Moin Leute,
hab grad was Interessantes gelesen, das uns leider alle treffen könnte.
Das Amtsgericht Bad Segeberg hat entschieden, dass ein Grill, der aus dem Garten gestohlen wurde, selbst dann nicht in der Hausratversicherung versichert ist, wenn man den Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten mitversichert hat.
Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei einem Grill weder um ein Möbelstück noch um ein Gartengerät. Typisch juristisch definiert das Gericht Gartenmöbel als Gegenstände, die vorrangig der "Lagerung" von Menschen, Sachen und ggf. auch Tieren dienen.
Diese Funktion erfülle ein Grill jedoch nicht. Auch gehöre ein Grill nicht zu den Gartengeräten, da er weder für Gartenarbeiten vorgesehen noch geeignet sei...
Insofern ist ein Grill nur dann in der Hausratversicherung versichert, wenn er im Rahmen eines sog. Einbruchsdiebstahls entwendet wird. Ein einfacher Diebstahl ohne Einbruch reicht nicht aus.
Also schön Obacht geben !!!
(Quelle: VersicherungsJournal)
hab grad was Interessantes gelesen, das uns leider alle treffen könnte.
Das Amtsgericht Bad Segeberg hat entschieden, dass ein Grill, der aus dem Garten gestohlen wurde, selbst dann nicht in der Hausratversicherung versichert ist, wenn man den Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten mitversichert hat.
Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei einem Grill weder um ein Möbelstück noch um ein Gartengerät. Typisch juristisch definiert das Gericht Gartenmöbel als Gegenstände, die vorrangig der "Lagerung" von Menschen, Sachen und ggf. auch Tieren dienen.
Diese Funktion erfülle ein Grill jedoch nicht. Auch gehöre ein Grill nicht zu den Gartengeräten, da er weder für Gartenarbeiten vorgesehen noch geeignet sei...Insofern ist ein Grill nur dann in der Hausratversicherung versichert, wenn er im Rahmen eines sog. Einbruchsdiebstahls entwendet wird. Ein einfacher Diebstahl ohne Einbruch reicht nicht aus.
Also schön Obacht geben !!!

(Quelle: VersicherungsJournal)




