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smoker-eine Geruchsbelästigung?

rauchwart

Militanter Veganer
Hallo liebe smoker-Freunde,
habe als Gast viel über smoker und die verbundenen geschmackserlebnisse gelesen. Nun hätte ich lust erstmal mit nem UDS anzufangen, bei den überlegungen zu wie baue ich das Gerät ist mir dann aufgegangen das da Rauch raus kommt.
Hört sich lachhaft an, aber was ist mit den Nachbarn die die Landesgrillverordnung NRW und das Bundesimmissionsschutzgesetz kennen???
Würde heißen: Grillen nur alle 14 Tage und was ist mit Räuchern?
Muß ich den smoker vom Schornsteinfeger abnehmen lassen?
Würde gerne von euch erfahren ob ich meinen smoker in einem Wohngebiet nutzen darf.
Mit rauchigen Grüßen
rauchwart
 
Ich kenne als :nusser: zwar eure Verordnungen nicht.

Würde aber sagen, wenn du dich mit deinen Nachbarn gut verstehst und sie hin und wieder zum Essen einlädst, dann wirds auch keinen Probleme geben.

Gute Nachbarschaft ist übrigens unbezahlbar :thumb1:

Gibts was schöneres als ein freundliches Hallo und mal ein Bierchen auf Nachbars Terrasse? Dabei gilt natürlich wie immer das Motto: "Wie ich in den Wald hineinschreie, so kommt es zurück"
 
Würde aber sagen, wenn du dich mit deinen Nachbarn gut verstehst und sie hin und wieder zum Essen einlädst, dann wirds auch keinen Probleme geben.

Gute Nachbarschaft ist übrigens unbezahlbar :thumb1:


Dem ist nichts hinzuzufügen ! Nach meinen winterlichen Räuchernächten, gabs für den Nachbarn einen geräucherten Nackenschinken und alles ist prima !
 
Wenn ich erlebe wie einige Nachbarn ihren Kamin anzünden wünsche ich mir die müssten erstmal nen Heizer-Schein machen :motz:

Ich wohne in NRW und kenne diese Verordnung auch nicht - allerdings habe ich auch keinen Nachbarn näher als 20m an meinem Grill wohnen

Gute Nachbarschaft ist übrigens unbezahlbar :thumb1:
Und je weiter weg sie wohnen umso lieber sind sie mir :2prost:
 
Und je weiter weg sie wohnen umso lieber sind sie mir
Ich kenne das als Abwandlung über die Verwandschaft...
Verwandschaft ist wie roher Fisch, nach drei Tagen im Haus - fängst an Dir zu stinken!
 
Danke für eure Antworten

Danke für eure Antworten,
der eine Nachbar ist Beamter bei unserer Stadtverwaltung, ich denke der wollte mich einschüchtern mit seiner Verordnung. Werd eure Anregungen aufnehmen und ne Einweihungsparty schmeißen wenn die Tonne fertig ist. Vieleicht kann ich den Smoker-Virus weiter geben, dann klappts auch mit dem Nachbarn.
Allen smokern wünsche ich eine g..le Grillsaison.
rauchwart
 
ZITAT:

Grillen im Garten ist erlaubt solange der Nachbar nur unwesentlich beeinträchtigt ist
Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden

Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Diese gefestigte, auch durch den Bundesgerichtshof gestützte Rechtssprechung hat das Amtsgericht München in einem kürzlich gesprochenen Urteil erneut bestätigt.

Geklagt hatten zwei Miteigentümer eines Anwesens mit Garten aus Unterhaching. Sie fühlten sich durch die Grillaktionen eines Nachbarn – der das daneben liegende Haus gemietet hatte – massiv gestört. Vor Gericht trugen die Kläger vor, der Beklagte habe im Jahre 2002 von Mai bis August insgesamt 16 mal im Garten gegrillt. Die entstandenen Rauchgase seien in die Wohn- und Schlafräume der Kläger eingedrungen und hätten damit das gesundheitliche Wohlempfinden der Kläger erheblich gestört. Die Kläger forderten deshalb vor Gericht, den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, in seinem Garten einen Grillofen zu betreiben.

Der Beklagte verteidigte sich damit, dass er nicht über das übliche Maß hinaus gegrillt habe. Die Kläger hätten dies als sozialadäquat hinzunehmen.

Die zuständige Amtsrichterin gab dem Beklagten recht. Zwar könne das Gartengrillen grundsätzlich verboten werden. Dafür müsste aber nach den gesetzlichen Vorgaben des bürgerlichen Gesetzbuches nachgewiesen sein, dass es sich um eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung handele. Diesen Nachweis hätten die Kläger – auch nach entsprechendem Hinweis des Gerichts – nicht führen können. Weder hätten die Kläger schriftsätzlich vorgetragen, dass die von dem Beklagten grundstückausgehenden Emissionen über den für das öffentliche Emissionsrecht geltendenden TA-Luft-Richtlinien lägen, noch seien Zeugen namentlich benannt worden, die die Beeinträchtigungen hätten bestätigen können. Rein subjektive Empfindlichkeiten der Kläger könnten keine Berücksichtigung finden.

Die Kläger fanden sich mit diesem Urteil nicht ab und legten Berufung zum Landgericht München I ein. Die Berufungskammer dort bestätigte jedoch das amtsrichterliche Urteil und wiesen die Berufung mit Beschluss zurück. Zusätzlich führten die Richter beim Landgericht aus, dass der Kläger in der Berufungsinstanz auf entsprechende Frage mitgeteilt habe, dass im Jahre 2003 nur noch viermal im Sommer gegrillt worden sei. Eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung des klägerischen Grundstücks läge daher noch ferner als nach dem klägerischen Vortrag in der I. Instanz.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Aktenzeichen: Amtsgericht München 263 C 27021/03

Landgericht München I: 15 S 22735/03

Quelle:Grillen im Garten ist erlaubt solange der Nachbar nur unwesentlich beeinträchtigt ist .:. Juraforum.de - Portal für Recht mit Anwaltssuche!

LG Günna

P.S: wir lassen uns dat grillen nicht verbieten, keine angst,keine Angst Rosmarin...:gs-rulez:8-)
 
krank :ballaballa::ballaballa::ballaballa:

echt krank -- daß ma wegen sowas überhaupt zu Gericht muss ..

:_kopfhau::_kopfhau::_kopfhau::_kopfhau::_kopfhau::_kopfhau::_kopfhau:

:_oesi: da geht’s uns wohl um einiges besser :_oesi:

:weizen:
 
Na da bin ich ja froh das wir gute 2 km vom nächsten Ort entfernt wohnen! :thumb1::thumb1::thumb1:

Gruß, Hermann
 
so ein uds macht mit fett schale weniger "gestank" als ein normaler direkter grill.

das smoken kannste ja selber bestimmen, mußte halt gucken wie der wind steht :sorcerer:

gruss
 
Und je weiter weg sie wohnen umso lieber sind sie mir :2prost:

Du sprichst mir aus der Seele.... meine Nachbarn haben sich auch schon über den Rauch beschwert und hängen sogar die Wäsche rein wenn ich zünde:patsch:

zum glück sind das meine schwiegereltern...... na ja, mehr oder weniger zum glück:pfeif:
 
OT on....Ich fände eine Verordnung gegen zapplige Avatare sinnvoller.....OT off

btt. Mach die Einladungsparty...dann wird das werden....Ich verteile auch immer Fische nach dem Räuchern.....dann beschwert sich auch keiner, wenn der Smoker läuft.....
 
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Ok, ich bin jetzt beruhigt und im Bilde.
Wenn keiner was dagegen hat würde ich den Threat gerne schließen.
Danke für die Beiträge.
rauchwart
 
Hi,

Warum muss man das vor Gericht ausfechten? Besser ist, man macht mal ein paar schöne Ribs oder ein PP, stellt ein paar Vierkant Gerstensaft kalt und giesst sich dann GEMEINSAM einen auf die Lampe. :durst:

Das spart ne Menge Ärger und Geld und man kann das gesparte Geld in lecker Grillsachen investieren.

Ich habe Glück. Meine Nachbarn grillen auch alle. Dem Herrn seins gedankt!

:gs-rulez:

Gruß
Grola.
 
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