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Lame Action! ;)

Dr. Beef

Bundesgrillminister
20+ Jahre im GSV
Servuz zu später Stund'
Mich hat nach dem stöbern hier im Forum der Hunger gepackt, musste grilln, egal wie!
Ich habe den e-grill zum 2.ten mal benutzt, aber gesättigt hat es:D

hier die pics:
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DSC03324.JPG


ich weiss, steinigt mich fuer die verwendung dieses gerätes, aber zu dieser zeit war es angebracht rhrhrh
mfg
 
Hallo Dr. Beef,
schau doch mal bitte hier: Lame Action! ;). Da wirst Du fündig!
 
Ja, ja, nur zwei Mal! ;-)
Mit dem E-Grill (alleine das Wort kommt mir schwer über die Tastatur), ist´s wie mit einer Schnapsbrenn-Destille: Alleine der Besitz ist strafbar! :o Zumal in diesem Forum! ;-)
Tipp: Wickel das Gerät in Alufolie, die ja sicher auch noch irgendwo rumliegt und entsorge beides zusammen Umgehend!!! :prost:
 
Nur 2 mal benutzt? So sieht er aber nicht aus, also Wiederholungstäter - dafür musst Du vor´s Grillgericht!


:) :) :)
 
Wenn ich mir die Würste so anschau, da würde mir schon ne Strafe dazu einfallen! :evil:
 
Bockwürste vom Elektrogrill, das ist Grillen in Perfektion, meine 100 %ige Anerkennung!
Vorschlag für das nächste Offlinetreffen: Verzichtet auf Smoker, Schwenker, etc.: das Grillen mit der uns von Gott geschenkten Elektrizität ist sauber, gesund und so einfach! Jeder Teilnehmer bringt noch ein paar Gläser Bockwürste mit und schon geht's rund! Dazu holen wir uns vom Aldi Bier aus Polyethylenterephthalat! Das ist billiger als Faßbier!

:prost:

Bastian
 
Nenene ... meine Freunde !

Schaut mal auf die Uhrzeit :o

Das muss durchgehen, ausnahmsweise, zu so später Stunde noch grillen ... das find ich schon mal gut :D

Der hätt die Würste ja auch kochen können, stellt euch
das mal vor :puke:

:prost:
 
Urteil im Namen des Forums:

Die schwere der Schuld ergibt sich in der Hauptsache nicht aus dem Deliktes des E-Grillens als solches, da dieses unter dem Aspekt der vorgerückten Stunde zwar nicht entschuldbar aber erklärlich erscheint, sondern auf die Tatsache, daß ein E-Grill überhaupt zur Verfügung stand!!
Hätte der Angeklagte den e-Grill z.b. einem zufälligen Passanten entrissen, so käme unter Umständen ein rechtfertigender Notstand in Betracht. So aber hatte sich Herr Dr. Beef bei vollem Bewustsein und in heimtückischer Absicht das corpusdelicti beschafft um bei erster, nur vordergründig scheinbarer Notwendigkeit damit eine lukullische Injurie zu begehen.
Das für diese Tat vorgesehene Strafmaß ist deshalb voll auszuschöpfen.
Eine Aussetzung zur Bewährung kann aufgrund der abschreckenden Wirkung nicht gewährt werden.
 
du urteilst zu früh, ich hab den grill nicht selbst beschafft, er war seit 5 jahren im keller! verurteilung hin oder her ;) warte mal auf morgen muhahahaha :lol: :lol:
ja, was erwartet mich denn? der ausschluss? Ihr müsstet doch mitgekriegt haben dass ich es ansich drauf hab :roll: hrhrhr, deshalb hab ich das auch gepostet, mehr so aus witz, sieht man ja schon am Titel!!!
 
Da der Beklagte den Grill nicht selbst beschafft hat und ein akuter Fall von Heißhunger vorlag, und die Absicht nach humoristischer Aufwertung des Forums im Vordergrund stand, kann in diesem Fall aber doch von einer Verurteilung abgesehen werden, unter Androhung von höchsten Bewährungsauflagen versteht sich, oder?



:) :) :)
 
Revision

Der Einwand klingt glaubhaft und dringt durch! :)
Der E-Grill wird ersatzlos eingezogen und dem nächsten, in diesem Forum auftauchenden Veganer untergeschoben.
Der hat es nicht anders verdient! :burn:
 
:burn: :burn: :patsch:
Hilfe!
Ich will keinen Elektrogrill!!! Nein, nein, nein!!!
Jetzt muss ich wohl das Forum volltexten, damit ich meinen Veganer loswerde!?? :D :patsch: :patsch: :patsch: :prost: :prost: :prost:
 
Wenn der E-Grill eingezogen wird, dann könn wir den beim nächsten Offline - Treffen feierlich beerdigen und Dr. Beef muss für das unverschämte, fünfjährige Lagern eines E-Grill's an dem Wochenende bedienen :evil: :evil: :evil: !!!

Im Namen des Volkes :thumb2: !!!

Gruß, Porky :prost:
 
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