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Umfrage Gaspreis

Das ist natürlich Quark, wegen einer Gasflasche wird ja nicht plötzlich kein Platz mehr fürs Auto sein.
Es gibt aber andere Gründe weswegen eine Propangasflasche nicht in die Garage darf, nämlich wenn diese nicht in Bodenhöhe gut belüftet ist, z.B. durch ausreichend große und unverschließbare Öffnungen in Bodenhöhe.
Garage ist gut belüftet....:)
Kein Rolltor mit Gummilippe und Öffnungen in den Wänden.
Das würde ja auch bedeuten, dass jeder seine Gasflasche draußen abgesperrt lagen muss...wenn ich die auf der Terrasse lagere kommt ja jeder ran.
 
Meine stehen im Schuppen welcher sehr gut belüftet ist und ich hab drei Stück daheim.
Bei mir ist es so ein Gefühl, daher muss ich mal aufschreiben, wie lange eine genau hält. Geschätzt max. 2 Wochen...brenne aber auch jedes Mal nach der Bbenutzung 30 Minuten aus sprich 0.7 kg Gas gehen dabei drauf.

Warum????
Lass den Grill nach dem Grillen Grill sein und brenn ihn vor der nächsten Benutzung aus, ist Hygienischer (vor dem Auflegen muss er frei sein nicht danch) und sparsamer, da Freibrennen und Aufheizen ein und derselbe Vorgang sind ;)
 
Hast du dafür Belege bzw eine Quelle? Das interessiert mich, weil wo bitte soll Otto Normalgriller denn sonst seine Ersatzflasche lagern?!
Sorry, da hatte ich wohl was verwechselt. Im Keller, wenn der unterhalb der Oberkante des Erdreichs liegt, darfst du sie nicht lagern, auch keine leeren Flaschen. Wie es mit der Garage aussieht, wenn die über dem Erdreich liegt weiß ich nicht 100%ig.

Landei schrieb:
dass jeder seine Gasflasche draußen abgesperrt lagen muss
aber wer sagt, dass sie abgeschlossen gelagert werden muss? Gegen Diebstahl sicher sinnvoll, aber doch kein Muss, gerade wenn das Grundstück nicht frei zugänglich ist.
 
Na dann...hoffentlich zeigt mich keiner an. Das ist etwas weltfremd. So wie ich das verstehe heißt das, dass Du dann eine auf den Sack bekommst wenn Du Dein Auto da nicht mehr unterstellen kannst und damit Verkehrswege nutzt oder blockierst. Sprich du machst aus deiner Garage einen Wohnraum und parkst dein Auto auf der Straße.

Natürlich ist das weltfremd und in 99,9% der Fälle interessiert das auch keinen, aber es ist erst mal die rechtliche Lage die sich aus der Besonderheit der Garage im Baurecht ergibt. Die Rechtssprechung sagt, alles was in Zusammenhang mit dem Auto steht darf da rein. Sprich die Reifen, die Dachbox oder auch Werkzeug das zur Fahrzeugreparatur benötigt wird ist kein Thema, aber eine Gasflasche oder auch ein Rad gehört eben nicht dazu. Und es ist dabei irrelevant, ob das Auto dann noch Platz hat oder nicht. Aber wie gesagt, das wird im Regelfall nicht so gelebt.

Sorry, da hatte ich wohl was verwechselt. Im Keller, wenn der unterhalb der Oberkante des Erdreichs liegt, darfst du sie nicht lagern, auch keine leeren Flaschen. Wie es mit der Garage aussieht, wenn die über dem Erdreich liegt weiß ich nicht 100%ig.

Ist auch mein Kenntnisstand. Die Maßgabe ist erdgleich oder darüber. Sprich im Keller geht nicht, aber z.B. in der Abstellkammer im Haus geht (zumindest eine Flasche), die Garage sollte also zumindest unter dem Gesichtspunkt „erdgleich“ kein Thema sein. (https://www.gok-blog.de/2019/02/04/darf-ich-die-gasflasche-im-keller-lagern-oder-aufstellen/)
 
Das leuchtet mir jetzt nicht ein. Im Haus darf ich sie lagern aber nicht im Schlafraum aber in einer erdgleichen Garage nicht? Also im Haus stelle ich keine Gasflasche ab. Definiert der Gesetzgeber denn Garage erdgleich und nicht erdgleiche Garage. Ach ja ich habe ein Hanghaus, der Keller ist nicht überall erdgleich 😃(Scherz)
 
Das leuchtet mir jetzt nicht ein. Im Haus darf ich sie lagern aber nicht im Schlafraum aber in einer erdgleichen Garage nicht? Also im Haus stelle ich keine Gasflasche ab.

Sind halt zwei verschiedene Bereiche. Das eine ist das Baurecht und die besondere Stellung einer Garage als Gebäude, das andere sind die Vorschriften zum Umgang mit Flüssiggas. Diese müssen nicht zwingend miteinander harmonieren. Aber ich würde die Flasche in der Garage lagern, zumal die ja bei Dir gut gelüftet ist.

Meine beiden Flaschen lagern im Gaskasten des Wohnwagens, dieser ist abgeschlossen und belüftet. Aber eine Flasche steht bei mir auch in der Abstellkammer. Diese hat zumindest einen Luftabzug durch die Wohnraumbelüftung. Da wir aber eh eine Gasheizung haben, kommt es vermutlich auf die Flasche im Haus auch nicht an.
 
Du darfst die auch im Haus nicht lagern, außer der Lagerraum ist oberirdisch und dauerhaft durch große, unverschließbare Öffnungen in Bodenhöhe belüftet (nach außen und erdgleich). Wo sollte so ein Raum im Haus sein? Eine Abstellkammer erfüllt diese Anforderungen normalerweise nicht.
 
….. Aber eine Flasche steht bei mir auch in der Abstellkammer. Diese hat zumindest einen Luftabzug durch die Wohnraumbelüftung. Da wir aber eh eine Gasheizung haben, kommt es vermutlich auf die Flasche im Haus auch nicht an.
Das ist definitiv unzulässig.
 
Warum schreibt dann die GOK sowas.....Da heißt es im Wohnraum möglich. Nichts von Belüftung usw.
Ich kenne das auch so, dass im Haus eine Gasflasche tabu ist
 
Natürlich ist das weltfremd und in 99,9% der Fälle interessiert das auch keinen, aber es ist erst mal die rechtliche Lage die sich aus der Besonderheit der Garage im Baurecht ergibt. Die Rechtssprechung sagt, alles was in Zusammenhang mit dem Auto steht darf da rein. Sprich die Reifen, die Dachbox oder auch Werkzeug das zur Fahrzeugreparatur benötigt wird ist kein Thema, aber eine Gasflasche oder auch ein Rad gehört eben nicht dazu. Und es ist dabei irrelevant, ob das Auto dann noch Platz hat oder nicht. Aber wie gesagt, das wird im Regelfall nicht so gelebt.



Ist auch mein Kenntnisstand. Die Maßgabe ist erdgleich oder darüber. Sprich im Keller geht nicht, aber z.B. in der Abstellkammer im Haus geht (zumindest eine Flasche), die Garage sollte also zumindest unter dem Gesichtspunkt „erdgleich“ kein Thema sein. (https://www.gok-blog.de/2019/02/04/darf-ich-die-gasflasche-im-keller-lagern-oder-aufstellen/)
Hier in dem Blog
 
Warum? Wird bei Euch viel geklaut?
Grundstück ist nicht vollständig eingefriedet. Musste sogar den Grill in die Versicherung mit aufnehmen und es laufen viele Kinder rum. Manchmal fahren die an meinem Hang Schlitten. Da hätte ich angst das was passiert. Im Frühjahr hat meine Frau paprika gepflanzt. Doch es waren Chilis. Ein Kind ist zu mir aufs Grundstück und hätte beinahe eine gegessen. Das wäre dann nicht so lustig. Habe dann gleich alle geerntet:)
 
Hallo,


Da ich die Gasflaschen in der bodengleichen Garage lagere,
interessiert mich dies Thema schon.

Also mal in die Baugenehmigung geschaut:

Besteht aus einem Blatt:
Genehmigung zur "Errichtung eines Wohnhauses mit 1 WE" nach §56Abs. 1 und 2 HBO" (vereinfachtes Verfahren).

Steht nix von Garage - gibt real aber 3 "Stellplätze" im Haus.

Gleich nochmal im Bauantrag geschaut (22 Seiten, keine Zeichnung):
Dort steht das Wort Garage nur unter >einmal< ... unter befestige Flächen: "Zufahrt Garage"
Unter bebaute Fläche gibt es nur BGF und Vorbauten.

Also lagere ich die Gasflaschen (welche Stand Samstag 25,98€ hier im Haus&Hof Laden kosteten) da - wo die Autos im Wohnhaus stehen.


GrillGruß
 
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