Google mal, da findet man sehr schnell viele Einträge mit Zitaten aus dem deutschen Waffenrecht.
Google muß ja nicht der Weisheit letzter Schluß sein, aber wenn alle das gleiche zitieren, darf man schon ein wenig darauf vertrauen.
Pfeilabschußgeräte sind in D wohl nur problematisch, wenn die Spannenergie gespeichert werden kann, also wie in einer Armbrust (der entsprechende Paragraf wird oft zitiert).
Natürlich gibt es Einschränkungen bei der Benutzung, aber du wirst ja sicher kaum irgendwo auf einem belebten Platz mal Schießübungen abhalten wollen ohne jede Sicherheitsmaßnahmen.
Sicherheitshalber würde ich aber, zumindest falls das Schießgerät Zieloptik hat oder sonstige ungewöhnliche Zusatzteile, mal bei der Gemeinde oder der örtlichen Polizei nachfragen.