Hallo,
Hatte die Flasche erstens direkt nach dem Befüllen gebraucht, ergo ist auch nichts abgeblasen.
Das "Verbot" könnte sich aber auch wegen der Steuervergünstigung erschließen.
Sorry, hier eine Anleitung zum Befüllen von Gasflaschen an der Autogastankstelle zu posten ist aber sowas von Daneben...
Das ist nicht ohne Grund Hochgradig Verboten.
Kannst Du für mich als rechtskundlichen Laien mal erklären,
was rechtlich den Unterschied zwischen "Hochgradig Verboten" und "Verboten" darstellt ?
Wobei hier auch noch Äpfel mit Birnen verglichen werden, 11Kg entspricht nicht 11l.
Habe die letzten Seiten hier in dem Tread jetzt mal durchgeschaut, ich sehe keinen Betrag in dem "kg" mit "Liter" vertausch wurde, kannst Du dies bitte mal hier hinlinken, so das wir darauf aufmerksam machen können.
Grund warum man das nicht darf ist die Möglichkeit die Flaschen mangels Füllstopventil über 85% befüllen zu können. Die Zapfsäule knallt die Flasche mit Flüssiggas voll bis zum Anschlag. Und dann fehlt der Expansionsraum.
Schau mal in die Camper Foren, dann ist das befüllen unserer Propangasflaschen noch das Einfachste,
bei dennen gang und gebe. Da hat irgendwie keiner Deine Panik,
ich bin im übrigen auch durch Camper dazu gekommen meine Propangasflaschen an der LPG Tankstelle zu füllen.
Da Gas aber bei ausdehnung Kälter wird und bei Kompression wärmer kommt jetzt ursprünglich kaltes Gas in die warm werdende Flasche. Ein kleiner Befüllungsfehler hat dann fatale auswirkungen. Wenn die Überdrucksicherung der Flasche bricht fliessen bis zu 13 Kilo Gas aus. Mit entsprechender Kälteentwicklung (Erfrierungen und Schwere Verbrennungen) und Hochexplosiv.
Das Eigenbefüllen von Propangasflaschen mit LPG ist so EXPOSIV, das Du im deutschsprachigen Internet mit normalen Mitteln, keinen Hinweis auf einen entsprechenden GasflaschenUnfall findet, den Du hier heraufzubeschwörst versuchst.
Nebenbei finde ich auch kein entsprechendes (Gerichts-)Urteil welches das befüllen von Propangasflaschen mit LPG unter irgeneine Strafe gestellt hat. Wo findet sich das auch in einen entsprechenden rechtlichen Verordnung die da greifen könnte ?
Danke für Deine Belehrung, zum Glück sind die meisten User hier im Forum über 18 Jahre und
können selbst entscheiden, ob sie:
sich im Auto anschnallen,
Tabak in öffentlichen Gebäuden rauchen,
schneller fahren als erlaubt,
ohne Blinken abbiegen,
den eigenen Hundekot nicht entfernen,
die Straße außerhalb von Zebrastreifen überqueren,
Propangasflaschen mit LPG füllen,
Sky schauen ohne zu bezahlen,
gecrackte Software benutzen,
....
für manches davon sind Strafen vorgesehen,
für anderes nicht.
GrillGruß
@Admin: ... und geht das auch auf Deutsch ?