Heute bekam ich eine mail mit folgendem Text :
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.
Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 84.190.31.155
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 22.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: Whoops - page not found - Ukash
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@ra-giese.info
* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: Entdecke die Prepaid-Lösung fürs Internet : paysafecard.com
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese
Was hier auffällt ist, das man weder mit Namen angesprochen wird und auch der Provider und sämtliche Daten zu der "Straftat" nicht genannt werden. Ausserdem soll man mir der UKASH Karte bezahlen was mir besonders aufgefallen ist.
Ansonsten liest sich der Text erstmal plausibel.
Musiktauschen macht ohnehin niemand mehr.
Naja, mir kam das eben komisch vor und Google hilft bekanntlich :
Rechtsanwalt Florian Giese (Kanzlei Giese Rechtsanwälte) | 22453 Hamburg
Hier in Textform:
Hinweis und Mitteilung vom 21.10.2010
Rechtsanwalt Florian Giese ist nicht Urheber von betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie". Hierbei handelt es sich um Spam-Mails von Betrügern.
Der Sachverhalt ist hier bekannt und Beweismittel sind ausreichend vorhanden. Bitte sehen Sie von Telefonanrufen, E-Mails und Faxen ab. Wir danken für Ihr Verständnis.
Update vom 21.10.2010: Die Betrüger versenden nunmehr Spam-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" unter Verwendung der Domain "ra-giese.info". Diese identischen Mails sind ebenfalls gegenstandslos und brauchen von Ihnen nicht beachtet zur werden. Eine Sperrung der Domain ist bereits gegenüber dem Provider veranlasst worden.
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und insbesondere Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.
Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail-Adressen "giese@ra-giese.info", "zahlung@ra-giese.info", "giese@rechtsanwalt-giese.info" oder "zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden. Unsere Web- oder Mailserver sind zu keine Zeit Gegenstand von Hacker-Angriffen gewesen.
Auch ist die Kanzlei Giese oder RA Florian Giese nicht Inhaber der Domain "ra-giese.info" oder "rechtsanwalt-giese.info" und daher auch nicht in Besitz der vorgenannten Absende-Adressen. Rechtsanwalt Florian Giese hat zudem keinerlei Einfluss auf die Inhalte, welche auf den Domains "ra-giese.info" oder "rechtsanwalt-giese.info" platziert sind. Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte unterhält Internetpräsentationen lediglich unter den Domains rechtsanwalt-giese.de und kanzlei-giese.com.
Bei diesem Vorgang handelt es sich um einen sog. Identitäts-Missbrauch oder um Identitäts-HiJacking, um der betrügerischen E-Mail eine gewisse Ernsthaftigkeit zu verleihen.
Derartige bei Ihnen eingegangene E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" brauchen von Ihnen daher nicht beachtet werden! Betrachten Sie diese E-Mails als gegenstandslos und Betrugsversuch.
Die inkriminierende Domain "rechtsanwalt-giese.info" ist mittlerweile und aufgrund von vielen Beschwerden von dem Dienst PrivacyProtect.org gelöscht worden, so dass auch die dazugehörigen E-Mail-Adressen nicht mehr funktionieren. Allen Betroffenen, welche bei dem Dienst PrivacyProtect.org eine Beschwerde abgegeben haben, danke ich für die Mithilfe.
Strafanzeige wurde am 14.10.2010 erstattet und die Kripo Hamburg ermittelt (Polizeikommissariat 23, Troplowitzstr. 3, 22529 Hamburg). Das Aktenzeichen lautet: 023/1K/686073/10.
In diesem Zusammenhang hat mir die Polizei Hamburg mitgeteilt, dass sofern bei den Betroffenen kein Schaden entstanden ist, diese also die geforderten 100,00 EUR nicht bezahlt haben, die SPAM-Mail einfach gelöscht werden soll. Bei der Polizei in Hamburg werden keine Strafanzeigen mehr aufgenommen, sofern es sich um versuchten Betrug handelt.
Die Polizei in Hamburg teilt weiter mit, dass nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg alle Betroffenen der SPAM-Mail gebeten werden, Strafanzeige ausschließlich bei der jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.
Rechtsanwalt Florian Giese
Hamburg, den 21.10.2010
....ist schon echt'n Hammer, da fallen sicher ne menge Leute drauf rein.
Gruss Dodge