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Grillhütte, fragen zum Bau.

BOT-BBQ

Bundesgrillminister
Hallo zusammen,

Folgendes Anliegen habe ich...
Ich möchte mir in den eigenen Garten eine Grillhütte/Grillunterstand bauen.
Keine geschlossene Hütte sondern wie eine art Pavillion mit halb hoch geschlossenen Wänden. Von den Grundmaßen her 2x3,5m und ca. 2m hoch.
Rein soll dann mein 16er Lette und Keramikei.
Jetzt ist die Frage, was darf man ohne Genehmigung?!
2-3 Daten habe ich schon erlesen aber genaues find ich nicht.
Kontakt mit der Stadt hatte ich schon - Sprechzeiten gibt es Mo. u. Mi. Zwischen 8:30-12:00 Uhr :hammer:
Da hat ja jeder Zeit......
Hier gibt es ja einige die sich schon ihren Grillunterstand gebaut haben und darum bitte ich die Bauexperten um Rat.
Ach ja, ich wohne in Oberhausen NRW.
Vielen Dank schon mal.

Gruß
Kristof
 
Hallo Kristof,
was steht in Eurem Bebauungsplan? Gibt es einen? Nebengebäude nicht erlaubt?
Ein Blick über den Gartenzaun. Was haben die Nachbarn da so stehen?
Sollten da Blockhütten, Holzschuppen und ähnliches stehen, baust Du einfach.
Denn wenn Du zum Amt gehst und die sagen: Nee. Dann baust Du auch nichts. :-)
 
Was im Bebauungsplan steht weis ich nicht, die Vorbesitzer hatten keinerlei Unterlagen mehr :rolleyes:
Der Nachbar hat ein kleinen Holzschuppen im Garten und jeweils links und recht 2-3 Gärten weiter Stehen auch etwas größere Hütten und Lauben.
 
Ruf einfach vom Handy unterdrückt beim Amt an und gib ne Adresse in der Nähe an.
Gleiches Baugebiet / Andere Straße z.B.
Und natürlich nicht gleich Deinen eigenen Namen nennen.

Auch ohne geltenden Bebauungsplan muss bei größeren Dingen zumindest eine Bauanzeige gemacht werden, wo man das Amt zumindest informiert, dass man was baut. (Das geht auch nach Jahren noch, wenn mal einer drauf kommt, dass da jetzt was steht. Gibt dann einen Nachtrag)

Einfach mal vorsichtig fragen, obs zur Zeit einen geltenden Bebauungsplan gibt und welche Mindestentfernungen zu Grunstückgrenzen eingehalten werden müssen und ab wann das Ganze genehmigt werden muss (Stichwort: Fundament)

Sag einfach, du planst eine Terrassenüberdachung mit ein paar Fundamenten mit offenen Seiten, also kein Gartenhaus/Gebäude.

Sollte das Ding weniger als 3m von einer Grundstücksgrenze zu einem Nachbar entfernt sein, würde ich schon jetzt eine schriftliche Einverständniserklärung von dem einholen, bevor die erste Schippe Dreck bewegt wird.
Da drin muss alles aber genau beschrieben sein, wie es mal aussehen kann/soll.
Und Größen/Dach Höhen usw. sollten alle drin stehen, sonst kanns später zum Rückbau kommen, wenn Dir einer was will.
Wäre schlecht, wenn du schreibst ein Dach wird 2,50m hoch. und dann landest du bei 2,60 oder so, und der Nachbar besteht auf sein recht, da du Ihm mehr Licht raubst als angegeben.
Also mit dem Nachbar gut-stellen und gleich etwas mehr angeben, als du sowieso baust.
 
Also in der Antwort die ich per Mail bekommen habe steht klar das es elektronisch/telefonisch keine Auskunft gibt. Klar ist mir auch das man sein Glück versuchen sollte da nicht jeder gleich ist und auch mal Infos am Hörer weiter gibt...
Mit dem Nachbar wollte ich eh sprechen und seh da auch kein Problem das er es nicht will.
Naja mal sehen...wäre ja auch zu einfach gewesen mal eben was zu bauen
 
Nach der Bauordnung NRW ist ein Gebäude ohne Feuerstätten bis 30 m³ Rauminhalt genehmigungsfrei. Ein beweglicher Grill ist keine Feuerstätte in diesem Sinne, hierzu zählen nur "ortsfeste" Anlagen. Bei den geplanten Grundmaßen hast Du ca. 14 m³ Rauminhalt, also ist die Grillhütte genehmigungsfrei. Aber alles hat einen Haken. Das Problem am Baurecht ist, dass auch genehmigungsfreie bauliche Anlagen das öffentliche Baurecht einhalten müssen. Es könnte beispielsweise sein, dass im Bebauungsplan (wenn es einen gibt, das ist nicht immer der Fall) bestimmte Teile des Grundstücks als nicht bebaubar gekennzeichnet sind. Normalerweise sind in diesen Bereichen so genannte Nebenanlagen (eine solche wäre der Unterstand) zulässig. Aber auch dass kann der Bebauungsplan anders regeln, es können Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Flächen ausgeschlossen sein. Ich würde in jedem Fall beim zuständigen Planungsamt nachfragen, wenn Du sichergehen willst. Alle Bebauungspläne der Stadt Oberhausen sind übrigens auch auf deren Homepage im Internet veröffentlicht.

Außerdem müssen auch genehmigungsfreie Gebäude Grenzabstand einhalten. Also bleib mindestens 3 m von der Grenze weg.
 
Ok das hörtsich ja schon mal einigermaßen gut an
Das mit der Feuerstätte hab ich auch gefunden aber nicht das mit dem mobil sein.
Mobil sind beide Grills.
Ich werde mal sehen das ich mir den Bebauungsplan ansehe und die kontaktiere.
Abstand einhalten ist klar aber 3m sind doch recht viel oder?! Also das gibt mein Garten nicht her. Ich dachte der obligatorische 1m ist richtig...?
 
Ich komme aus Niedersachsen, daher ist das Grenzabstandsthema in NRW nicht so mein "Fachgebiet" (ich war mal einige Jahre im Bauamt, daher kenne ich mich mit der Thematik etwas aus). Es gibt auch bei Euch die Möglichkeit, den Grenzabstand mit Nebengebäuden zu unterschreiten, das richtet sich aber nach den vorhandenen Gegebenheiten, z.B. ob bereits Grenzgebäude wie z.B. Garage oder Gartenlaube auf der Grenze stehen. Das Grenzprivileg gibt es nur nämlich für eine bestimmte Gesamtlänge. Evtl.spielt auch noch das Nachbarrechtsgesetz von NRW mit rein. Auf alle Fälle etwas komplex und aus der Ferne für mich nicht zu beantworten

Entweder Du setzt auf Risiko, oder gehst ins Bauamt.
Die Öffnungszeiten sind ja wirklich ein Witz, aber da steht auf der Homepage noch drunter: ...oder nach telefonischer Vereinbarung... Jedenfalls viel Glück bzw. Erfolg!
 
Also der linke Nachbar hat in seiner rechten Garten Ecke ein kleinen Holzschuppen stehen und der hat bestimmt keinen Meter Abstand zur Grenze was mich auch überhaupt nicht stört.
Ich werde mich einfach nochmal mehr bemühen Informationen zu sammeln und dann zum Bauamt zu fahren. Du hast ja schon einige Stichwörter genannt wonach ich gucken werden.
 
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