Hallo liebe Grillgemeinde,
hab da n Problem, ich wohne zu Miete und im Mietvertrag steht: "Grillen ist auf dem Balkon und unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Flächen auf Rücksichtnahme der Mieter grundsätzlich nicht gestattet"....
Haben beim unterschreiben des Mietvertrages natürlich beim Vermieter nachgefragt und eine Mündliche Zusage bekommen, da es ein Standartvordruck sei - wir natürlich grillen dürfen....somit haben wir auch gegrillt....
2te Partei stört sich nun am Grillen und es ist nun zum Streit gekommen...wir finden nun auch keinen Kompromiss mehr.
Was lernen wir bis jetzt daraus? Immer alles aufs Papier....!
Grill steht im übrigen ca 7 Meter vom Haus entfernt ( 4 Meter Terasse, 3 Meter weit in der Wiese), zünde den Grill nur noch über AZK und Heißluftföhn, damit er fast nicht qualmt, soviel zu unseren Bemühungen.
Nun meine Frage, was bedeutet unmittelbar? Wär ja irgendwie Definitionssache...oder nicht? ham wir hier im Forum jemand der sich in solchen Fragen auskennt?
Eine weitere Frage wäre, darf man mir dann auchs grillen mit nem Gasi verbieten, bzw nem Elektrogrill?
Darf ich wenigstens n Racelett, oder ne Kochplatte uneingeschränkt auf der Terasse nutzen?
Hab auch schon bissle gegooglet und bin auf folgendes gestoßen:
Ein generelles Grillverbot gibt es nicht mehr, laut des Gesetzgebers verstieße ein derartiges Gesetz gegen Art. 2 I GG der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Ist aber wahrscheinlich eher der Streit mit den Nachbarn gemeint....

Kann mir da jemand weiterhelfen? Bin gerade mit den Nerven ziemlich durch....
hab da n Problem, ich wohne zu Miete und im Mietvertrag steht: "Grillen ist auf dem Balkon und unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Flächen auf Rücksichtnahme der Mieter grundsätzlich nicht gestattet"....
Haben beim unterschreiben des Mietvertrages natürlich beim Vermieter nachgefragt und eine Mündliche Zusage bekommen, da es ein Standartvordruck sei - wir natürlich grillen dürfen....somit haben wir auch gegrillt....
2te Partei stört sich nun am Grillen und es ist nun zum Streit gekommen...wir finden nun auch keinen Kompromiss mehr.
Was lernen wir bis jetzt daraus? Immer alles aufs Papier....!

Grill steht im übrigen ca 7 Meter vom Haus entfernt ( 4 Meter Terasse, 3 Meter weit in der Wiese), zünde den Grill nur noch über AZK und Heißluftföhn, damit er fast nicht qualmt, soviel zu unseren Bemühungen.
Nun meine Frage, was bedeutet unmittelbar? Wär ja irgendwie Definitionssache...oder nicht? ham wir hier im Forum jemand der sich in solchen Fragen auskennt?
Eine weitere Frage wäre, darf man mir dann auchs grillen mit nem Gasi verbieten, bzw nem Elektrogrill?
Darf ich wenigstens n Racelett, oder ne Kochplatte uneingeschränkt auf der Terasse nutzen?
Hab auch schon bissle gegooglet und bin auf folgendes gestoßen:
Ein generelles Grillverbot gibt es nicht mehr, laut des Gesetzgebers verstieße ein derartiges Gesetz gegen Art. 2 I GG der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Ist aber wahrscheinlich eher der Streit mit den Nachbarn gemeint....

Kann mir da jemand weiterhelfen? Bin gerade mit den Nerven ziemlich durch....


Für die Sonntage tut es dann auch ein Tischkicker und das Elektrodart (ich hasse diese Dinger) auf der Terasse. Dann wünschen sie sich nach 6 Wochen du würdest grillen...
