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Meine selbstgeschmiedeten Messer

Das deutsche Messsergesetz ist lächerlich. Scheiß Regelmentierungswahn.

Hallo lebori,

wie wahr deine Worte sind.

Die Polizisten, die solche Regeln durchsetzen dürfen;
irgendwie möchte ich nicht an ihrer Stelle stehen.

Eine griffbereite Eisenstange in der Wagentür ist eine Waffe,
die griffbereite Stahlstange zu Verriegelung meines Lenkrades neber dem Fahrersitz nicht.

Beim OT ein langes Messer zu Fleischaufscheiden ok, wenn es eine geschloßene Gesellschaft ist.
Beim Transport des Messers im Wagen zum OT am bessten hinten unten im Kofferraum.

Ein Einarmiger darf kein Einhandmesser in der Hosentasche tragen, weil es möglicherweise eine Waffe ist.
Feuerwehrleute im Einsatz aber schon, aber beim persönlichen privaten Transport ???

Echt irre.
Gruß
Peter
 
sehr schöne Messer.

Was definiert eigentlich ein Einhandmesser?
Ich habe ein Taschenmesser mit normalem Nagelhieb (der Kerbe für den Fingernagel) und Verschluß. Eigentlich ist das ein Zweihandmesser.
Ich kann das aber locker auch mit einer Hand öffnen, indem ich die das Teil der Klinge, das in eingeklapptem Zustand greifbar ist (am Nagelhau) zwischen Daumen und Zeigefinger halte und dann den Griff "wegschleudere".

Ist das jetzt ein Einhand- oder ein Zweihandmesser?
 
Ein Einhandmesser ist mit einer Hand "per Knuppel "zum Öffnen möglich.
Die Messersschneide ist vorher geschützt.

Wenn die feststellende Feder und der Klickverschluß locker/+kaputt ist,
hast du kein "feststehende Messer". Meine Meinung.

Relativ einfach festzustellen:
Bearbeite etwas Holz.
Wenn die Klinge umklappt und in deine Finger einschneidet, ist es kein "feststehende Messer".

Aber achte trotzdem auf die Klingenlänge.
Gruß
Peter
 
der Verschluß ist nicht defekt. Aber ich kann die Masse des Griffs nutzen um es einhändig "aufzuschleudern" - dafür gebaut ist es meiner Meinung nach nicht.

vergiss alles. Frage: ist dieses Messer ein Einhandmesser? Ich kann es einhändig öffnen. Messer/feder/verschluß usw. ist nicht beschädigt. Messer ist im Orginalzustand.
http://amazon.de/dp/B0030IX75E
 
Ich denke nicht das ein Polizist, eine Anzeige erstattet wenn du mit Messer am Gürtel mit deinem Sohn durch den Wald läufst und Grillstöcke schnitzt, anderst wird es sich verhalten wenn Jugendliche damit in einer Fußgängerzone angetroffen werden. Auch unsere Beamten haben Augenmaß und können abwägen ob da eine Gefahr ausgeht oder nicht. Ich mache mir da echt keine Gedanken darüber ob mein Taschenmesser mit einer oder zwei Händen zu bedienen ist. Es ist ja normalerweise in der Tasche und wird eh von niemand gesehen.

Aber zurück zu Thema, für einen Schmiedeneuling echt ok gefällt mir gut.
 
der Verschluß ist nicht defekt. Aber ich kann die Masse des Griffs nutzen um es einhändig "aufzuschleudern" - dafür gebaut ist es meiner Meinung nach nicht.

vergiss alles. Frage: ist dieses Messer ein Einhandmesser? Ich kann es einhändig öffnen. Messer/feder/verschluß usw. ist nicht beschädigt. Messer ist im Orginalzustand.
http://amazon.de/dp/B0030IX75E

Nein, als Einhandmesser zählt es nicht - selbst wenn du es durch Fliehkräfte "aufgeschleudert" bekommst.
Ein Einhandmesser hat meist eine Vorrichtung um es auch mit einer Hand öffnen zu können (bspw. Erhebung, Nippel, Schräubchen o.ä. an der Klinge).

Sowas beispielsweise:

01_101936c.jpg



Nur, wie bereits gesagt wurde, bei "berechtigtem Interesse" sieht es im Waffenrecht schon wieder anders aus.
Und hierzu zählt auch durchaus das Lagerfeuergrillen o.ä. bei dem ich ein großes Brotmesser benutze.

Wie Der mit der Sau grillt schon sagt, der Polizist hat das Spielraum ob er deinem berechtigten Interesse glauben schenkt oder nicht.
"Ich fühl mich so einfach sicherer" - ist mit sicher kein berechtigtes Interesse. Zumindest mal in den meisten Gegenden ;)

Edit sagt: Tolle Messer und die Scheiden mag ich auch :D
 
Schön, zum glück gibt es noch ein paar Schmiede die Kurse anbieten. Wir auch. Aber zum Thema: Waffengesetz:
Die Ordnungsbehörden und Polizeiorgane kennen selbst die gesetzliche Auslegung nicht !
Richtig ist: Einschneidige Messer bis 12 cm sind frei und nicht erklärungsbedürftig.
Aber auch darüber, in beliebiger Länge, einschneidig und bei vernünftiger Angabe eines berechtigten Grundes, warum mitgeführt, zu Brauchtumszwecken, in der Lederhose, zum Mittelaltermarkt, als Allzweck- Brotzeit und Arbeitsmesser- fällt das grundsätzlich nicht ins Verbot und das Waffengesetz.
Aber im Zweifel: Beschlagnahmen dürfen die Beamten, ein Richter entscheidet ob der angegebene Grund glaubwürdig und berechtigt ist, eine Ermessenssache.
Aber es ist nicht Strafbar. Selbst Macheten, sogenannte Rambomesser, wenn nicht beidseits beschliffen sind nicht durch das Waffengesetz untersagt.
Ich habe mich hinreichend erkundigt, Kripo München, Polizeisportverein. Warte ja nur darauf, das mir Beamte bei Märkten mal meine ganzen Damastmesser beschlagnahmen. Beim Stand nebenan mit viel längeren Küchenmessern, serieller Industriestandard denkt sich keiner was. Alles Blödsinn.
Wenn ich gewalttätig gegen Mitmenschen werden wollte, nehm ich eben ganz Legal ein scharfes langes Küchenmesser.
Gro%C3%9Fes%20historisches%20Tranchiermesser%20handgeschmiedet.jpg
 
Also dieses Messer hat einiges zum Betrachten und zum Lesen.
Das ist ja fast ein Roman. :respekt:

Allein es fehlt ein Massstab zum Größenvergleich.

Gruß
Peter
 
Historisiertes großes Tranchiermesser, Gesamtlänge 48 cm, komplett aus Werkzeugstahl 90 Mn V 8 geschmiedet, Schneide selektiv gehärtet auf 64 HRC. Damit schnitthaltig und sauscharf. In Leinöl gehärtet und brünniert. Hier noch mal ein ähnliches, incl. dem kompletten Zubehör für historische Gelage, Ritteressen:
Rittertafel.jpg
 
Seh ich das richtig? Messer mit Kinnbart, wie von einem hethitischen König? Da kann man hinten ja gar nicht mit schneiden, weil man nicht auf den Teller kommt. Auf der anderen Seite bleibt es dann hinten auch scharf. Das obere Messer gefällt mir gut.
 
Historisiertes großes Tranchiermesser, Gesamtlänge 48 cm, komplett aus Werkzeugstahl 90 Mn V 8 geschmiedet, Schneide selektiv gehärtet auf 64 HRC. Damit schnitthaltig und sauscharf. In Leinöl gehärtet und brünniert. Hier noch mal ein ähnliches, incl. dem kompletten Zubehör für historische Gelage, Ritteressen:
Rittertafel.jpg

Das sieht echt gut aus,

aber die "Teufels"-Gabel ist ja sowas von fehl am Platze
und der neumodische Firlefanz bei den Mittelalter-Tellern ... :)
Ein Messerstreich, die Hände und ein Löffel genügt.

Wir wollen ja nicht den Löffel abgeben. ;)


Gruß
Peter
 
Die Teile erheben auch keinen Anspruch als hunderprozentig historische Replik, ich hab ja geschrieben: "historisiert", das ist ein Unterschied. Löffel finde ich auch durchaus praktisch, diese sind römischen Kurzlöffeln nachempfunden. Das die Zweizinkengabel im frühen Mittelalter verboten wurde, sollte doch nicht daran hindern, diese zu benutzen. Sicher ein historisierter Mix verschiedener Epochen, nicht korrekt, aber für den Normalnutzer doch optisch ganz ansprechend ?
 
@silex

<Klugscheiß an>
Ich denke, dass du das Messer führen darfst, da es vom WaffG gar nicht umfasst ist. Es könnte eine Waffe gem §1 II Nr.2 WaffG sein aber ist in der Anlage 1 zum Waffengesetz nicht aufgeführt. (Spring-, Fall-, Fausmesser u.s.w.) und was da nicht ist, ist auch vom Waffenrecht nicht umfasst und damit vom Waffenrecht auch nicht verboten. Wenn ein Messer unter diese Definition nicht fällt, ist es vom Waffengesetz nicht erfasst, somit grundsätzlich “frei” – sowohl beim Erwerben, Besitzen und beim Führen. Wenn es frei ist vom Führen und nicht vom Waffenrecht umfasst ist, greift auch § 42 nicht. </Klugscheiß aus>:ks:

Ich bin zwar kein Anwalt o.ä. aber sonst dürftest du ja auch kein Küchenmesser zum Brotschneiden auf eine Wanderung (für ein Vesper) mitnehmen.

Gruß Dieter

PS (Lasse mich aber gern eines Besseren belehren)
Mir gefällt dein Einwand. Aber wenn du einen Gesetzeshüter (hab ich das nicht schön formuliert :zaunpfahl:) vor dir hast, der das nicht so sieht, hast du ein Problem. Wir haben in D halt nicht nur intelligente Leute und dann hilft nur noch der Weg ins Gericht. Klar, wir sollten eine sichere Welt schaffen, aber manchmal kann man sich nur noch an den Schädel kloppen wie alles ausgelegt wird. Die Älteren sind aber normalerweise entspannter.
 
Die Polizisten, die solche Regeln durchsetzen dürfen;
irgendwie möchte ich nicht an ihrer Stelle sein.

Ein Einarmiger darf kein Einhandmesser in der Hosentasche tragen, weil es möglicherweise eine Waffe ist.
Feuerwehrleute im Einsatz aber schon, aber beim persönlichen privaten Transport ???

Echt irre.
Gruß
Peter[/QUOTE]

Was macht der Polizist wenn es ein einarmiger Feuerwehrmann ist. Dann wirds richtig schwer.:D
 
Auch wenn man es nicht glauben mag.... Polizisten sind auch Menschen und denken sogar ein wenig mit.

Wenn ich mit Frau und Kindern auf einer Bank im Park sitze... Ein einhand Messer aus der Hosentasche nehme und einen Apfel in Stücke schneide, wird da zu 99% nichts passieren. Da wird kaum ein Polizist was sagen, wenn er das beobachtet.

Wenn nachts einer auf der Straße angehalten wird, der das gleiche Messer in der Hosentasche hat, sieht das wahrscheinlich anders aus.

Und selbst wenn man einen Polizisten an einem schlechten Tag erwischt.
Es gibt dann immer noch die Judikative.
Dann kommt irgendwann ein Brief mit dem Text... Bla bla bla wird wegen bla bla bla eingestellt.
 
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