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Der gestohlene Grill

Mr.Burns

Schlachthofbesitzer
10+ Jahre im GSV
Moin Leute,

hab grad was Interessantes gelesen, das uns leider alle treffen könnte.

Das Amtsgericht Bad Segeberg hat entschieden, dass ein Grill, der aus dem Garten gestohlen wurde, selbst dann nicht in der Hausratversicherung versichert ist, wenn man den Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten mitversichert hat.

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich bei einem Grill weder um ein Möbelstück noch um ein Gartengerät. Typisch juristisch definiert das Gericht Gartenmöbel als Gegenstände, die vorrangig der "Lagerung" von Menschen, Sachen und ggf. auch Tieren dienen. :muhahaha: Diese Funktion erfülle ein Grill jedoch nicht. Auch gehöre ein Grill nicht zu den Gartengeräten, da er weder für Gartenarbeiten vorgesehen noch geeignet sei...

Insofern ist ein Grill nur dann in der Hausratversicherung versichert, wenn er im Rahmen eines sog. Einbruchsdiebstahls entwendet wird. Ein einfacher Diebstahl ohne Einbruch reicht nicht aus.

Also schön Obacht geben !!! :lgun-b:

(Quelle: VersicherungsJournal)
 
Einfach einen Hamster im Grill halten und das Problem ist gelöst - lol
 
Womit aber juristisch der Diebstahl von Lebensmitteln nicht behandelt wurde.

Also ich weiß ja nicht, wie Ihr das handhabt, aber mein gestohlener Grill war hundert prozentig gerade im Betrieb mit 30 kg dry aged Maremma-Filet, das ich selbst tiefgekühlt aus dem letzten Italien Urlaub mitgebracht habe. Beleg? Tut mir leid - aber der Markthändler hat mir keinen Beleg ausgehändigt. :teeth:

glücklicherweise wiegt mein Smoker 300 kg und die wollen erst mal durch die Wiese gerollt werden. Das schafft keiner ohne mich zu wecken.
 
Oder den Grill an die Kette legen, dann ist es kein einfacher Diebstahl mehr !

Glaub ich ?
 
... , die vorrangig der "Lagerung" von Menschen, Sachen und ggf. auch Tieren dienen.

Was glaubt der Richter denn was ich auf den Grill leg? Gemüse?

Natürlich ist ein Grill als Lagerungsstätte für Tiere gedacht ... quasi als Zwischenlager bevor es in mein Körpereigenes Endlager kommt.

Also sowas ... war der Anwalt mal wieder eine überbezahlte Pfeife die noch nie ein Grill benutzt hat!
 
Ich würd ne Instanz höher gehen!

So ist das bestimmt nicht richtig !
 
Wer es schafft meinen Grill von der Dachterrasse zu klauen, dem biete ich erst mal ein isotonisches Getränk an :D
10 Meter an der Häuserwand hoch und wieder runter...:respekt:
 
Wer es schafft meinen Grill von der Dachterrasse zu klauen, dem biete ich erst mal ein isotonisches Getränk an :D
10 Meter an der Häuserwand hoch und wieder runter...:respekt:
Wo ist unser Storkracer, wenn man ihn braucht? :)

Das Kleingrillgeraffel (GA, Schwenker, AZK, DO, ect.) ist bei mir eh eingeschlossen im Schuppen. Wird der aufgebrochen, ist es Einbruch. Das Monster mopst sicher keiner...
 
man muss den Grill entweder Schwer genug, oder hässlich genug machen....


Oder mit Vorteil beides !
 
Oder lass den Mignonring drinne, dann hasste ne eingebaute Alarmanlage !!
 
Der kommt nur, wenn die Wand von oben bis unten mit Eiszapfen behangen ist !

So etwa?
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