Hallo Leute
Da hier ja schon öfters diskutiert wurde zu welcher Art nun eine Bratwurst gehört habe ich mal ein Auszug aus den Deutschen Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnissen rausgesucht.
2.24 Bratwürste
Die Verkehrsauffassung, die sich mit dem Begriff "Bratwurst" verbindet, ist regional unterschiedlich. Erzeugnisse, die unter dieser Bezeichnung in der Verkehr gebracht werden, sind demgemäß entweder
a)Fleischzubereitungen im Sinne von Anhang I Nr. 1.15. der VO (EG) Nr. 853/2004: durch nachfolgende Erhitzung gewinnen diese Halbfabrikate den Charakter der unter c) genannten Erzwugnisse, oder
b) Rohwürste (2.21), soweit sie in unerhitztem Zustand und gereift in den Verkehr kommen, oder
c) Brühwürste (2.22), soweit ihr Muskeleiweiß durch Hitzeeinwirkung zusammenhängend koaguliert ist, so dass die Erzeugnisse bei etwaigem erneuten Erhitzen schnittfest bleiben, oder
d) Kochwürste (2.23).
Vielleicht hilft das ja mal in der Diskussion weiter
Gruß Riese
Da hier ja schon öfters diskutiert wurde zu welcher Art nun eine Bratwurst gehört habe ich mal ein Auszug aus den Deutschen Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnissen rausgesucht.
2.24 Bratwürste
Die Verkehrsauffassung, die sich mit dem Begriff "Bratwurst" verbindet, ist regional unterschiedlich. Erzeugnisse, die unter dieser Bezeichnung in der Verkehr gebracht werden, sind demgemäß entweder
a)Fleischzubereitungen im Sinne von Anhang I Nr. 1.15. der VO (EG) Nr. 853/2004: durch nachfolgende Erhitzung gewinnen diese Halbfabrikate den Charakter der unter c) genannten Erzwugnisse, oder
b) Rohwürste (2.21), soweit sie in unerhitztem Zustand und gereift in den Verkehr kommen, oder
c) Brühwürste (2.22), soweit ihr Muskeleiweiß durch Hitzeeinwirkung zusammenhängend koaguliert ist, so dass die Erzeugnisse bei etwaigem erneuten Erhitzen schnittfest bleiben, oder
d) Kochwürste (2.23).
Vielleicht hilft das ja mal in der Diskussion weiter
Gruß Riese


