• Du musst dich registrieren, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf Jetzt registrieren!, um den Registrierungsprozess zu starten. Registrierte User surfen werbefrei, können Suchen durchführen und sehen die volle Darstellung des Forums mit vielen anderen Unterforen!!!

[Verkaufe] Gaggenau Doppel Gaskochfeld

Jens74

Dauergriller
10+ Jahre im GSV
Hallo,

Ich verkaufe ein Gaskochfeld von Gaggenau. Toll für eine Außenküche. Die Dinger sind recht teuer.

Das Gebrauchte was ich gefunden habe, kostet mit Versand fast 900 €.

https://www.etsy.com/de/listing/447...u-zweiflammiges-erdgas?ref=elp_anchor_listing

Würde meines für 300 € abgeben. Am liebsten abholen in 79761 Waldshut-Tiengen

Versand für 30 € Aufpreis aber möglich.

Läuft aktuell auf Erdgas. Kann man denke ich aber wie auch bei den Grills auf Propangas umrüsten, durch austauschen der Düse.


Privatverkauf

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die Rücknahme ist ausgeschlossen.

IMG_0142.webp
IMG_0143.webp




1782385165682.webp
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die Rücknahme ist ausgeschlossen.
 
Die KI meint:

"Der zitierte Text ist ein klassisches Beispiel für ein fehlerhaftes, veraltetes Rechtsempfinden, das sich seit Jahren hartnäckig auf Plattformen wie eBay und Kleinanzeigen hält.
Auch wenn der Text im Kern den Willen äußert, die Haftung auszuschließen, ist er juristisch ungenau, teilweise ungültig und schützt Sie im Ernstfall schlechter als ein korrekter Einzeiler.

Warum dieser Text problematisch ist
  • Der "EU-Richtlinie"-Mythos: Wie oben erklärt, gibt es diese Richtlinie für Privatverkäufe nicht. Gerichte bewerten Verträge zwar nach dem Willen der Parteien, aber juristisch unsinnige Formulierungen schwächen die Seriosität Ihres Auftritts.
  • Garantie vs. Gewährleistung: Sie können nicht auf eine "Garantie" verzichten lassen, die Sie als Privatperson ohnehin nie gegeben haben. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Zusatzleistung.
  • Falscher Paragraf zum Widerrufsrecht: Der genannte § 312d Abs. 4 Nr. 5 BGB existiert in dieser Form im aktuellen deutschen Recht nicht mehr (er regelte früher Versteigerungen). Ein Widerrufsrecht besteht bei reinen Privatverkäufen ohnehin gesetzlich überhaupt nicht. Man muss es also nicht ausschließen. Es reicht zu schreiben, dass keine Rücknahme erfolgt.
  • Das größte Risiko (AGB-Recht): Wenn Sie diesen langen Textblock kopieren und in mehreren Ihrer Anzeigen unverändert nutzen, gilt er rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB). Da Sie darin die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden nicht explizit ausgenommen haben, ist die gesamte Klausel nach § 309 Nr. 7 BGB unwirksam. Das bedeutet: Sie haften plötzlich doch – und zwar die vollen zwei Jahre!

So machen Sie es richtig
Ersetzen Sie den langen, fehlerhaften Text durch diese kurze, rechtssichere Variante. Sie deckt alles ab, was Sie eigentlich sagen möchten, ohne Angriffsfläche zu bieten:

"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die Rücknahme ist ausgeschlossen."
Wenn Sie wertvollere Gegenstände (wie Elektronik, Möbel oder Fahrzeuge) verkaufen, nutzen Sie stattdessen den rechtssicheren Premium-Ausschluss:

"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen."
Möchten Sie bestehende Anzeigen auf einer Plattform korrigieren, oder gibt es einen konkreten Streitfall mit einem Käufer, bei dem dieser Text gerade eine Rolle spielt?

KI-Antworten können Fehler enthalten. Weitere Informationen"
 
Zurück
Oben Unten