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Smart Grill

Bezüglich der Preise für Kühlschrank Spüle usw. das sind die Preise für den Schrank, das Elektrogerät muss man separat Kaufen
 
sehe ich auch so, sollte funktionieren.
Gibt es sowas woe eine Seriennummer, die eine eindeutige Zuordnung mit demnKaufdatum zulässt?

Eben nicht 🤷🏻‍♂️
Je nachdem was in den ABBs steht.
Wenn die Rechnung ohne Angaben zur Person ist, könnte es klappen.
Außer sie sehen in ihrer Buchhaltung das du das 8er Paket nicht gekauft hat. 🧐
Auch bei einer Serienummerzuordnung kann der Verkäufer über die AGBs eine Rechnung verlangen.
In Bezug auf den Text unten hat Vorwerk zum Bsp nach der "Überrumpelung" der "gerade Neukäufer" mit dem neuen Thermomix Midell eingelenkt.
Die wollten Alle ihr gerade erworbenes Modell auf dem Privatmarkt veräußern, mit dem Hinweis auf die Restgarantie.
Vorwerk hat erst auf die nicht Übertragbarkeit auf Dritte bestanden, stand in den AGBs, hat dann nach massiven Beschwerden eingelenkt..ob Otto Wilde das macht 🧐

Mal ein Auszug:

Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist die Sache im Grunde ganz einfach: Der gewerbliche Händler schließt mit dem privaten Käufer einen Vertrag und nur an den muss er sich halten. Veräußert der Erstbesitzer die Ware später weiter, gibt es einen neuen Vertrag zwischen ihm und dem Käufer. Will der neue Eigentümer reklamieren, ist der private Verkäufer der richtige Ansprechpartner, nicht der Händler. Oft schließen private Verkäufer aber jegliche Gewährleistungsansprüche aus und das dürfen sie auch. Dann ist der Zweitbesitzer im Falle eines Schadens der Gelackmeierte.

Rechte sind übertragbar
Sollte man also grundsätzlich von Gebrauchtware die Finger lassen? Nicht unbedingt. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, die Gewährleistungsfalle zu umgehen. Am einfachsten ist es, wenn der Kaufbeleg anonym ist. Wer im Elektromarkt an der Kasse bezahlt, muss dort normalerweise nicht seine Personalien hinterlassen. So lässt sich später auch nicht nachvollziehen, ob es der erste oder der zweite Käufer ist, der die Ware zurückbringt. Bei technischen Geräten, bei denen die Reklamation allein über die Seriennummer läuft, sind die Käuferdaten ohnehin zweitrangig.

Lautet die Rechnung auf den Namen des Verkäufers, kommt ein anderer Weg in Frage: Der Erstkäufer kann seine Gewährleistungsrechte abtreten. Eine Notiz im Kaufvertrag genügt. Dann kann sich der neue Käufer im Schadensfall an den Händler wenden. Das Problem: Nicht alle Händler machen das mit. Manchmal findet man in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Hinweis, dass eine Abtretung ausgeschlossen ist. Das Oberlandesgericht Hamm hat zwar 2010 im Fall eines Internethändlers entschieden, dass ein pauschales Abtretungsverbot ungültig ist (Az. 4 U 134/10). Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu aber nicht und deshalb wird die Klausel auch weiterhin verwendet.
 
Ich hatte ja schon letzte Woche dazu bei Otto nachgefragt und bekam dazu die folgende Antwort:


" Ursprünglich waren die 8 Packs an Händler gerichtet - natürlich lässt sich das nach hinten raus nicht steuern und es ist völlig legitim, dass auch Privatpersonen sich die Angebote schnappen. allerdings entzieht es sich dann unserem Einfluss, was dann hinten raus damit passiert. Das "Risiko" liegt damit dann leider in eurer Hand. Es sei denn, es liegt ein offizieller Kaufvertrag mit einer Abtretung der Gewährleistung und Garantie an Dich vor."

Wenn die uns das noch mal offiziell bestätigen würden, müssten wir also nur entsprechende Kaufverträge mit solch einer Klausel aufsetzen.
 
Das wäre ja ne einfache Lösung. So als ob du den Grill als Händler verkaufst
 
was schreibt denn otto in seinen agbs?
und wie ist das wenn ein händler das verkauft. klar, gewährleistung gibt er, aber wenn danach die garantie zieht wendet man sich doch üblicherweise an den hersteller und nicht den händler, oder?
(hab noch nie irgendeine garantie gebraucht :) )
 
kann ja jeder ne kopie der rechnung haben :)

Ich sehe bei der Gewährleistung und der anschließenden lebenslangen Garantie noch nicht mal das Problem. Die Gewährleistung wird man zumindest über euch Käufer der 8er Pakete anmelden müssen. Hier reden wir aber von dem zwei Jahres-Zeitraum. Das sollte überschaubar sein, und mal Hand aufs Herz, wir wollen mal nicht hoffen dass es massig Gewährleistungsfälle gibt; denn dann hat Otto Wilde ganz andere Sorgen :-)
Aber wenn das mit der Abtretung funktioniert wäre das ja eh easy.

Die anschließende lebenslange Garantie denke ich schon dass man die hin bekommt als Letzt-Nutzer an OW heranzutreten, denn schließlich bewerben die ja in den Antworten auf Kickstarter ihren Grill als einen Gegenstand "den man noch den kommenden Generationen vermacht". Das wäre ein Armutszeugnis, wenn sie sich dann quer stellen. Und was wäre denn der Fall wenn der Händler in den kommenden Jahren pleite geht, da können sie es ja auch nicht einfach beiseite schieben.

Die Gewährleistung beim Privatkauf habe ich bereits damals bei einem Thermomix TM5 wie oben genannt geregelt. Da hatte der ursprüngliche Käufer den Fall kurz bei Vorwerk gemeldet und dann habe ich den TM5 hingeschickt und als Rücksende-Adresse war ich angegeben. Hat alles ohne Probleme geklappt, und damals war Vorwerk echt noch total verhärtet in dieser Sache.

Bezüglich Pizza-Stein wäre es cool wenn ihr als Käufer der 8er Pakete das auch noch "einfordert", denn mitnehmen was man kriegen kann :-D

In den Kommentaren bei Kickstarter gibt es auch die ersten Äußerungen hinsichtlich der beworbenen Schubladen seitens OW, dass man sich wohl "unglücklich" ausgedrückt hat beim Angebot. Man denkt über eine Lösung nach diese nach Start der Kampagne zu attraktiven Konditionen nachzureichen. Ich unterstelle mal, dass müssten dann günstiger als die 20% sein ;-) Ich wäre da auf jeden Fall extrem scharf drauf, wegen mir sollen die die zweite Tür direkt behalten :P

Gruß Sven

Gruß Sven
 
Ich hatte ja schon letzte Woche dazu bei Otto nachgefragt und bekam dazu die folgende Antwort:


" Ursprünglich waren die 8 Packs an Händler gerichtet - natürlich lässt sich das nach hinten raus nicht steuern und es ist völlig legitim, dass auch Privatpersonen sich die Angebote schnappen. allerdings entzieht es sich dann unserem Einfluss, was dann hinten raus damit passiert. Das "Risiko" liegt damit dann leider in eurer Hand. Es sei denn, es liegt ein offizieller Kaufvertrag mit einer Abtretung der Gewährleistung und Garantie an Dich vor."

Wenn die uns das noch mal offiziell bestätigen würden, müssten wir also nur entsprechende Kaufverträge mit solch einer Klausel aufsetzen.

daran solls nicht scheitern...
 
>>Die Gewährleistung wird man zumindest über euch Käufer der 8er Pakete anmelden müssen<

Genau das laut BGB nicht.
Gewährleistung wäre nicht das wirkliche Problem, außer es wird expliziet ausgeschlossen.
Die spätere freiwillige Garantie ist das Problem...
 
Denkt mal an den OFB und wie das seiner Zeit lief.
Es war in der Praxis egal ob man direkt oder in einer Gruppe bestellt hat, bei einer Reklamation wurde man bedient.
Ein kurzer Anruf, maximal Seriennummer vom Gerät genannt, Ersatzteile wurden verschickt oder Probleme gelöst.

Damals gab es die gleichen Bedenken wegen Garantie/Gewährleistung, das war aber unbegründet.
Sollte sich die Politik der Firma nicht ändern, würde ich vermuten daß sie niemand im Regen stehen lassen.

Das ist natürlich "weich" und auf Kullanz gebaut.

Ich sehe das mit den 2 Jahren Gewähleistung eher entspannt.
Ich würde mir mehr Gedanken darüber machen was ist, wenn beispielsweise die Elektronik/das Panel nach 3 Jahren kaputt ist.
Ist man bereit dann 1000 Euro für ein Ersatzteil zu bezahlen?

Diese Frage würde mich persönlich vor einem Kauf deutlich mehr beschäftigen.
 
>>Die Gewährleistung wird man zumindest über euch Käufer der 8er Pakete anmelden müssen<

Genau das laut BGB nicht.
Gewährleistung wäre nicht das wirkliche Problem, außer es wird expliziet ausgeschlossen.
Die spätere freiwillige Garantie ist das Problem...

Naja der Mann von Otto schrieb ja explizit Gewährleistung und Garantie. Ich habe den Eindruck, dass die vorsichtig formuliert, rechtlich nicht ganz sattelfest sind 🤨
Deswegen sollten wir uns das nochmal explizit versichern lassen.
 
Naja der Mann von Otto schrieb ja explizit Gewährleistung und Garantie. Ich habe den Eindruck, dass die vorsichtig formuliert, rechtlich nicht ganz sattelfest sind 🤨
Deswegen sollten wir uns das nochmal explizit versichern lassen.

Das mit der schriftlichen Abtretung der Ansprüche ist ja auch übers BGB geregelt und wenn der von Wilde das auch erwähnt hat, top 👍👌
 
Ich würde mir mehr Gedanken darüber machen was ist, wenn beispielsweise die Elektronik/das Panel nach 3 Jahren kaputt ist.
Ist man bereit dann 1000 Euro für ein Ersatzteil zu bezahlen?

Diese Frage würde mich persönlich vor einem Kauf deutlich mehr beschäftigen.
Ja das stimmt, die lifetime Garantie ist ja auch nur auf die nicht elektronischen Bauteile, alles andere wäre aus Hersteller Sicht auch reiner Wahnsinn. Da wird wahrscheinlich nur die Standard 2 jährige Garantie drauf sein, wenn überhaupt.
 
Bei meinem Imperial hatte ich auch schon Garantiefälle. Das habe ich immer direkt über Broil King abgewickelt
 
Ja das stimmt, die lifetime Garantie ist ja auch nur auf die nicht elektronischen Bauteile, alles andere wäre aus Hersteller Sicht auch reiner Wahnsinn. Da wird wahrscheinlich nur die Standard 2 jährige Garantie drauf sein, wenn überhaupt.
Ja, das wurde bereits geklärt. Lebenslang auf die Edelstahlteile, der Rest ist 2J
 
Ja das stimmt, die lifetime Garantie ist ja auch nur auf die nicht elektronischen Bauteile, alles andere wäre aus Hersteller Sicht auch reiner Wahnsinn. Da wird wahrscheinlich nur die Standard 2 jährige Garantie drauf sein, wenn überhaupt.
Aalso als Elektroniker in der Produktion eines der weltweit größten Hersteller für Industrie PCs und Automatisierung...🤷🏻‍♂️🤷🏻‍♂️mache ich mir da spontan...nicht sehr viele Gedanken... 🙈🤪
 
dann kannst du unsere Geräte ja reparieren nach den 2 Jahren ;)
 
Ja das stimmt, die lifetime Garantie ist ja auch nur auf die nicht elektronischen Bauteile, alles andere wäre aus Hersteller Sicht auch reiner Wahnsinn. Da wird wahrscheinlich nur die Standard 2 jährige Garantie drauf sein, wenn überhaupt.

Deshalb auch einige Seiten zuvor meine Frage ob man den Connect/Smart auch ohne Features als normalen Gasgrill verwenden kann oder ob man auf die Elektronik angewiesen ist. Einerseits kauft man sich ein Gerät aus Volledelstahl das lange halten soll, andererseits ist viel und teure Elektronik verbaut die bei einem Defekt ausserhalb der Garantie richtig Geld kosten kann.
Wenn nun jemand so einen Grill ein paar Jahre hat und das Panel kaputt geht, wären 1000 Euro für ein Panel ein wirtschaftlicher Totelschaden.
Daher für mich wichtig, ob man den Grill dennoch als normalen Gasgrill (ohne Panel und elektr. Features) nutzen kann oder nicht.
Falls ja, könnte man das defekte Panel drin lassen und ihn immernoch als normalen Gasgrill nutzen.

Ich habe nicht alle Posts auf den letzten Seiten verfolgt. Gibt es inzwischen klare Aussagen ob der Grill in seiner Grundfunktion auch ohne Elektronik funktioniert - also bei defektem Panel/Elektronik das Gas aufdrehen, zünden, Gasmenge regulieren (wie beim konventionellen Gasgrill) ?
 
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