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Mobiler UDS Zulassung???

masterofdesaster

Militanter Veganer
Hallo Freunde des rauchigen Essens,

ich bin der neue und grille hier jetzt wohl öfter. Meine Fräge ist: ich habe mir einen fahrbaren UDS gezimmert und habe mir mit diesem nun die letzten Sympatien beim TÜV verspielt. Ausgehend von meinem Plan, einen SDAH Arbeitsmaschine Grillgerät umgeschlüsselt zu bekommen, habe ich nun einen Steuer und Versicherungspflichtigen Küchenanhänger. Auch nach viel:gnade:
vor dem Herrn im blauen Kittel war er zu nichts zu bewegen. Auf eine Anfrage bei der Dekra erhielt ich die Aussage, das der Anhänger so richtig einsortiert wär. Ich bin aber immer noch der Ansicht, das nach der Definition "Arbeitsmaschine" der fahrbare UGD eine solche ist, weil er sonst zu nichts anderem hergenommen werden kann.
Soo, und nun suche ich Menschen, die einen Smoker Trailer im öffentlichen Straßenverkehr betreiben und mir hoffentlich nicht meine Illusionen zerstören.
Wie sind die Dinger verschlüsselt, bzw. zugelassen ?
Vielen dank schon mal und hier, was den Forenuser ja am meisten interessiert:

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angehängte Grüße
Holger
 
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Hallo,

Bei solchen Vorhaben sollte man immer vorher mit dem TÜV reden.
Da kann man sich so einigen Ärger (und Arbeit) ersparen.
Ist der UDS fest verschweisst mit dem Anhänger?
Wenn nur geschraubt, dann ist das ein normaler PKW-Anhänger mit dem UDS als Ladung.
Soweit ich weiß musst du nur das Werkzeug dabei haben um den UDS abschrauben zu können.
Natürlich gelten alle Ladungsvorschriften wie für jede Ladung.
 
Wenn der UDS WERKZEUGLOS demontiert werden kann, z.B. mit Flügelschrauben oder Spanngurten, dann ist er Ladung und Du kannst den Hänger als Plattformhänger zulassen.

Mit der Arbeitsmaschine wird das nix werden, sonst könnten auch die Ladies aus dem waagerechten Gewerbe ihre Wohnwagen als Arbeitsmaschine zulasssen:pfeif:

Andreas
 
"Mit der Arbeitsmaschine wird das nix werden, sonst könnten auch die Ladies aus dem waagerechten Gewerbe ihre Wohnwagen als Arbeitsmaschine zulasssen"

das sind bestimmt auch heiße Geräte, aber diese fest mit dem Fahrzeug zu verbinden halte ich doch für übertrieben.
Das Grundfahrzeug ist ein ehemaliger Pulverlöschanhänger von der Feuerwehr.
Also eine Tonne mit Fahrgestell. Nix Plattform oder ähnliches. Ist das Bild nicht zu sehen? Kann ich von hier nicht prüfen da eingeschränkter Kram usw..
Ich könnte höchstens 250kg Kies öder Beton einfüllen und diesen dann transportieren. Aber, ah ja! Erkenntnis! Verschraubt auf Plattform oder keine Plattform, also liege ich gar nicht falsch mit meiner Sicht der Dinge. Mal sehen was noch kommt :fire:
Zuhaus werd ich noch ein paar Bilder präsentieren.
Holger
 
Welches Bild?
 
Frage Deinen TÜV nach Nutzungsänderung und alles was Du dazu beachten mußt.
 


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ahh jetzt...ja!!!!

Danke!
 

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Wird unter Feldküche laufen...
Sag lieber Mal was zum Zugfahrzeug - - - > :bilder:
 
Das Zugfahrzeug ist ein Land Rover Lightwight Baujahr 1976. Hat seinen Militärdienst bis 1987 an der Royal Scool of Artillery versehen. Hatte danach zwei zivile Besitzer bis ich ihn letztes Jahr aus Dundee in Schottland nach Hause gefahren hab.

IMGP2316.jpg
 

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