• Du musst dich registrieren, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf Jetzt registrieren!, um den Registrierungsprozess zu starten. Registrierte User surfen werbefrei, können Suchen durchführen und sehen die volle Darstellung des Forums mit vielen anderen Unterforen!!!

Der Ebay-Schnäppchen-Thread....

Erstens ist es nicht gerade schön jemand einen kleinen Fehler zu seinem Vorteil auszunutzen. Zweitens denk ich dass es sowieso nicht klappen würde. Auch in einem Geschäft ist eine falsche Preisauszeichnung kein verbindlicher Vertrag. Der Händler darf nachbessern.

Gruß Dingo
 
Auch in einem Geschäft ist eine falsche Preisauszeichnung kein verbindlicher Vertrag.

Der Klugscheißer in mir meint, das sind zwei paar Stiefel...

Eine Auszeichnung in einem Laden ist erstmal eine invitatio ad offerendum (eine Einladung, ein Gebot anzugeben). Das ist nicht verbindlich.
Kunde nimmt das Teil, geht zur Kasse und nickt (ja ich will) - Willenserklärung 1.
Händler sieht das, zieht das über einen Scanner oder tippt einen Betrag ein - Willenserklärung 2.
Kunde sieht den Betrag und zahlt. Bestätigung der Willenserklärung und Abschluss des Geschäfts durch gegenseitige Pflichterfüllung (Waren- und Geldübergabe).

Bis zur Willenserklärung 2 ist auf Kundensicht erstmal alles schwebend. Auf Händlerseite beginnt mit Willenserklärung 2 die Verbindlichkeit, sofern nicht entsprechend unverzüglich und eindeutig gehandelt wird ("Oh, das ist ein falscher Preis im System, ich muss erst nachgucken, das stimmt so nicht").

In dem genannten Beispiel war der Händler bereits nachweislich zwischen "Bestätigung der Willenserklärung" (Okay, Deal) und dem Abschluss... wäre es nicht eine Bagatelle, dann wären mMn die Chancen auf dem juristischen Wege relativ rosig.
Aber ... ich bin kein Jurist, nur ein Klugscheißer mit nem Faible für Details :)
 
Erstens ist es nicht gerade schön jemand einen kleinen Fehler zu seinem Vorteil auszunutzen.
Das war hier aber m.E. nicht der Fall, der Verkäufer hat nach der Einigung mit @12gang wohl sehr viele Anfragen auf sein sehr faires Angebot erhalten und sich dann entschieden mal sehr viel höher neu Anzusetzen.
Die vielen Anfragen könnten wohl auch an diesem Thread gelegen haben. :-)
:anstoޥn:
 
Um das ganze etwas zu entschärfen.....ich lass die Sache auf sich beruhen, nerve nur die Anbieterin noch ein wenig mit stichenden Fragen via Kleinanzeigen, aber den Grill hab ich schon längst abgeschrieben...ebenso wie den Gedanken an rechtliche/gerichtliche Schritte ....dafür ist der Streitwert zu gering und meine Freizeit (mir) zu kostbar ....:sun::anstoޥn:
 
Ein kleiner Appell an alle (Hobby-) Juristen:
Ja, es ist alles doof gelaufen und manchmal geht´s um Prinzip. Was rechtlich alles möglich wäre führt leider selten zum Erfolgen, denn "Recht haben und Recht bekommen" sind verschieden Schuhe! Außerdem macht man sich selbst unnötigen Stress...
Daher lasst uns doch zum Thema zurück und hier tolle Angebote posten ;)
 
Es gib sogar Urteile…. Zwar nicht Kleinanzeigen sondern via Ebay „Sofort Kauf“. Es wurde eine Couch für €700 angeboten die eigentlich €7000 Wert ist. Nachdem der Käufer per „Sofort Kauf“ zugeschlagen hatte, wollte der Verkäufer nicht zu den Preis verkaufen und hatt die Sache verzögert und erst nach einiger Zeit angegeben „Irrtum bei der Preisangabe“.

Der Käufer hat recht bekommen und €6300 Schadensersatz zugesprochen bekommen (für eine gleichwertige Couch zu kaufen), da der Verkäufer mehr als zwei Wochen gebraucht hat seinen „Irrtum“ zu bekunden.

Demnach hat man Max 14 Tage Zeit einen Irrtum zu bekunden und vom Verkauf zurückzutreten.
 
Demnach hat man Max 14 Tage Zeit einen Irrtum zu bekunden und vom Verkauf zurückzutreten.
Dieser Irrtum muss aber Beweisbar, also Nachvollziehbar sein, wie wohl bei der offensichtlichen Preis/Wertdifferenz in deinem Beispiel, hier ist der Verkäufer nur über die Frist gestolpert.
:anstoޥn:
 
Bitte nichts verallgemeinern: Wir haben in D kein "Case Law" wie im US-Rechtssystem. Was die deutschen Gerichte anwenden, sind immer nur die Regeln aus dem Gesetz für den konkreten Einzelfall.

Und nochmals mein ursprünglicher Hinweis: Immer sauber die Anfechtungsgründe trennen. Vom Gericht wurde etwas ganz anderes entschieden, als den Forumsfall (Erklärungs- bzw. Inhaltsirrtum statt Motivirrtum, ohnehin sicher fehlende bzw verfristete Anfechtungserklärung).
 
Wollten wir nicht BTT?!?
 
Elektro Grill

zu verschenken
einen neuen Grill der Firma Schmidt.
Modell Grillfix R 1300 N

Der Grill ist unbenutzt.


58313 Nordrhein-Westfalen - Herdecke

KLICK

Lg
Wupp
 
Unglaublich günstiger Weber Q2200 mit Wagen.€90


Gerade bei #Kleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?

https://www.kleinanzeigen.de/s-anze...ampaign=socialbuttons&utm_content=app_android
Wollte da gerade mal Zuschlagen, mit Versand 100,-, zahlen per Paypal, auch gar keine Diskussion über Zahlung mit Käuferschutz in der Konversation, es wird nur einfach Paypal geschrieben.
Dann bei Paypal eingeloggt und mich gewundert, das nur eine Zahlung an Freunde ohne Käuferschutz möglich ist, keine andere Option möglich!
Mal die anderen Anzeigen angeschaut, gibt da noch ein paar sehr günstige neue Schuhe und eine ältere Anzeige auf einen anderen Namen und Standort und Tel-Nr.
Habe da mal angerufen, dort ist der Name in den anderen Anzeigen nicht bekannt, also wohl das Konto gekapert, mal sehen wie es weiter geht und an alle - Wachsam sein, wenn plötzlich keine Zahlung mit Käuferschutz im System von Paypal möglich ist.
:anstoޥn:
 
Wollte da gerade mal Zuschlagen, mit Versand 100,-, zahlen per Paypal, auch gar keine Diskussion über Zahlung mit Käuferschutz in der Konversation, es wird nur einfach Paypal geschrieben.
Dann bei Paypal eingeloggt und mich gewundert, das nur eine Zahlung an Freunde ohne Käuferschutz möglich ist, keine andere Option möglich!
Mal die anderen Anzeigen angeschaut, gibt da noch ein paar sehr günstige neue Schuhe und eine ältere Anzeige auf einen anderen Namen und Standort und Tel-Nr.
Habe da mal angerufen, dort ist der Name in den anderen Anzeigen nicht bekannt, also wohl das Konto gekapert, mal sehen wie es weiter geht und an alle - Wachsam sein, wenn plötzlich keine Zahlung mit Käuferschutz im System von Paypal möglich ist.
:anstoޥn:
Wachsam sein und auch mal die Google Bildersuche bemühen.
Das hier war wohl die ursprüngliche Anzeige für den Grill:
https://www.kleinanzeigen.de/s-anze...-rollwagen-und-abdeckhaube/2723716920-87-7138
 
Zurück
Oben Unten