nur, wenn sie diese nicht nur darauf hinweisen, dass stets ein genügender Abstand zwischen den Gesichtern der Kinder einzuhalten ist, sondern wenn sie auch die Einhaltung dieses Gebots ununterbrochen überwachen.

Verliert ein noch nicht ganz 7 Jahre altes Kind bei diesem Spiel praktisch ein Auge (Reduzierung der Sehfähigkeit bei diesem Auge auf 5/50 und Verlust des räumlichen Sehens), so erscheint ein Schmerzensgeld von DM 10.000,- DM angemessen.

OLG Nürnberg - 1 U 9/74 - Urteil vom 07.03.75
:patsch:
 
a.n.d.e.r.l schrieb:
... Da wollt der typ einmal im jahr cool dastehen, und prompt geht´s daneben.

DAS denke ich auch !

JEDER weiß wie gefährlich das sein kann und deshalb ist
seine Handlungsweise umso verwerflicher.

Aber das mit der Aufsichtspflicht, da hast du natürlich recht.

:burn:
 
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