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Wasserkraft Messer

markphilip

Veganer
10+ Jahre im GSV
Guten Tag,

ich wollte mal fragen ob sonst noch einer Probleme bei der Bestellung eines Wasserkraft Messers hat oder hatte.
Ich habe am 8.03.2018 ein Messer, welches auch als sofort Versandfertig angezeigt wurde, bestellt und auch direkt bezahlt. Bisher habe ich es leider noch nicht erhalten. Wenn man per E-Mail oder Telefon nachfragt wird man ständig vertröstet.
Hattet einer von euch auch schon diese Probleme?
 
schriftiliche Fristsetzung

Nur mal angenommen, auf die wird nicht reagiert. Und dann?

Mahnbescheid?

Und dann?

Rechtsweg? Ich weiß zwar nicht, was das Messer gekostet hat, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Gang zum Anwalt und Gericht nicht lohnt; zumindest nicht ohne Rechtschutzversicherung.

Viele Grüße
Gerhard
 

Mir ging es primär darum, den Fragesteller auf den Weg, der denVorschlägen folgt, zu sensibilisieren. Nicht mehr, nicht weniger.
Und das, basierend auf eigenen Erfahrungen. Da ich weder die im Raum stehende Summe kenne, noch beide Parteien gehört habe, werde ich mich hüten, zu urteilen.

Es ist schon richtig, man kann eine Frist setzen aber man muss, wenn man das tun möchte, sich auch Gedanken darüber machen, was mögliche Folgen sein könnten und Reaktionen dann sein müssten. Ich habe die persönliche Erfahrung der gestzten Fristen, die nicht eingehalten wurden, und ich habe den Rechtsweg beschritten. Daraus resultierte ein Zivilprozess duch alle Instanzen, der fünf Jahre gedauert hat. In meinem Fall ging es um einen (zumindest für mich) signifikanten Streitwert von mehreren Tausend Euro und hätte ich keine Rechtschutzversicherung gehabt, hätte ich diese fünf Jahre und die Vorleistungen, in die ich als Kläger zwangsläufig gehen muss, nicht oder nur schwer durchgestanden.

Und dann muss man sich einfach fragen, wie weit man für welchen Betrag gehen will und/oder kann.

Ein Warnschuss kan helfen. Aber im Zweifelsfall muss dem Warnschuss ein gezielter Schuss folgen können.

Es ist halt immer die Frage, ob die Androhung von Eskalation mehr hilft als der Versuch, 'den Ball flach zu halten'.

Meine Botschaft sollte sein: Wenn man einen bestimmten Weg einschlägt, sollte man willens und in der Lage sein, diesen zu Ende zu gehen; ansonsten lohnt es die Mühe und die Schritte nicht.

Viele Grüße
Gerhard

OS: Dem TO wünsche ich auf alle Fälle einen guten Ausgang


PS: Ich weiß schon, warum ich da, wo Vorauskasse verlangt wird, so gut wie nie kaufe.
 
Es ist halt immer die Frage, ob die Androhung von Eskalation mehr hilft als der Versuch, 'den Ball flach zu halten'.

Bär, ich habe dich schon verstanden, aber: Der TO hatte mit der Firma mehrmals Kontakt, ohne Ergebnis. Ein von mir vorgeschlagenes Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung ist immer noch für mich der einzig sinnvolle Weg. Welche Reaktion darauf kommt, bleibt abzuwarten.
Das schreibt einer, der einen Bauprozess über 10 Jahre im mittleren fünfstelligen Bereich durchgezogen hat. Momentan gehts um eine einfache Fristsetzung, was danach im negativen Fall kommt bleibt abzuwarten.
Das war meine Botschaft.;)
 
Der TO hatte mit der Firma mehrmals Kontakt, ohne Ergebnis

Der TO hat geschrieben, er sei in Kontakt und würde vertröstet. Ich will nun nicht zu haarspalterisch daherkommen, aber die Gründe, die als Trost oder als Begründung für die Verzögerung genannt wurden, erscheinen mir nicht gänzlich unwichtig für die Beurteilung weiterer Schritte.

Bitte versteht mich nicht falsch: Ich bin - schon berufsbedingt - ein großer Freund der Eskalation. Aber eben im Bewusstsein der Folgen und im Willen die Leiter bis zur letzten Sprosse hochzugehen.

Aber ich gebe Dir Recht: Mit einer Fristsetzung verliert er nichts. Wird sie versäumt und kommt von ihm keine Reaktion danach, alles.

Viele Grüße
Gerhard
 
Entschuldigt, wenn ich jetzt hier mal ein wenig vom Thema abschweife ...

ein großer Freund der Eskalation
Diese Aussage kann ich so eigentlich gar nicht mit Dir in Verbindung bringen. Mir ist zwar klar, wie Du es meinst, aber als jemanden, dessen Reaktionen eskalieren, sehe ich Dir wirklich nicht! ;)
...oder wir haben ein schlichtweg unterschiedliches Verständnis von Eskalation

Glück Auf
 
aber als jemanden, dessen Reaktionen eskalieren, sehe ich Dir wirklich nicht
Eindeutig nicht, solange es vermeidbar ist. Und ich muss Dir wohl zustimmen, mein entsprechender Beitrag ist missverständlich, daher der Versuch einer Präzisierung:
Rein beruflich muss ich beinahe täglich irgendeinen Eslakationsweg beschreiten oder einen solches Prozedere bemühen, um die legitimen Erwartungen oder Interessen der Kunden, die ich betreue, intern oder extern, durchgesetzt zu bekommen, und ich scheue mich auch nicht, diese Wege zu beschreiten.
Im privaten Bereich kommt es eher selten zu Situationen, die solche Vorgänge mit sich bringen oder nach sich ziehen, und in der Tat versuche ich auch, dies zu vermeiden, solange es geht. Wenn es aber nicht geht, und das mögliche Ergebnis dies rechtfertigt, geschieht es auc him privaten Bereich. Dies ist bisher genau zwei Mail geschehen. In beiden Fällen habe ich die Eskalation eingeleitet, und habe den Rechtsweg gewählt. In beiden Fällen gab es zur Durchsetzung meiner Interessen keine andere Möglichkeit mehr.
Eines aber sei hier nochmals angemerkt: Der Rechtsweg ohne entsprechende Versicherung kann verheerend sein. Ohne nun zu sehr in die Details gehen zu wollen: Beim Streitwert im genannten Fall, der sich über die fünf Jahre und sämtliche im Zivilprozess mögliche Instanzen hinzug, betrug rd. 5000 Euro, die Gerichts- und Gutachterkosten haben sich in der Zeit auf 15.000 Euro aufsummiert. Wenn man keine Versicherung hat, und in dem Prozess nicht obsiegt (und das wird man selten zu 100%; zumindest im Sinne der Gerichtskosten), sondern gar unterliegt...

Viele Grüße
Gerhard
 
"Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat."
Wenn er das Messer noch nicht erhalten hat, kann der TO immer noch widerrufen, trotz Kauf am 8.3.2018. Also einfach den Kauf widerrufen und Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
 
Wenn er das Messer noch nicht erhalten hat, kann der TO immer noch widerrufen, trotz Kauf am 8.3.2018. Also einfach den Kauf widerrufen und Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.

...wieder was gelernt.:thumb2:
 
Auch aus Erfahrung herraus...ich zahle vorab soweit es geht nur noch per PayPal. Ansonsten will ich es eben nicht.
 
So ich bin jetzt vom Kauf zurückgetreten und bin mal auf die Reaktion gespannt. Ich bin ja schon ziemlich geduldig, aber man sollte es hinbekommen innerhalb von 2 Monaten ein Messer welches auch laut Onlineshop auf Lager ist rauszuschicken.

Dann wird es wohl doch ein Windmühlenmesser, muss mir nur noch überlegen welches.
 
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