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Garantie Weber Genesis E330

Blade1975

Militanter Veganer
10+ Jahre im GSV
Hallo Grillfreunde,
ich wollte euch mal berichten was mir mit der Weber Garantie abwicklung passiert ist.
Anfang des Jahres sind bei den beiden Seitenteile am Deckel an einigen stellen der Lack abgegangen, dies hab ich bei Weber reklamiert und 2 neue Seitenteile bekommen. Ich muss dazu sagen das ich den Grill gebraucht gekauft habe (er war 2 Wochen alt) und keine Rechnung hatte. Letzte Woche ist mir beim Reinigen aufgefallen das auf der Aussenseite der Grillkammer auch mehrere stellen sind wo der Lack abgeht. Also hab ich dies auch reklamiert. Jetzt kommt es, der Schaden wurde abgelehnt mit der Begründung das ich Zweitbesitzer bin und daher die komplette Garantie erlischt und ausserdem könnte der Grill nicht Rosten und ist voll einsetztbar. Auf nachfrage warum ich den die Seitenteile getauscht bekommen habe wurde mir gesagt das es reine Kulanz war. Also finger weg von gebrauchten Grills da alle Garantieleistung für den Zweitbesitzer dahin sind
 
Eine Garantie erlischt eigentlich nicht, wenn der Besitzer wechselt. Ich denke eher, dass das Problem die fehlende Rechnung ist.
 
Es liegt nicht daran das die Rechnung fehlt. Ich wurde 2 mal schriftlich auf die AGB`s verwiesen das die Garantie als Zweitbesitzer erlicht. Ich würde ja verstehen wenn auf dem Grill eine Garantie von 2 Jahren ist und ich könnte keine Rechnung vorweisen da man nicht weis ob es im Garantie zeitraum gekauft wurde. Aber den Grill gibt es glaube ich erst 2-3 Jahre und Weber gibt ja eine Garantie auf Aussenteile von 25 Jahren.

Original Text von Weber.
Bitte beachten Sie, dass wir wie auch unseren Geschäftsbedingungen dargelegt den Anspruch auf Garantie nur dem Erstkaüfer des Grills gewähren. Daher ist ein kostenloser Austausch nicht möglich.
 
Na da bin ich nicht der einzige. Ich versteh nicht in diesem Fall wie man das ganze Händlerabhängig machen kann. Weber verkauft doch dadurch mehr Geräte. Ich schau doch als Käufer nicht nach ob der Händler Autorisiert ist. Wenn dieser Händler nicht Autorisiert ist, warum verkauft Weber ihm dann Geräte??? Das is doch Humbug. Mein Weber begeisterung lässt immer mehr nach.
 
Das ist allgemein üblich, die Bedingungen liest nur kaum jemand. Oft werden auch Elektronik-Geräte gebraucht verkauft mit dem Hinweis auf irgendeine Garantie. Die gilt aber i.d.R. eben nur für den Erstkäufer.
 
Bei Napoleon ist das auch so. Stand ganz groß in der Anleitung und der Händler hat mich auch darauf aufmerksam gemacht. Dass das bei Weber auch so ist, wußte ich nicht, obwohl ich schon drei Gasgrills von Weber hatte und zwei Kohlergrills. Scheint also echt allgemein üblich zu sein.
 
Beim ersten "Garantiefall" war es wohl eher auf Basis der gesetzlichen Gewährleistung bearbeitet worden, nun ist der Grill älter als 6 Monate die Gewährleistung verlangt nun das DU nachweist das der Schaden von Anfang an bestand und nicht etwa durch Gebrauch entstand. Diese gesetzliche Gewährleistung besteht 24 Monate. In den Monaten 1-6 nach dem Kauf muss der Händler/Hersteller beweisen das der Schaden nicht von Beginn an bestand - da dies oft schwer ist, ist der Händler / Hersteller oft sehr kulant. Nun sind diese 6 Monate um und du musst eben beweisen das der Schaden schon beim Verkauf bestand (Beweislastumkehr). Dem ist natürlich nicht so daher machst du das auch nicht und riskierst Ärger.
(Außer du kannst beweisen das z.B. der Lack falsch aufgebracht wurde, dann wäre es ein Gewährleistungsfall und Weber müsste diesen beheben, da der Grill nocht keine 24 Monate alt ist).

Nun die Erklärung zum Begriff Garantie.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann Bedingungen beinhalten wie z.B. das es nur für den Erstkäufer gilt oder das ein Schaden auch dann kostenfrei behoben wird wenn es etwa durch Gebrauch zum Schaden / Abnutzungserscheinungen kam. Auch die Länge kann beliebig vom Hersteller gesetzt werden, Lebenslang, 10 Jahre, nach x Jahren mit x% Beteiligung etc.
Sind diese Bedingungen gesetzt und der Kauf wurde getätigt kann der Hersteller nicht im nachhinein diese Garantie verändern er hat sich ja freiwillig an diese gebunden. Aber da zum Kaufzeitpunkt schon feststand das diese Garantie nur für den Erstkunde gilt und du dieser nicht bist, bist du an die gesetzliche Gewährleistung gebunden.

Falls du dich genauer einlesen willst suche nach Unterschied Garantie und Gewährleistung.

Es gibt verschiedene (nachvollziehbare) Gründe warum das so gemacht wird (Das mit den Erstkäufern und mit den authorisierten Händlern).
 
Dass das bei Weber auch so ist, wußte ich nicht, obwohl ich schon drei Gasgrills von Weber hatte und zwei Kühlergrills. .

An dich als insofern erfahrenen Weber-User die Frage: Wie oft musste die freiwillige Garantie Webers von dir beansprucht werden?

Harald
 
LoL….sorry muss über die Kühlergrills in meinem Zitat lachen. Die Rechtschreibkorrektur tztzt….Das heißt natürlich Kohlegrill.

ich grille seit 1995 mit Weber und habe die Garantie noch nie gebraucht. Bis auf meinen Q hatte ich die Grills Sommer wie Winter draußen stehen, natürlich ohne Abdeckung.
 
...da zahlen wir also beim Kauf eines Weber Grills für eine Garantie, die wir vermutlich nicht in Anspruch nehmen müssen.
Geht es mir doch mit meinen Teilen genauso.

Harald
 
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