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Nachträgliches Verbot Gasgrill rechtens?

einen Brandschutzexperten von der Stadt kommen lassen, der Ihnen schriftlich erklären soll
ich würde bezweifeln, daß ein solcher beamteter Experte ein Schriftstück in solcher Art unterschreiben würde
:weizen:
 
Fakt ist, dass das Grillen gemäß Hausordnung offensichtlich verboten ist. Und die habt Ihr ja mit dem Mietvertrag akzeptiert. Fakt ist aber auch, dass sie Euch das Grillen abweichend davon erlaubt haben. Das ist m. E. somit Vertragsbestandteil, wird aber nur schwer zu beweisen sein
Also zum einen ist meine Frau Zeuge des Gespräches mit den Vermietern und der Erlaubnis, darüberhinaus gibt es noch weitere Mieter von oben, die ebenfalls über die allgemeine mündliche Erlaubnis zum grillen Bescheid wissen, sie grillen selber! Aber nur 2, 3 Mal im Jahr mit einem Billig-Holzkohlegrill.

Mich interessiert auch mal, wie ALT die Vermieter sind? Ich habe auch gerade die 60 überschritten, aber keine Mieter.
Die beiden sind schon über 70 und haben einfach selber und im Bekanntekreis überhaupt keine Erfahrung/Ahnung von Gasgrills. Haben wohl selber nur einen Billig-Elektro-Tischgrill o_O.
 
Naja, gibt es ein verbot für Gasflaschen? Derzeit sehe ich keines, wenn er sich quer stellt, kannste immer noch ‚mit der etwas unfreundlichen Andeutung kommen, den Grill zu verkaufen und dir dafür 20 Glasflaschen auf den Balkon zu stellen. Mal sehen wie er dann reagiert.
Es gibt Grenzen.
DGUV-Vorschrift 79 bisher BGV D34
Flüssiggas-Verordnung 2002, BGBl. II Nr. 446/2002
 
So wie viele schon beschrieben haben.
Es zählt das, was im Vertragsteht.
Da bist du in der Beweispflicht.
Pass auf dass das Thema nicht eskaliert.
Du verlierst immer.
Ich kann deinen Ärger verstehen und es ging mir an deiner Stelle nicht anders.
Da hilft nur vernünftig miteinander Reden und aufklären.
Auf dem Weg seid ihr ja.
Ich wünsche dir viel Glück.
 
Vergiss den Brandschutzexperten. Letztendlich ist es eine Frage der Versicherung. Lade den Vermieter nebst Gattin auf ein Glas Wein ein und mach den Vorschlag die Deckung im Brandfalle von seiner Gebäudeversicherung und deiner Hausratversicherung bestätigen zu lassen. Dann sollte er beruhigt sein und du bist auf der sicheren Seite. Wenn die Versicherungen das nicht bestätigen, hättest du im Schadensfall sowieso ein Problem. Dann lass die Finger vom Gasgrill, auch wenn es schwer fällt. Alternativ kommt der neue Asteus Family V2 in Frage.
 
Wenn die Versicherungen das nicht bestätigen, hättest du im Schadensfall sowieso ein Problem. Dann lass die Finger vom Gasgrill, auch wenn es schwer fällt. Alternativ kommt der neue Asteus Family V2 in Frage.

Aber es könnte doch genausogut einen Brank/Defekt eines Elektrogrills geben, auch da muss doch erstmal klar sein ob die Versicherung das übernehmen würde. Sehe hier keinen großen Unterschied zwischen einem Elektrogrill und einem Gasgrill?!
 
Rein prinzipiell nicht, aber Gasgrills haben zumeist viel mehr Leistung als Elektrogrills.
Insofern kann ein außer Kontrolle geratener Gasgrill viel mehr Schaden anrichten als ein defekter Elektrogrill. Zudem gibt es bei Gasgrills viel mehr Manipulationspotential (wie man hier öfter nachlesen kann).
 
Aaalso, ich bin auch Vermieter.
1) Nur was schriftlich gemacht wurde, zählt.
Mündliche Vereinbarungen haben zwar eine gewisse Rechtsicherheit, sollte es aber "zum Krach" kommen, ist es schwer, sie zu beweisen.
(Weiß ich aus eigener leidvoller Erfahrung)

2)
Vergiss den Brandschutzexperten
Bitte nicht!
Wenn die (älteren) Vermieter auf eine "offizielle" Meinung bestehen, gib sie ihnen! Egal, ob Brandschutzexperte der Kommune, der Schornsteinfeger oder wer auch immer - die Aussage dieser Person macht den meisten Eindruck.
Dann aber: siehe Punkt 1).

3)
Lade den Vermieter nebst Gattin auf ein Glas Wein
Immer der beste - erste - Weg

mach den Vorschlag die Deckung im Brandfalle von ... deiner Hausratversicherung bestätigen zu lassen.
Sprich vorher mit deiner Versicherung. Normalerweise sollten die das machen, wenn entsprechende Schäden nicht sowieso schon im Vertrag mit deiner Versicherung enthalten sind (von der Versicherungsperson raussuchen lassen! Ist einfacher, als wenn du das selbst in deinen Unterlagen suchst :-) ).

Im Übrigen wissen zwar auch Versicherungen, dass die Gasflasche auf dem Balkon im vollen Sonnenlicht nicht gleich explodiert; sie halten sich aber natürlich alle Türen offen.

Hope it helps.
 
Uups, da war noch was: die Kosten:
Kommunale Brandschutzexperten (idR Feuerwehr) sollten eigentlich nichts kosten, der Schornsteinfeger nimmt (zumindest hier in der Gegend) für seine Expertise um die 50 Euro.
In deinem speziellen Fall denke ich, dass auch der kommunale Mensch kostet.
Also sieh zu, dass der Vermieter ihn bestellt.

Denn wer bestellt, bezahlt auch. Und lies dir im Januar deine Nebenkostenabrechnung etwas genauer durch als sonst. :-)
 
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