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Weber Q300 Balkon geeignet ?

globaldeejay

Militanter Veganer
Hallo,
bin Neuling hier im Forum und möchte Mir einen Weber Q300 Titan zulegen. Das Sportgerät soll auf einem Balkon ca. 1,60m breit und 7m lang in Betrieb genommen werden. Nun meine Frage kann Ich auf nem Balkon dieser Größe ohne bedenken mit einem Gas Grill grillen oder sollte Ich eher einen Elektrogrill in betracht ziehen ?
Wäre über Tips und Infos dankbar.
Gruß
 
Hallo hier im Forum. Wo liegen denn deine Bedenken? Grundsätzlich ist der Gasgrill Balkon geeignet. Das einzige was mich stören täte, ist die Breite von 1,50m des Balkon's. Wie sieht es denn mit Nachbarn aus? Weil rauchen kann auch ein Gasgrill...!
 
Hallo,
bin Neuling hier im Forum und möchte Mir einen Weber Q300 Titan zulegen. Das Sportgerät soll auf einem Balkon ca. 1,60m breit und 7m lang in Betrieb genommen werden. Nun meine Frage kann Ich auf nem Balkon dieser Größe ohne bedenken mit einem Gas Grill grillen oder sollte Ich eher einen Elektrogrill in betracht ziehen ?
Wäre über Tips und Infos dankbar.
Gruß
mein balkon ist 1,8 x 7,7m und ich verwend ohne probleme einen q320. :)
 
Mein Balkon ist auch nicht größer und habe ein S-320 Premium stehen, und das ohne Probleme;-)
Und keine Hausordnung der Welt darf dir das Grillen verbieten.
Gruß Carsten
 
Und keine Hausordnung der Welt darf dir das Grillen verbieten.

Zumindest in diesem Punkt würde ich mich vorab erkundigen.

Ebenso würde ich mich bezüglich Toleranz der Nachbarn erkundigen
(auch ein Weber E-Grill raucht mehr als Du denkst :trust: )
 
Ein mietvertragliches Verbot des Grillens auf dem Balkon ist rechtmäßig. LG Essen, 10 S 438/01 Das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses ist generell unzulässig.AG Hamburg, 40 C 229/72

Ist im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, dass auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses nicht gegrillt werden darf, ist dieses Verbot wirksam. Mieter müssen sich daran halten, dürfen nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes nicht grillen LG Essen (10 S 438/01).

Grillen im Freien

(dmb) Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist Mietern grundsätzlich erlaubt. Nachbarn müssen dies akzeptieren. Hiervon gibt es nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) aber zwei Ausnahmen.



Ist im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, müssen sich Mieter daran halten. Wer das Grillverbot missachtet, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung (LG Essen 10 S 438/01).



Aber auch ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag darf dann nicht gegrillt werden, wenn Rauch in Nachbarwohnungen zieht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten steht. Bei wesentlichen Beeinträchtigungen durch Ruß, Rauch oder dichten Qualm liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.



Auch wenn zum Beispiel zweimal im Monat oder dreimal im Jahr, nur nach Vorankündigung oder nur zwischen 17.00 und 22.00 Uhr vereinzelt gegrillt wird, muss immer die Rauchbeeinträchtigung für die Nachbarn so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb sollten, so der Mieterbund, Grillfreunde vom Holzkohlegrill zu Elektrogrill wechseln und, wenn möglich, mit Aluminiumschalen arbeiten.

:ks:

Mir persönlich war der q300 zu groß für den Balkon.
 
Die Frage ist wohl eher, wie tollerant sind die Nachbarn? Und das musst du schon selbst herausfinden. Letztlich liegt es ja auch an der Art wie und was du grillst!

Sport Frei - Tom
 
Ich habe selber einen Rechtsstreit geführt vor ein paar Jahren, weil mein damaliger Vermieter mir das Grillen im 3 Familienhaus untersagen wollte. Ich bewohnte die Dachgeschosswohnung und benutze einen Gasgrill.
Den Rechtsstreit habe ich gewonnen, da der Richter der Auffassung war das ein Gasgrill zum einen viel weniger Rauchentwicklung als ein Kohlegrill habe. Und zum anderen durch die Lage meiner Loggia hier niemand beeinträchtigt wird, und zum anderen jeder Mensch das Recht auf eine leckere gegrillte Wurst hat.
Das hat der Richter so damals wirklich gesagt, mein Vermieter war so angepisst das er meinte sofort die Miete erhöhen zu können.
Auch damit kam er leider nicht durch, aber da ich auf diese Art Mietverhältnis keinen Bock mehr hatte, kaufte ich mir dann Eigentum.
Auch Dachgeschosswohnung im 8 Familienhaus, hier hat noch nie irgend jemand etwas negatives gesagt.
Gruß Carsten
 
Wahnsinn wie sich hier um einen gekümmert wird.
Die Nachbarn und der Vermieter sollten kein Problem machen die Entfernung und das Verhältnis ist bestens. Der Vermieter ist der Schwiegervater und dieser macht auch keinerlei Mucken. Gut dann werd Ich wohl den Q300 ordern. Freu Mich schon wie ein kleines Kind :-D Durfte letzte Woche einen Vorwerk Thermomix in der Küche als neues Spielzeug begrüßen und jetzt kommt noch was feines von Weber dazu ;) Im Garten hat übrigens letztes Jahr eine Grillkota Einzug gehalten welche Ich demnächst mal vorstellen werde.
 
Hallo zusammen,
vergesse des öffteren (eigentlich immer) den Nachbarn bescheid zu geben. Als Entschuldigung gibt es dann selbst gemachten Speck, oder wie vorhin Spontanflammkuchen.
das hilft meistens

lg
 
Mein Balkon ist auch nicht größer und habe ein S-320 Premium stehen, und das ohne Probleme;-)
Und keine Hausordnung der Welt darf dir das Grillen verbieten.
Gruß Carsten

Das glaube ich so nicht. Zuallererst solltest Fu in Deinem (Miet)Vertrag nachschauen, dann in der Hausordnung und zum Schluß mußt Du Dir natürlich grundsätzlich überlegen, wie Du Dich in dieser neuen Hausgemeinschaft einfügen möchtest und ob die neuen Nachbarn damit auch umgehen können...
 
Ich habe selber einen Rechtsstreit geführt vor ein paar Jahren, weil mein damaliger Vermieter mir das Grillen im 3 Familienhaus untersagen wollte. Ich bewohnte die Dachgeschosswohnung und benutze einen Gasgrill.
Den Rechtsstreit habe ich gewonnen, da der Richter der Auffassung war das ein Gasgrill zum einen viel weniger Rauchentwicklung als ein Kohlegrill habe. Und zum anderen durch die Lage meiner Loggia hier niemand beeinträchtigt wird, und zum anderen jeder Mensch das Recht auf eine leckere gegrillte Wurst hat.
Das hat der Richter so damals wirklich gesagt, mein Vermieter war so angepisst das er meinte sofort die Miete erhöhen zu können.
Auch damit kam er leider nicht durch, aber da ich auf diese Art Mietverhältnis keinen Bock mehr hatte, kaufte ich mir dann Eigentum.
Auch Dachgeschosswohnung im 8 Familienhaus, hier hat noch nie irgend jemand etwas negatives gesagt.
Gruß Carsten

Ok, Du bist bzw. warst im DG. Aber mir wäre das ganze keinen Rechtsstreit wert und erst recht hätte ich keine Lust mich in meinem ganzen Umfeld dermaßen unbeliebt zu machen. Besser vorher mal nachfragen, als dann mit seiner Rechtschutzversicherung um sich zu schlagen...:hammer:

Vermieter möchte ich unter solchen Umständen auch nicht sein.
 
Hallo,
bin Neuling hier im Forum und möchte Mir einen Weber Q300 Titan zulegen. Das Sportgerät soll auf einem Balkon ca. 1,60m breit und 7m lang in Betrieb genommen werden. Nun meine Frage kann Ich auf nem Balkon dieser Größe ohne bedenken mit einem Gas Grill grillen oder sollte Ich eher einen Elektrogrill in betracht ziehen ?


Ist der Elektrogrill von den Maßen her kleiner?

Warum hast du Angst und auf 1,60 x 7,00 Bedenken keinen Platz zu finden?


Gruß
Siggi
 
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