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Habe fragen zu Ems versand aus Japan

Hi Stefan,
deshalb habe ich meine Originalrechnung abgelichtet, damit du es 100% siehst was es genau kostet und dich nicht im Nachhinein wunderst. Schönen Abend noch:prost:
 
Servus,

geb mal den Trackingcode bei DHL ein, dann siehst Du genau wo Dein Paket ist ( wenn es per USPS versendet wurde ) !

wenn das hier in Ffm ist, geht das über die US seite nicht mehr :(

Mwst. ist immer auf den Gesamtbetrag fällig ! hier ein kleiner auszug :

Fragen bei Paketen aus dem Ausland

mein CyberQII Controller wurde als "elektronische regelung" deklariert = 2,1% Einfuhrzoll

Ich denke, Du kannst das Paket noch dieses Jahr in Empfang nehmen ! :prost:
 
Moin Moin zusammen !

Ich habe beruflich tagtäglich mit den "Herren in grün" zu tun.

Ob Zoll gezahlt werden muss oder nicht hängt davon ab, in welches Kapitel vom Zolltarif die Ware eingereiht wird.

Jede Ware, die aus einem Drittland ingeführt wird, wird mit einem 11 stelligen code (Warennummer) verzollt. Es liegt also an der Zolltarifnummer, die für die eingeführte Ware gültig ist, ob Zoll gezahlt werden muss, oder nicht.

Die 19 % Eust (Einfuhrumsatzsteuer) sind in jedem Fall fällig...die lässt sich Vater Staat nicht nehmen.

Bei einer Wareneinfuhr per Luftfracht, Seefracht etc. gibt es auch nicht die Freigrenze, die im Reiseverkehr Gültigkeit hat !

Hier mal ein Beispiel für die Einfuhr von Grills...

EZT-online

Ich weiss, dieser Fred ist bereits erledigt. Meine Ausführungen gelten lediglich als allgemeine Info...

Schönen Abend noch !!
 
Jede Ware, die aus einem Drittland ingeführt wird, wird mit einem 11 stelligen code (Warennummer) verzollt. Es liegt also an der Zolltarifnummer, die für die eingeführte Ware gültig ist, ob Zoll gezahlt werden muss, oder nicht.

Die 19 % Eust (Einfuhrumsatzsteuer) sind in jedem Fall fällig...die lässt sich Vater Staat nicht nehmen.

Bei einer Wareneinfuhr per Luftfracht, Seefracht etc. gibt es auch nicht die Freigrenze, die im Reiseverkehr Gültigkeit hat !

Da stimmt leider vieles nicht!!! Ich korrigiere mal:

Für den Zoll gibt es im Postverkehr eine Freigrenze. Es kommt daher unter Umständen gar nicht erst zu einer Einreihung in den Elektronischen Zolltarif oder nur zu einer Einreihung, aber nicht zu einer Erhebung von Zoll (sehr wohl aber EUSt).

Die 19% EUSt fallen auch nicht immer an, sondern nur, wenn sie (inklusive dem vorher ggf. erhobenen Zoll) mehr als 5€ betragen.

Es ist klar, dass die die Freigrenze des Reiseverkehrs nicht im Warenverkehr, hier insbesondere des Postverkehrs (egal ob Luft, Wasser oder Land), gilt.
 
Da stimmt leider vieles nicht!!!

Na na na....

Ich habe mit Postverkehr in Sachen Zoll nix am Hut. Ich fertige nur "normale" Importsendungen die per Schiff in HH ankommen ab.

Die 11 stellige ZTN wird in jedem Fall vom Zoll zu grunde gelegt ! Wie soll der Zoll denn sonst festlegen, wie hoch die zu zahlenden Abgaben sind ??

Es stimmt schon, es wird vom Zoll nix abgerechnet, wenn der Abgabenbetrag unter 5 Euronen liegt. Allerdings trifft dies für mein genanntes Beispiel (Import von einem Grill), garantiert nicht zu.

Schönen Sonntag noch !
 
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