Wie hoch ist die Zollgefahr ...
Die liegt bei 100%, denn selbst wenn die Post das Paket irrtümlicherweise nicht anmelden sollte, ist man als Einführer (
für den, bzw. durch den die Sendung ins Land gebracht wird) verpflichtet, beim Zoll vorstellig zu werden und das Paket nachträglich zu verzollen.
Eine Nichtabgabe der Anmeldung ist im Vorsatzfall (
der ist fast immer gegeben, gerade bei solchen Aussagen wie oben) schlicht und einfach Steuerhinterziehung und wird strafrechtlich verfolgt.
Auch unrichtige Angaben des Versenders (
z.B. gift, sample, etc.) entbinden einen nicht davon, diese Angaben beim Zoll richtigzustellen, und den entsprechenden Betrag nachzuzahlen. Die zollrechtliche Nacherhebungsfrist beträgt übrigens 10 Jahre, die Strafverfolgungsfrist 5 Jahre.
Man sollte sich also überlegen, ob's sinnvoll ist, sich als "Gewinner" darzustellen, wenn mal 'ne Sendung "durchgerutscht" ist, denn erstens lesen auch Steuerbeamte in Internetforen (
die haben bei solchen Aussagen direkt den Beweis des Vorsatzes), und zweitens kann's vorkommen, dass durch irgendwelche Unregelmäßigkeiten Rechnungen ausländischer Versender geprüft werden, und man nach Jahren 'ne Strafanzeige bekommt, weil man irgendetwas nicht korrekt versteuert hat. Dann ist's zu spät und das Gejammer groß.