Juliannoel
Grillkönig
Habt ihr die von Miele oder von OttoWilde bekommen?
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Dadurch, dass die Belegschaft übernommen wird, sollte sich das Gesagte eigentlich nicht zu sehr unterscheiden…Wat sach ich ?abwarten was Miele sagt
Hi.Hallo Cordon, woher weißt du, dass die Belegschaft übernommen wird? Soviel ich weiß wird demnächst alles in Gütersloh gebaut und die Düsseldorfer gucken in die Röhre.
Was ich versucht habe, mit wenigen Worten zu beschreiben, ist die Tatsache dass der Geschäftsbetrieb von OttoWilde eingestellt wird und dementsprechend die Verträge nicht mehr erfüllt werden können. Ungeschickt ist sicherlich, dass der Rechtsnachfolger Miele sich im gleichen Zug noch nicht gemeldet hat. Die Frage ist lediglich, ob es eher eine Unfähigkeit von OttoWilde ist die Kündigung raus zu senden, bevor eine neue Ankündigung von Miele kommt. Das ist sicherlich nicht abgesprochen.
Hallo Cordon, woher weißt du, dass die Belegschaft übernommen wird?
Danke fürs einspringen- ja, hab’s auch aus der Zeitung. WiWo kann gut sein, leider hinter der Bezahlschranke.Das mit der Übernahme von OW Personal stand in der Zeitung, Ich habe es aus der Wirtschaftswoche.
Nene. Otto Wilde ist eine eigenständige Firma, die Haftung von Miele als Eigentümer beschränkt sich auf das Vermögen der Otto Wilde Grillers GmbH , also einen Berg Schulden.Korrigiert mich, die Miele ist doch der Rechtsnachfolger von OW. OW ist nicht pleite gegangen, dass heißt alle Forderungen und Werte gehen auf den Rechtsnachfolger über. Miele hat ja Otto Wilde schon im Dezember 2023 vollständig übernommen.
Lieber Cordon, ich will jetzt nicht den M&A Typen raushauen....aber Otto Wilde war ein "Share Deal". Damit gehen alle Rechte und Pflichten auch Risiken auf den Käufer über. Nur bei einem Asset Deal wäre es nur die Geschäftstätigkeit. Somit muss Miele die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen. Und das werden Sie auch - da bin ich sicher. Das ist ein Milliarden Euro Unternehmen - was jucken die so ein paar "Backer" und ein paar Smart Besteller. Das zahlen die aus der Porto Kasse und verbuchen es als Marketing Aufwand. OK IMHO der letzte Abschnitt war mutmasslich und spekulativ. Aber Übertreiben macht ja anschaulich.Danke fürs einspringen- ja, hab’s auch aus der Zeitung. WiWo kann gut sein, leider hinter der Bezahlschranke.
Nene. Otto Wilde ist eine eigenständige Firma, die Haftung von Miele als Eigentümer beschränkt sich auf das Vermögen der Otto Wilde Grillers GmbH , also einen Berg Schulden.
Ich will nicht streiten und denke auch, dass es eine vernünftige Lösung gibt. Aber trotzdem glaube ich nicht, dass wir das Selbe meinen. Miele hat OW 2023 übernommen, meinetwegen als Share Deal. Und die GmbH weitergeführt, mit allen Rechten und Pflichten. Aber nun stellt diese eigenständige GmbH den Geschäftsbetrieb ein und wird abgewickelt. Forderungen von Gläubigern, die beispielsweise noch einen Grill bekommen hätten, sind nun an die GmbH zu richten. Und da sagt bereits der Name, dass der Eigentümer nicht weiter haftbar ist, nur weil zufälligerweise ein anderes seiner Unternehmen ein ähnliches Produkt verkauft.Lieber Cordon, ich will jetzt nicht den M&A Typen raushauen....aber Otto Wilde war ein "Share Deal". Damit gehen alle Rechte und Pflichten auch Risiken auf den Käufer über. Nur bei einem Asset Deal wäre es nur die Geschäftstätigkeit. Somit muss Miele die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen. Und das werden Sie auch - da bin ich sicher. Das ist ein Milliarden Euro Unternehmen - was jucken die so ein paar "Backer" und ein paar Smart Besteller. Das zahlen die aus der Porto Kasse und verbuchen es als Marketing Aufwand. OK IMHO der letzte Abschnitt war mutmasslich und spekulativ. Aber Übertreiben macht ja anschaulich.![]()
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Da hast du ausnahmsweise rechtIch will nicht streiten und denke auch, dass es eine vernünftige Lösung gibt. Aber trotzdem glaube ich nicht, dass wir das Selbe meinen. Miele hat OW 2023 übernommen, meinetwegen als Share Deal. Und die GmbH weitergeführt, mit allen Rechten und Pflichten. Aber nun stellt diese eigenständige GmbH den Geschäftsbetrieb ein und wird abgewickelt. Forderungen von Gläubigern, die beispielsweise noch einen Grill bekommen hätten, sind nun an die GmbH zu richten. Und da sagt bereits der Name, dass der Eigentümer nicht weiter haftbar ist, nur weil zufälligerweise ein anderes seiner Unternehmen ein ähnliches Produkt verkauft.
Wenn „Rechte und Pflichten“ irgendwie weiterlaufen würden, hätten wir ja garnicht über den Verbleib der Mitarbeiter