Die Bundesregierung hatte den Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Cafés während der Corona-Pandemie von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Regelung läuft zum 31.12.23 aus. Am morgigen Donnerstag tagt der Haushaltausschuss des Bundestags, um in einer Sitzung die letzten Nachbesserungen des Haushaltsentwurfs 2024 zu beschließen wozu auch diese Regelung gehört..
Noch am Montag war der Plan, in dieser Sitzung die MwSt-Regelung für die Gastronomie bis 31.12.24 zu verlängern, was rund 1,8 Mrd € Mindereinnahmen generiert hätte. Mit dem gestrigen Urteil des BVG zur Schuldenbremse fehlen jedoch plötzlich 60 Mrd € im Etat, so dass für solches Entgegenkommen kein Geld mehr da ist. In der heutigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses hat sich die Ampel daher darauf geeinigt, diese Regelung nicht zu verlängern, da nun jeder Cent für die Schuldenbremse gebraucht wird.
Ab 01.01.24 gilt also wieder ein Mehrwertsteuer-Satz von 19% in der Gastronomie, was einer Preis-Erhöhung von gut 11% entspricht. Es ist daher davon auszugehen, dass die Gastronomen die Steuererhöhung zeitnah an ihre Gäste weitergeben.
Also schnell noch einen Tisch für's Weihnachtsessen buchen bevor es teurer wird
Noch am Montag war der Plan, in dieser Sitzung die MwSt-Regelung für die Gastronomie bis 31.12.24 zu verlängern, was rund 1,8 Mrd € Mindereinnahmen generiert hätte. Mit dem gestrigen Urteil des BVG zur Schuldenbremse fehlen jedoch plötzlich 60 Mrd € im Etat, so dass für solches Entgegenkommen kein Geld mehr da ist. In der heutigen Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses hat sich die Ampel daher darauf geeinigt, diese Regelung nicht zu verlängern, da nun jeder Cent für die Schuldenbremse gebraucht wird.
Ab 01.01.24 gilt also wieder ein Mehrwertsteuer-Satz von 19% in der Gastronomie, was einer Preis-Erhöhung von gut 11% entspricht. Es ist daher davon auszugehen, dass die Gastronomen die Steuererhöhung zeitnah an ihre Gäste weitergeben.
Also schnell noch einen Tisch für's Weihnachtsessen buchen bevor es teurer wird